Das Amtsgericht Fürth hat jetzt einen Rentner aus Fürth zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Aufgrund eines anonymen Hinweises ermittelte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Nürnberg, dass der 67-Jährige durch den Verkauf eingesammelter Altmetalle fast 70.000 Euro Einnahmen erzielt hatte.
Polizeiangaben zufolge bezog er jedoch gleichzeitig über Jahre hinweg Leistungen der Agentur für Arbeit. Seine Nebeneinkünfte hatte er dem zuständigen Jobcenter vorsätzlich verschwiegen und dadurch mehr als 20.000 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht erhalten.
Weil der Angeklagte die Vorwürfe gestanden hat und bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, konnte die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.