Immer wieder Fälle von herabfallenden Eisplatten im Straßenverkehr - Polizei gibt wichtige Tipps

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Immer wieder Fälle von herabfallenden Eisplatten im Straßenverkehr - Polizei gibt wichtige Tipps
Wenn die Betroffenen Glück haben, beschädigen die Eisplatten nur die Windschutzscheibe.
Immer wieder Fälle von herabfallenden Eisplatten im Straßenverkehr - Polizei gibt wichtige Tipps
Kaatjem/pixabay.com (Symbolbild)

In diesen Tagen kommt es beispielsweise auf der A70 und A73 vermehrt zu herabfallenden Eisplatten von Sattelzügen, die die Windschutzscheiben der dahinter fahrenden Autos zerstören. Für beide Parteien gibt die Polizei wichtige Hinweise.

  • Eisfall auf Autobahnen: Herunterfallende Eisplatten können Menschen gefährden
  • Zerstörte Windschutzscheiben auf A70 und A73 und verletzte Passantin in Kronach
  • "Mehr als hundert Liter Wasser": Polizei klärt Lkw-Fahrer über ihre Pflichten auf
  • Mehr Sicherheit: Wie Verkehrsteilnehmende sich verhalten sollten

Bei frostigen Temperaturen sind Verkehrsteilnehmende hinter Sattelzügen einer heimtückischen Gefahr ausgesetzt: dem Eisfall. Wenn Wasser auf den Dächern der Lkw gefriert und sich dann als Eisplatte löst, kann es zu hohen Sachschäden oder ernsthaften Verletzungen kommen. Derzeit finden in Franken häufig Vorfälle auf der A70 und A73 statt, wie inFranken.de berichtete. Kann man sich vor der Gefahr schützen und was sind die Pflichten der Lkw-Fahrer*innen?

Winterliche Gefahr: Eisplatten fallen von Sattelzügen - wie Lkw-Fahrer dem vorbeugen können

Es ist nur einer von vielen Vorfällen: Am Montag (27. Februar 2023) fuhr auf der A73 ein Sattelzug an der Einfahrt Breitengüßbach-Mitte auf die Autobahn in Richtung Suhl auf. Dabei krachten Eisplatten auf die Front des Wagens einer 57-jährigen Frau. Ein Sachschaden von etwa 1500 Euro entstand. Wie der Dienststellenleiter der Verkehrspolizeiinspektion Bamberg Udo Roppelt gegenüber inFranken.de erklärt, begünstigten hohe Geschwindigkeiten durch die Vibrationen des Daches Eisfall, doch auch der Stadtverkehr ist nicht ungefährdet: In Kronach wurde sogar eine Fußgängerin von einer Eisplatte getroffen und leicht verletzt.

Die Polizei Bremerhaven hat einen ausführlichen Beitrag zum Thema Eisfall veröffentlicht und schildert das Problem detailliert: "Auf Lkw-Planen können sich mehr als hundert Liter Wasser ansammeln und über Nacht zu Eis gefrieren. Durch flatternde Planen oder die Erwärmung des Fahrzeuges während der Fahrt können die Eisplatten sich lösen und dann unkontrolliert vom Fahrzeug fallen." Der Verursacher bemerkt dies häufig gar nicht. Dadurch kommt schnell der Verdacht auf Fahrerflucht ins Spiel, wie im Falle eines Sattelzugs auf der A70 in Richtung Schweinfurt, über den inFranken.de berichtete.

Laut Polizei sind grundsätzlich alle Lkw- und Autofahrer*innen für die Entfernung von Eisplatten von ihren Fahrzeugen verantwortlich. Lkw-Fahrer könnten auf vielen Autohöfen und Raststätten spezielle Räumstellen aufsuchen, wo sie die Dächer der Lastwagen gefahrlos enteisen könnten. Die Polizei weist auch auf ein Airbagsystem hin, "welches die Plane anhebt, damit das Wasser ablaufen kann und sich keine Taschen in der Plane bilden. Früher hatten die Planengestelle noch ein Gefälle, was jedoch zugunsten des Laderaums in Vergessenheit geraten ist".

So handeln Autofahrer bei Schaden richtig

Helfen könne auch, das Fahrzeug im Gefälle beziehungsweise an einer Steigung abzustellen oder mittels Luftregulierung (bei Luftfederung) das Fahrzeugniveau in "Schieflage" zu bringen, damit das Wasser abfließt. "Viele verantwortungsvolle Trucker haben längst erkannt, dass es günstiger ist, nach einer Tour am Abend das Wasser von der Plane zu fegen, als am nächsten Morgen schwere Eisplatten herunter zu hebeln", schreibt die Polizei.

Generell sollten Autofahrer*innen mit herabfallenden Schnee- und Eisbrocken rechnen. Abstand hinter Lkw und speziell Planenzügen sei daher geboten. Ist ein Schaden durch herumfliegendes Eis entstanden, sei die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters des verursachenden Fahrzeugs die richtige Adresse. Wichtig dabei sei der Nachweis, dass die Eisplatten vom vorausfahrenden Fahrzeug fielen.

"Dafür sollten Sie die Namen von Zeugen notieren und Beweise sichern. Kann der Verursacher des Schadens mangels Kennzeichen nicht ermittelt werden, kommt nur eine Regulierung über die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht", heißt es weiter.

Verstöße nach der Verkehrsordnung bei Eisfall

Wie die Polizei Bremerhaven zusammenfasst, begingen die Fahrer*innen nach Paragraf 23 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) i. V. m. Paragraf 49 StVO - Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers - eine Verkehrsordnungswidrigkeit, wenn ihr Lkw oder Pkw während der Fahrt Eisstücke oder feste Schneereste von Ladefläche oder Dach verliert.

Ein Fahrzeugführer dürfe durch ihr Verhalten niemanden behindern oder gar schädigen, da auch Paragraf 1 Abs. 2 StVO zu beachten sei. "Danach hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird." Das Herabfallen der Eisplatten und das Liegenlassen auf der Fahrbahn könne zusätzlich einen Verstoß nach Paragraf 32 StVO beinhalten.

Dort heißt es, dass es verboten ist, die Straße zu verschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf die Fahrbahn zu bringen oder diese dort liegenzulassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat für die unverzügliche Beseitigung zu sorgen und muss die Gefahrenstelle bis dahin ausreichend kenntlich machen.