Im Dorfkern von Kirchehrenbach ist im Dachgeschoss einer gewerblichen Halle der Ausbau für eine Whisky-Verkostung geplant. Ein Nachbar stimmt nicht zu.
Vor einiger Zeit erteilte der Gemeinderat
Kirchehrenbach sein Einvernehmen zu zwei Bauvorhaben in der Fichtichstraße. In der jüngsten Sitzung musste er sich nochmals damit befassen. Denn das Landratsamt Forchheim genehmigte sie wegen Abweichungen vom Bebauungsplan nicht.
Die Entscheidungsbehörde riet der Gemeinde nun, den Bebauungsplan "Am Eichanger" für die betroffenen Grundstücke zu ändern und mit den Bauwilligen städtebauliche Verträge abzuschließen, in denen sie die Kosten des Verfahrens übernehmen.
Der Rat befasste sich mit der Frage, ob die vier oder fünf umliegenden Grundstücke ebenfalls in einer vom Bebauungsplan abweichenden Form bebaut werden sollen oder ob nicht gleich für ein größeres Areal eine Änderung durchgeführt werden soll. Unmittelbar will man den Bauwerbern die Kosten für andere Grundstücke nicht aufhalsen. Man will aber das Interesse der Grundstückseigentümer an einer Änderung abfragen, soweit deswegen nicht zu viel Zeit ins Land geht und die eingereichten Vorhaben verzögert werden.
Für Whisky-Verkostung
Der Rat billigte zwei Hausneubauten und eine Erweiterung für eine zweite Wohnung, ebenso im Dorfkern den Ausbau des Dachgeschosses einer gewerblichen Halle zu einer Whisky-Verkostung. Gut 100 Quadratmeter soll sie groß werden und einen Balkon erhalten. Für die Nutzung sollen eine Treppe und ein Aufzug eingebaut werden. Im Beschluss wird deutlich darauf hingewiesen, dass das Landratsamt die nachbarlichen Belange - einer hat nicht zugestimmt - prüfen wird und auch die Einhaltung der Immissionsschutzvorschriften.
Ärger mit Waldrechtlern
Für Ärger sorgte das Verhalten einiger Waldrechtler. Sie haben entgegen der Vorgaben auch Altbäume entfernt. Das ist nicht im Interesse der Waldrechtlergemeinschaft und verstößt gegen die Auflagen des Vertragsnaturschutzprogramms. Auf Anraten des Wald- und Umweltausschusses beschloss der Gemeinderat, den Zuwiderhandelnden im nächsten Jahr keine Gerten und Hauteile mehr zuzuweisen und ihnen kein Entgelt aus dem Naturschutzprogramm auszuzahlen. Das soll auch gelten, wenn jemand anders als der Rechtler so gehandelt hat oder wenn ein Rechtler die Flächen eines anderen Rechtlers bewirtschaftet und dabei Altbäume gefällt hat.
Einige Rechtler haben nur die nutzbringenderen Hauteile bewirtschaftet, nicht aber die ihnen zugewiesenen Gerten mit ihrem Niederwald. Sie erhalten nur für den erledigten Teil ihr Entgelt und nächstes Jahr keine neuen Gerten. Das Entgelt für die Pflege der alten Gerten erhalten sie nur, wenn sie diese Aufgabe abgearbeitet haben.
Strenge Auflagen bei Kirchweihen
Kirchehrenbach überlegt, ob es sich einer Petition gegen zu strenge Auflagen bei Kirchweihen anschließen will. Man befürchtet, dass durch zu harte Regelementierung örtliche Bräuche auf der Strecke bleiben könnten.
Manchmal scheinen Gemeindearbeiter zu eifrig zu sein. So rügte Johannes Bail (JBK) die zu frühe Mahd der zwei Blühflecken im Ort. Nach dem Pflegeplan sind sie laut Bürgermeisterin Anja Gebhardt (SPD) im Juni und im Herbst zu mähen. "Pläne mit Verstand umsetzen", forderte deshalb Bail wegen der ungünstigen Witterungsverhältnisse für eine Mahd in den letzten Wochen.