Wegen 150 Euro in den Knast

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Ein 28-Jähriger aus dem Landkreis Forchheim muss für fünf Monate ins Gefängnis. Die Tat war eher geringfügig, die Vorstrafen jedoch nicht.

So viel Publikum bei der Gerichtsverhandlung kannte der 28-jährige Angeklagte nicht - obwohl er schon häufig vorstellig werden musste. Bei der Verhandlung vor dem Forchheimer Amtsgericht saß am Dienstag eine Klasse im Zuschauerraum - und die Schüler bekamen hautnah mit, wie der 28-Jährige für eine vermeidliche kleine Dummheit ins Gefängnis gehen muss.

Im März 2016 war der Angeklagte in einem Hallerndorfer Ortsteil auf dem nach Hause Weg, als er sich nach eigenen Angaben entschied, eine Abkürzung zu nehmen. Er kletterte über einen Maschendrahtzaun eines Firmengeländes und betrat so das Firmengelände. Dies wurde dem Mann als Hausfriedensbruch ausgelegt. Es entstand ein Schaden von 150 Euro. Als die Polizei den 28-Jährigen antraf, stellten sie bei ihm eine Luftdruckwaffe mit neun Stahlkugeln und Gaskartusche bei ihm sicher.


Schaden wieder gut machen

Er sei auf dem Weg nach Hause gewesen, beteuerte der 28-Jährige und habe nichts Böses im Sinn gehabt. Außerdem habe er bereits angeboten, den Schaden wieder gut zu machen. So richtig glauben wollte ihm das Richterin Silke Schneider nicht, denn genau bei dieser Firma war der Angeklagte vor zwei Jahren bereits eingebrochen und hatte zwei Transporter geklaut. "Außerdem hatten Sie eine Taschenlampe und Handschuhe dabei", sagte sie.

Die Möglichkeit, er könne doch mehr als eine Abkürzung im Sinn gehabt haben, sah auch der Polizist, der den jungen Mann aufgegriffen hatte. "Es spricht gegen eine Abkürzung, dass er an der gleichen Stelle raus wie er schon rein ist", sagte dieser.


Geständnis abgegeben

Da dem Angeklagten keine andere Tat (oder ein Tatvorhaben) nachgewiesen werden konnte, der Mann den Hausfriedensbruch aber gestand, plädierte Staatsanwalt Christian Schorr für eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und des Führens einer Waffe, zu dem der 28-Jährige nicht berechtigt war. "Man kann Ihnen glauben, muss man aber nicht", sagte der Staatsanwalt.


Haft beantragt

Eine Geldstrafe kam für Schorr nicht in Frage, da der Angeklagte bereits sieben Eintragungen im Bundeszentralregister hatte und erst vor einem Jahr aus dem Gefängnis entlassen wurde. "Sie halten sich an nichts, das eine gute Führung bei der Bewährung ausmacht", betonte er. Eine der Bewährungsauflagen war nämlich, dass der 28-Jährige keinen Alkohol trinken sollte. Am Tatabend aber hatte er vier Bier getrunken. Schorr forderte daher sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.


"Viel Potenzial"

"Ja, er ist kein unbeschriebenes Blatt", räumte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Tobias Schmidt ein. Er beantragter eine Geldstrafe und verwies auf ein Gutachten der Unterkunft, in der sein Mandant seit seiner Haftentlassung wohnt. Dies bescheinigt dem Angeklagten, dass er sich "gut mache" und "sehr viel Potenzial" habe, wenn er ein suchtfreies Leben führe. Zudem bemühe sich der Angeklagte intensiv, sein Leben wieder in gerade Bahnen zu bringen."

Das alles half aber nichts. Richterin Silke Schneider verurteilte den 28-Jährigen zu fünf Monaten Knast ohne Bewährung. "Sie haben gestanden - zumindest haben Sie das zugegeben, was Sie mussten", sagte sie. "Aber wenn ein Dreivierteljahr nach Haftende die nächste Straftat kommt, kann ich keine Bewährung geben."