Satzungen, Schilder, Hausordnungen. Gefühlt ist überall etwas reglementiert. Auch in und um Forchheim finden sich interessante Verbote.
Grünflächen Stadt Forchheim
Im Anlagenbereich ist den Benützern der Gebrauch von tragbaren Radio- und Fernsehgeräten, von Plattenspielern und Tonbandgeräten untersagt. Stadtpark, Sportinsel, oder Parkanlage zwischen Kloster- und Eisenbahnstraße. Forchheim hat viele Ecken, in denen die aktuelle Grünanlagensatzung gilt. Wobei: Das Wort "aktuell" sollte nicht allzu ernst genommen werden. Denn das noch während der Amtszeit von Oberbürgermeister Karlheinz Ritter von Traitteur (CSU) erlassene Schriftstück stammt vom 24. Juni 1974.
"Eine neue Satzung ist in Arbeit, die Verwaltung hat schon einen Entwurf", sagt Britta Kaiser, Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, "es gilt aber noch die alte." Und damit ist es auch weiterhin in den Grünanlagen der Stadt Forchheim verboten, tragbare Radio- und Fernsehgeräte, Plattenspieler und Tonbandgeräte zu benutzen.
Ob es allerdings häufig vorkommt, dass Menschen im Jahr 2017 mit ihren Plattenspielern im Stadtpark sitzen, ist nicht nachzuvollziehen. "Wenn aber laut Musik gehört würde, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit, der die Polizei nachgehen müsste", sagt Kaiser im Konjunktiv.
Wahrscheinlicher erscheint es, dass jemand mit seinem Handy auf den Grünflächen Musik hört. Und das ist wohl auch erlaubt. Ein Verbot findet sich in der Satzung jedenfalls nicht. Denn 1974 gab es die universal einsetzbaren Geräte für die Hosentasche schlicht noch nicht.
Stadtbücherei Forchheim
Die Benutzung von Inlinern oder ähnlichem ist im gesamten Gebäude untersagt.Bücher, Zeitschriften und Magazine, aber auch CDs, Computerspiele oder Videofilme. In der Forchheimer Stadtbücherei gibt es in trendigen Räumen ein umfangreiches Angebot, um sich zu informieren oder zu verweilen. Nur eines darf man nicht: Nach seinem Ausleihstoff mit Inlinern Ausschau halten.
Ein Verbot, das auf den ersten Blick vielleicht etwas skurril klingt, das die Mitarbeiter aber schon öfter durchsetzen mussten. "Der Boden ist ja gut geeignet. Im Sommer wollten Kinder schon öfter mit Inlinern oder Klapprollern hereinfahren", erklärt Bücherei-Leiterin Doris Koschyk, warum der seit 2013 in der Benutzungsordnung stehende Passus durchaus relevant ist. Auch wenn der Trend mit den Inlinern laut Koschyk in letzter Zeit abgenommen hat. Ob das wohl an "Pokemon Go" liegt?
Sauna Königsbad Forchheim
Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik, Zeitungen oder Druckschriften dürfen nicht in Dampf- und Saunaräume mitgenommen werden.Ob "Fränkischer Tag", "Der Spiegel" oder Amtsblatt - im Forchheimer Königsbad haben sie eines gemeinsam. In den heißen Sauna- und Dampfbadräumen dürfen sie nicht als Sitzunterlage verwendet werden.
Ja, Sie haben richtig gelesen: Das steht so in den "Speziellen Bestimmungen zur Haus- und Badeordnung für die Benutzung der Sauna" (SBS), die sowohl online als auch im Eingangsbereich des Königsbades nachzulesen sind. Die Frage stellt sich: Wurde schon einmal ernsthaft versucht, ein fehlendes Handtuch durch eine Zeitung zu ersetzen? "Nein. Ich habe noch nichts davon gehört, dass das schon vorgekommen ist", sagt Walter Mirschberger, der Geschäftsleiter des Königsbades.
Bei dem Forchheimer Regelwerk handele es sich um eine zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Badewesen erstellten Musterbadeordnung. Und diese besagt, dass es aus hygienischen Gründen nicht gut ist, eine Zeitung als Unterlage zu benutzen. "Die Druckerschwärze könnte sich aufs Holz übertragen", sagt Mirschberger, der vermutet, dass es einen solchen Fall irgendwo in Deutschland schon einmal gegeben hat und deswegen prophylaktisch Eingang in die Badeordnung fand.
Eine andere ebenfalls etwas anstößig wirkende Regelung übrigens ist leider näher an der Realität: "Schaben, kratzen, bürsten und anderes hantieren (z.B. rasieren) im Saunaraum können nicht gestattet werden", heißt es in Artikel 3, Paragraph 11. "Zwar nicht im Saunaraum, aber in der Dusche kommt es immer mal wieder vor, dass Besucher dort ihre komplette Hygiene verrichten", sagt Mirschberger.
Kletterpark Magnesia Forchheim
Während dem Klettern und Sichern ist die Benutzung von Mobiltelefonen nicht gestattet.Bis zu zwölf Meter hoch kann man im Magnesia-Kletterpark in Forchheim über der Erde hängen. Eigentlich logisch, dass man in so einer Situation darauf achtet, beide Hände an den Griffen zu haben. Eigentlich.
"Es kam schon einige Male vor, dass telefoniert wurde", sagt Inhaber Albrecht Waasner.
Vor allem - und das sei die noch größere Gefahr - diejenigen, die die Kletterer vom Boden aus sichern, hätten ihre Geräte oft einstecken und nehmen ab, wenn es klingelt. "Das ist sehr gefährlich. Der Kletterer könnte genau in dem Moment abstürzen", sagt Waasner. Die meisten Besucher wüssten auch, dass es verboten ist, das Handy zu benutzen. Nur wie das mit Verboten eben so ist: Es halten sich nicht alle daran.
Jean-Paul-Straße Forchheim Grüne Einbahnstraßenschilder regeln den Verkehr.Ungewöhnliche Kennzeichen finden sich in Forchheim in der Jean-Paul-Straße. Mit grünem Hintergrund weisen sie auf eine Einbahnstraßenregelung in einem Teil der Bammersdorfer Straße (Hausnummern 26 bis 34) hin. Die Erklärung liefert Roland Brütting aus dem Straßenverkehrsamt der Stadt. "Es handelt sich dort um Privatgrund, auf diesem stehen auch die Schilder." Diese entsprächen nicht "offiziellen" Verkehrszeichen und seien als "inoffzielle" Schilder klar zu erkennen.
"Verkehrsrechtlich sind die Zeichen ohne Bedeutung und dienen nur der privaten Verkehrsregelung auf Privatgrund." Deshalb bestünden aus Sicht der Verwaltung keine Einwände. Brütting: "Das stellt aber keine generelle Freigabe dar. Es sind durchaus Fälle denkbar, wo wir von unserer Seite bei nicht-offiziellen Schildern einschreiten müssten."
Kletterwald Veilbronn
Nicht Pinkeln & nicht Rauchen im Gurt!Wenn meterhoch über der Erde und hineingezwängt in einen Klettergurt menschliche Bedürfnisse rufen, dann ist das zugegebenermaßen unangenehm. Auf die Idee, in so einer Situation einfach die Hose zu lüften und das Ganze ins Tal laufen zu lassen, muss man aber erst einmal kommen. Genau das kommt im Kletterwald "ProAlpin" in Veilbronn aber gelegentlich vor.
"In der Regel sind das aber Kinder", sagt Christian Donner. Einmal jedoch gab es einen erwachsenen Sündenbock. "Das war im Rahmen eines Junggesellenabschieds", erinnert sich Kletterwald-Inhaber Christian Donner. Seine Reaktion: Seitdem wird jeder Gast auf die eindeutigen Verbotsschilder hingewiesen.
Skaterpark Ebermannstadt Auf dem Skaterplatz ist es insbesondere untersagt Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung zu benutzen.
Skaten ist für viele nicht nur Sport. Es stellt ein Lebensgefühl dar, das sich auch durch Klamotten und Musik definiert. Letzteres ist Ebermannstadt jedoch verboten. Und das, obwohl die Anlage nur bis 19 Uhr benutzt werden darf. "Der Skaterpark liegt zentral, es gibt viele Nachbarn", erklärt Bernhard Lies, warum Musik verboten ist.
"Früher gab es Beschwerden wegen Ghettoblastern", sagt der Ordnungsamtsleiter. Über das Handy oder kleinere Anlagen abgespielte Musik sorgte jedoch noch nicht für Ärger. "Zuletzt gab es keine Ordnungswidrigkeiten", sagt Lies. Offiziell freilich ist Musik auf dem Skaterpark an der Wiesent aber grundsätzlich verboten.