Der Forchheimer Bauausschuss hat beschlossen, den Bau eines Swimmingpools in der Spinnereistraße zu verhindern. Der Bauherr will das nicht hinnehmen.
                           
          
           
   
          Die Entscheidung im Bauausschuss am Montag fiel einstimmig: Die Doppelgarage und der Swimmingpool in der Spinnereistraße 13 dürfen nicht gebaut werden. Der Bauherr hatte beim Forchheimer Bauamt eine nachträgliche Genehmigung für sein Vorhaben beantragt. Denn, ergänzend zur Sanierung eines "Bestandsgebäudes", hatte er nördlich und südlich angebaut.
Stefan Schelter, der Chef des Bauordnungsamtes, sagte gegenüber den Stadträten im Ausschuss unumwunden: "Das sind, reden wir mal Deutsch, Schwarzbauten. Da entsteht eine Verdichtung, die wir hier nicht wollen." 
Sowohl der Pool als auch die Doppelgarage befinden sich außerhalb des Baurechtes. Daher hatte das Bauamt eine "Bau-Einstellung" verfügt, an die sich der Bauherr auch gehalten hatte. Manfred Mauser (FBF) war verärgert: Der Bauausschuss sei immer wieder "großzügig", wenn es darum gehe, Ausnahmen zu machen. "Aber in diesem Fall fühle ich mich an der Nase herumgeführt. Es kann nicht sein, dass wir hier mutwillig vor vollendete Tatsachen gestellt werden. 
  
  Verfahren ad absurdum geführt
 
CSU-Stadtrat Markus Schmidt meinte, durch das Vorgehen des Bauherrn werde das übliche Antragsverfahren "ad absurdum" geführt. "Wenn das möglich ist, dann brauchen wir den Bauausschuss nicht mehr", urteilte Schmidt.
Und der Freie Wähler-Stadtrat Erwin Held erinnerte an das Bauprojekt des ehemaligen Stadtrates Peter Kaiser, der sich ganz in der Nähe der Spinnereistraße einen vergleichsweise geringen Verstoß gegen die Bauordnung geleistet hatte. Sein Garagendach war höher gebaut, als das Bauordnungsamt erlaubte. Es kam zum Streit. Und die Stadt zog in dieser Sache bis vor das Oberverwaltungsgericht. Da die Stadt im Fall der Garage so hartnäckig Nein gesagt habe, müsse sie das im Falle der Spinnereistraße 13 erst Recht tun, meinte Held. Das war Konsens. 
Daher der Beschluss, die nachträgliche Genehmigung "nicht zu erteilen". Der Bauwerber äußerte sich gestern gelassen. Er halte den Beschluss für nicht haltbar. Das Nachbargrundstück gehöre ihm und seiner zukünftigen Ehefrau. Spätestens wenn er sie demnächst heirate, sei sein und ihr Grundstück ein einziges gemeinsames Grundstück. Das verändere die Rechtslage dahingehend, dass sein Bauvorhaben unanfechtbar sei, zeigte sich der Bewohner der Spinnereisstraße zuversichtlich.