Der Angeklagte attackierte mit einem abgebrochenen Flasche einen Mann. Das brachte ih´´dem Täter zehn Monate Jugendstrafe auf Bewährung.
Bei einem Streit vor der Discothek Sauer in Gunzendorf schlug ein 20-Jähriger mit einer abgebrochenen Flsche zu. Deswegen musste er sich vor Jugendrichter Philipp Förtsch verantworten.
Es war kurz vor Weihnachten. Eine Gruppe von zwei Männern und zwei Frauen war tanzen. Als die Disco zu Ende war, riefen sie ein Taxi. Die eine Frau stieg bereits ein, die zwei anderen warteten auf den Dritten. Da wurde das spätere Opfer vom Täter und seinen Freunden angepöbelt, es sei ihr Taxi.
Einer von ihnen versetzte dem 22-Jährigen eine Kopfnuss. Er schubste ihn weg. Da kam auch der Dritte aus der Gruppe dazu. Es kam zu einem Tumult.
Dabei schrie der Täter, wie eine Zeugin vor Gericht bekundete: "Kommt alle her! Ich breche euch den Kiefer. Ich bringe euch alle um!"
Das Opfer sah den Angeklagten, wie er einige Meter entfernt, nahe dem Parkplatz, eine Flasche nahm und diese zerbrach. Der Täter lief auf ihn zu und schlug ihn auf den Kopf. Er traf das Opfer neben dem linken Auge. Es ging zu Boden und alle Umstehenden sahen, dass es stark blutete.
Fluchtversuch
Der Schläger rannte weg. Der Türsteher der Disco, der inzwischen aufmerksam geworden war, rannte hinterher, holte ihn nach etwa 200 Metern auf der Straße Richtung Buttenheim ein und brachte ihn an den Tatort zurück.
Da wartete schon die Polizei auf den jungen Mann und brachte ihn auf die Dienststelle nach Bamberg. Eine Alkoholprobe ergab einen Wert von 1,6 Promille, ein Drogentest, dass er Extasy eingeworfen hatte.
Das Opfer wurde mit dem Krankenwagen in die Universitätsklinik Erlangen gefahren. Dort wurde die Wunde genäht. Eine gute Woche hatte der 22-Jährige starke Schwellungen am Auge. Bis heute ist ihm eine Narbe geblieben.
Der Angeklagte stellt die Geschichte etwas anders dar. Er sei von sieben Leuten angegriffen worden und habe sich nicht anders zu verteidigen gewusst. Aber er habe niemand absichtlich verletzt.
Diese Version bezweifelte Oberstaatsanwalt Christopher Rosenbusch sehr: "Es gab keine angreifende Gruppe. Nur mit viel Glück ist nichts Schlimmeres passiert." Der Anklagevertreter wertete das Geschehen als "höchstgefährliche Aktion": der Angriff mit der abgebrochenen Flasche sei eine lebensgefährliche Behandlung im Sinne des Strafgesetzbuchs. Der Angeklagte ist in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. So war er unter anderem wegen einer hochaggressiven und zerstörerischen Tour durch die Schrebergärten in der Hugo-Post-Anlage vor dem Richter gestanden.
Der Staatsanwalt hob in seinem Plädoyer hervor, dass der Angeklagte zwar aus schwierigsten Familienverhältnissen stamme, aber alle Hilfen erhalten habe, die der Rechtsstaat bieten könne. Dennoch habe er sein Leben nicht auf die Reihe bekommen und keine Zukunftsperspektiven entwickelt.
Vielmehr versuche er, die Schuld - wie auch bei dieser Verhandlung - auf andere abzuschieben. Rosenbusch bejahte "schädliche Neigungen". Das ist der Fachbegriff, die Voraussetzung dafür, dass im Jugendstrafrecht eine Tat mit der härtesten vom Gesetzgeber vorgesehenen Maßnahme, einer Haftstrafe, zu ahnden ist. Er forderte zehn Monate ohne Bewährung. Denn der Angeklagte müsse sich in Erlangen wegen einer anderen Körperverletzung verantworten, die er eine Woche vor den Gunzendorfer Ereignissen begangen habe.
Der Angeklagte verzichtete auf eine abschließende Stellungnahme: "Dazu kann ich nichts sagen", war sein letztes Wort. Der Jugendrichter verurteilte den 20-Jährigen zu zehn Monaten Jugendstrafe. Allerdings setzte er die Haft zur Bewährung aus.
Dass der Täter sich angegriffen gefühlt habe, sah Förtsch als eine Auswirkung von Alkohol und Drogenkonsum an. "Es ist nicht ihr Verdienst, dass nichts Schlimmeres passiert ist", betonte auch er. Der drohende Bewährungswiederruf sei eine "allerletzte Warnung".