Die Beleidigung eines Polizisten kommt eine 32-jährige Forchheimerin nun teuer. Sie wurde vom Amtsgericht verurteilt.
"Schnäpsla, Cola-Weizen und Bier" habe sie getrunken gehabt, sagte die 32-jährige Angeklagte vor Amtsrichterin Silke Schneider aus. "Ich war ein bisschen alkoholisiert, aber das ist natürlich keine Entschuldigung", fügte sie an.
Vor dem Forchheimer Amtsgericht hatte die junge Frau erscheinen müssen, weil sie nach dem Konsum dieser alkoholischen Getränke einen Polizeibeamten mit "Scheiß Bulle!" beleidigt hatte. Die Angeklagte räumte ein, dass sie den Polizisten im April 2015 beleidigt hatte. "Das tut mir auch leid", betonte sie, "die machen ja auch nur ihren Job."
"Völlig unnötig"
Zur Beleidigung sei es in einer Gaststätte am Forchheimer Marktplatz gekommen, weil der Polizist nach ihren Personalien gefragt hatte. "Sowas ist völlig unnötig", sagte Richterin Schneider.
Da die Angeklagte die Äußerungen gestand, musste der Polizist nicht aussagen und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft konnte ihre Forderung einfach begründen und plädierte auf eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35 Euro. Richterin Schneider verhängte einen geringeren Tagessatz (25 Euro), blieb aber bei der Anzahl der Tagessätze.
"Die Frau Staatsanwältin hat schon recht mit ihrer Forderung, aber Sie sollen mal wieder auf einen grünen Zweig kommen", begründete sie die mildere Strafe. Die Angeklagte hatte zuvor von ihren Schulden erzählt und darauf verwiesen, dass sie monatlich so viel wie möglich "abstottere". 40 Tagessätze waren es aber doch geworden, da die Angeklagte bereits vorbestraft ist und dies berücksichtigt werden musste.