In der Gemeinderatssitzung in Hetzles ging es um ein gelockertes Parkverbot, einen neuen Spielplatz und neue Räume für die Mittagsbetreuung.
In der Gemeinderatssitzung in Hetzles wurde einhellig dem Antrag der Besitzerin des Gasthauses "Schwarzer Adler" in der Hauptstraße zugestimmt, das absolute Halteverbot vor ihrem Anwesen zeitlich zu beschränken. Das absolute Halteverbot gilt somit nur von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 17 Uhr. Die Antragstellerin sicherte den Räten zu, auf ihrem eigenen Hofgrundstück Parkmöglichkeiten zu schaffen. Die zeitliche Beschränkung des Halteverbotes gibt somit den Gästen weiterhin die Möglichkeit, abends sowie an den Wochenenden an der Straße zu parken. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung der Beschilderung beauftragt.
Spielplatz an der Schule
Dritter Bürgermeister Michael Bayer (BB) hatte einen Antrag auf Planung und Errichtung eines Spielplatzes im Bereich der Schule gestellt. Hierzu sollen zuerst unterschiedliche alternative Standorte gesucht werden, die von Schulkindern, der Mittagsbetreuung sowie der Öffentlichkeit leicht und sicher erreichbar sind. Die Gelder in Höhe von circa 40.000 Euro sind im Haushalt 2019 bereitgestellt. Nach kurzer Beratung stimmten die Räte dem Vorhaben einhellig zu. Bis zur Gemeinderatssitzung im Juli sollen geeignete Standorte vorgestellt werden.
Mittagsbetreuung in der Feuerwehr
Der steigende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder erfordert dringend zusätzliche Räume für die Mittagsbetreuung. Aufgrund der strategisch guten Lage des Feuerwehrhauses unterhalb der Grundschule bieten sich die dortigen Aufenthaltsräume im Obergeschoss für die Mittagsbetreuung für eine Nutzungsänderung an. Diese Räume werden mit einer Schallschutzdecke ausgerüstet und mit einem zusätzlichen Fluchtweg mittels einer Außentreppe ausgestattet. Sanitäre Anlagen und Küche sind bereits vorhanden. Örtliche Bauvorschriften stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen, da das Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich liegt und der Flächennutzungsplan dafür "Flächen für den Gemeindebedarf" vorsieht. Äußerlich betrachtet ist der Eingriff nur geringfügig, dennoch ist für die Nutzungsänderung eine Baugenehmigung erforderlich. Die Räte stimmten den eingereichten Planunterlagen zu.
Hackschnitzelheizung
Vor Baubeginn für den Rohbau zur Nahwärmeversorgung der Hackschnitzelheizung stellte man fest, dass es sinnvoll wäre, das geplante Gebäude um zwei Meter in südliche und 0,7 Meter in östliche Richtung zu verschieben. Durch diese Verschiebung in südliche Richtung wird die Zufahrt zur Hackschnitzelheizung auch wegen der Nähe zum geplanten Neubau des Kindergartens optimiert und vergrößert. Durch die Verschiebung in östliche Richtung wird ebenfalls die Nähe zu den bestehenden Kopfeichen vermieden. Der Änderung stimmten die Räte zu mit der Maßgabe, die Änderungen beim Landratsamt Forchheim einzureichen. Die Tagesordnungspunkte Vergabe von Ingenieurleistungen für die Glasfasererschließung des Schulgebäudes und der Antrag auf finanzielle Unterstützung der Diakonie für Kinder und Jugend in Neunkirchen am Brand stellten die Räte bis zur nächsten Sitzung zurück.