Mehr Kontrollen, mehr Strafen, mehr Sicherheit - die neue Annafest-Verordnung

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Das Forchheimer Annafest bekommt eine Verordnungsänderung. Archivbild: Barbara Herbst
Das Forchheimer Annafest bekommt eine Verordnungsänderung. Archivbild: Barbara Herbst

Am Annafest wird Sicherheit groß geschrieben. Deshalb wurden mehrere Änderungen der Fest-Verordnung beschlossen.

Seit 2004 gibt es in Forchheim eine Annafestverordnung, kurz AfVO. 2012 wurde sie zuletzt überarbeitet, nun gibt es weitere Anpassungen.

Klaus Backer, Leiter des Ordnungsamts, stellte diese den Stadträten im Haupt-, Personal- und Kulturausschuss vor. Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf den Autoverkehr auf dem Gelände und die Taschenkontrollen bei den Gästen.


Jetzt schriftlich fixiert

"Im letzten Jahr hatten wir aufgrund der Sicherheitslage nach dem Amoklauf in München und dem Axt-Attentat in einem Zug bei Ansbach eine mündliche Verordnung erteilt, so dass die Sicherheitskräfte befugt waren, die Taschen der Gäste zu kontrollieren", erklärte Backer den Räten, "nun wollen wir diese Genehmigung schriftlich festhalten."

Zudem soll der Sicherheitsdienst mehr Befugnisse erhalten und auch der Feuerwehr-Sicherheitsdienst wird als Autorität in die Verordnung aufgenommen. Die Verordnung tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Künftig darf sonntags schon ab 11 Uhr nicht mehr gefahren werden. "Sonntage werden so früh wahrgenommen, dass wir es nicht mehr verantworten können, dass so lange auf dem Festgelände gefahren wird", erklärte Backer die Verlängerung des Fahrverbots auf dem Festgelände.


Diskussion um Fahrzeuge

Außerdem wird in der neuen AfVO stehen, "die Nutzung von Fahrzeugen, die der Fortbewegung von Gehbehinderten dienen (z.B. Rollstühle und Mobilitätshilfen), ist zugelassen". Vorher stand dort nur "Behinderten". Anita Kern (SPD) hatte sich gegen die Formulierung, die ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagen war, gewehrt. In dem Entwurf war von "außergewöhnlich Gehbehinderten" die Rede. Es gebe auch schwer Kranke, die aufs Annafest wollen, aber keine festgestellte Gehbehinderung hätten, betonte sie. Und auch Karl-Heinz Fleckenstein (CSU) sagte, dass die rechtliche Anforderung für außergewöhnlich Gehbehindert sehr hoch sei. Die Räte einigten sich daher darauf, das "außergewöhnliche" aus dem Vorschlag zu streichen, auch wenn Kern damit nur teilweise zufrieden war.


Strafe für Anwesenheit?

Eine weitere Änderung der Verordnung wurde von Manfred Hümmer (FW) angesprochen. In der neuen Verordnung ist zum einen der Kinder- und Jugendschutz festgehalten (unter 16 Jahren muss das Gelände um 22 Uhr verlassen werden) und zum anderen gibt es eine Auflistung der Dinge, die als Ordnungswidrigkeit gelten und daher mit bis zu 1000 Euro Strafe belegt werden. "Dass da drin steht, dass Kinder und Jugendliche eine Geldbuße bekommen könnten, wenn sie nach 22 Uhr auf dem Gelände sind, ist eigentlich komplett gegen die Jugendschutzgesetze, die ja erzieherisch wirken sollen", erklärte der FW-Stadtrat, der sich als Polizeibeamter mit dem Jugendschutzgesetz gut auskennt.

Klaus Backer betonte, dass die Vorschriften insgesamt mit "Maß und Ziel" umgesetzt werden und bisher nie eine Geldstrafe aufgrund einer Ordnungswidrigkeit gegen Jugendliche verhängt wurden. Auf Vorschlag von Manfred Hümmer und mit Zustimmung aller anwesenden Stadträte wurde die Möglichkeit der finanziellen Bestrafung der Jugendlichen trotzdem aus der Verordnung gestrichen.


Festleitung hat wenig Zeit

Da die Festleitung selbst kaum mehr Zeit hat Gäste oder Buden zu kontrollieren, werden mit der neuen AfVO den Sicherheitskräften mehr Rechte zugesprochen. Deshalb forderte Fleckenstein, dass bei der Auswahl des Sicherheitsdienstes größte Sorgfalt an den Tag gelegt und das Personal dann gut geschult und eingewiesen werde. Außerdem forderte er, dass bei Taschenkontrollen Fingerspitzengefühl bewiesen werden müsse.

Backer konnte die Angst entkräften und sagte, dass nicht alle Taschen kontrolliert würden, sondern nur dann, wenn die Tasche oder derjenige, der sie dabei hat, auffällig sei. Weiter stellte er klar: "Die Sicherheitskräfte werden alle komplett überprüft und müssen verschiedene Schulungen nachweisen können."