Mit doppelter Bewährung war ein 21-Jähriger vorstellig und musste sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung verantworten.
Für den 21-jährigen Angeklagten war es bei der Verhandlung am Forchheimer Amtsgericht knapp. Mit doppelter Bewährung war er vorstellig und musste sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung verantworten.
Der junge Mann war kein Unbekannter. "Wenn Sie jetzt nochmal beim Jugendrichter gelandet wären, hätte er vermutlich keine Chance mehr für eine Bewährung gesehen", begann Richterin Silke Schneider das Verfahren. Es war jedoch die erste Verhandlung, die der 21-Jährige unter dem Erwachsenenstrafrecht hatte. Die Tat, die ihm angelastet wurde, war im Juli vergangenen Jahres geschehen. In der Nacht kam er zu einem Streit hinzu, in den seine Freundin verwickelt war. Zudem waren Polizeibeamte in Zivil anwesend. An diesen wollte er sich vorbeidrücken. "Ich wollte zu meiner Freundin, weil sie dort aufgelöst saß", sagte der 21-Jährige.
Er habe keinen Dienstausweis wahrgenommen.
Er räumte jedoch ein, dass er die Männer beleidigte. Unter anderem sollen die Worte "Wichser", "Pisser" und "Arschlöcher" gefallen sein. Der Angeklagte war deswegen fixiert und auf die Wache gebracht worden. Anstatt aber einzusehen, dass sein Verhalten falsch gewesen war, beleidigte er dort weiter. Zu einer Polizeibeamtin soll er gesagt haben "dumme, dicke Nudel". "Das mag sich vielleicht blöd anhören, aber in meinem Wortschatz bedeutet ,dicke Nudel', dass ich etwas nicht mache", sagte er. Das Wort "dumm" habe er jedoch nicht gebraucht. Er habe den Alkoholtest nicht machen wollen und deshalb "dicke Nudel" gesagt.
Die Polizeibeamtin sagte vor Gericht jedoch, dass diese Formulierung definitiv gegen sie gerichtet gewesen sei.
Der Angeklagte entschuldigte sich daraufhin für das "Missverständnis".
Bewährungshelferin ruft an
Da die Bewährungshelferin des Angeklagten nicht kommen konnte, hatte sie zuvor bei der Richterin angerufen und berichtet, dass es gut mit dem 21-Jährigen laufe. Es sei lediglich ein Rückfall in ein altes Muster gewesen. Sie hob hervor, dass sein Wohnsitzwechsel ihm gut getan habe.
Das Vorstrafenregister des jungen Mannes enthielt vier Eintragungen. Bei allen Vorstrafen waren gefährliche oder vorsätzliche Körperverletzungen dabei gewesen.
"Ich nehm' Ihnen nicht ab, dass es in Ihrem Wortschaft heißt ,ich mache das nicht'", sagte Staatsanwältin Isabel Brzezicha bei ihrem Plädoyer. Demnach sei Sie überzeugt davon, dass es sowohl zum Widerstand mit Beleidigung als auch zu der gesonderten Beleidigung auf der Wache gekommen sei.
Ausführlich erläuterte sie, was zu Gunsten und was zu Lasten des Angeklagten festzustellen sei. "Ich habe gehört, dass Sie gereift sind", stellte die Staatsanwältin fest.
"Letztmalig" könne sie sich deshalb eine Bewährungsstrafe vorstellen. Sie forderte sieben Monate Freiheitsentzug auf Bewährung. Zudem solle der Angeklagte 500 Euro als Geldauflage bezahlen.
Verteidiger Bernhard Eckert lobte das "faire Plädoyer" der Staatsanwältin und betonte ebenfalls die veränderten Lebensverhältnisse des 21-Jährigen. Er schloss sich den Forderungen von Brzezicha an. Der Angeklagte bedankte sich zum Schluss dafür, dass eine Bewährung noch einmal in Erwägung gezogen wird.
Richterin Silke Schneider verurteilte den jungen Mann zu sieben Monaten auf Bewährung. Die Geldauflage von 500 Euro soll er an die Stiftung der deutschen Polizeigewerkschaft bezahlen. "Bevor Sie nochmal so einen Schmarrn machen, müssen Sie nachdenken", schloss Sie die Verhandlung, "sonst sind Sie über zwei Jahre weg."