Anwalt Wittmann erklärte, dass sein Mandant diese Dateien aus einem Chat erhalten und nicht bewusst gesucht habe. "Das hat er lange nicht mehr genutzt", sagte Wittmann über den Angeklagten.
"Ich habe mir die Videos angesehen", begann Richterin Schneider, "und das ist abartig." Auf den Videos waren unter anderem vaginaler Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einem circa achtjährigen Mädchen zu sehen, erörterte Staatsanwältin Klautke.
Der Inhalt anderer Videos zeigte den Oralverkehr von mehreren circa fünfjährigen Mädchen an erwachsenen Männern, beschreibt die Klautke weiter. Insgesamt waren es 50 Bilder und Videos.
Deutliche Worte der Richterin in Forchheim
"Man sollte sich Gedanken machen, ob man noch normal ist", fand Richterin Schneider klare Worte für den Angeklagten. Dieser saß eingeschüchtert und reumütig auf der Anklagebank neben seinem Anwalt.
Schneider ging noch weiter und erklärte ihm in deutlichen Worten, dass er mit dem Besitz solcher Videos dazu beitrage, dass Kinder für solche Videos missbraucht werden. "Wenn man einigermaßen normal ist im Kopf, fällt einem dazu nichts mehr ein", sagte die Richterin.
Auch die Staatsanwältin hakte nach: "Wenn man sich sowas holt, sollte man sich daran erinnern." Anwallt Wittmann erwiderte jedoch, dass der Chat sowie der Fund der kinderpornografischen Dateien schon einige Zeit zurück liege. Der 24-Jährige würde solche pornografischen Inhalte nicht mehr konsumieren.
"Haben Sie erkannt, dass es ekelhaft und strafbar ist", fragte Klautke den Angeklagten daraufhin. "Ja", nuschelte er eingeschüchtert mit gesenktem Kopf.
Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung forderte Staatsanwältin Klautke. Die Vorwürfe der Anklage haben sich bestätigt. Für den sexuellen Missbrauch von Kindern sind mindesten drei Monate Freiheitsstrafe vorgesehen. Für den Besitz der kinder- und jugendpornografischen Dateien könne wischen einer Geld- oder Freiheitsstrafe entschieden werden, beschrieb die Staatsanwältin.
Zugute konnte sie dem Angeklagten halten, dass er geständig war, der Chat mit dem Mädchen drei Jahre und auch die Kinder- und Jugendpornografie längere Zeit zurückliege. "Dennoch sind es harte Vorwürfe", sagte Klautke. Zusätzlich habe er keine geringe Anzahl an kinderpornografischen Dateien besessen. Deshalb forderte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten.
Amtsgericht Forchheim: Gute Sozialprognose
Da der Angeklagte eine gute Sozialprognose habe, da er behütet aufgewachsen sei, keine Vorstrafen habe, einen Job habe und die Taten lange zurückliegen, könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zusätzlich forderte Klautke Beratungsstunden, in die der Angeklagte gehen muss, sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Rechtsanwalt Wittmann stimmte der Staatsanwältin in weiten Teilen zu: "Wir sind uns einig mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung." In Abstimmung mit seinem Mandanten riet auch er ihm zu solchen Beratungsstunden.
Richterin Schneider verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauch von Kindern und dem Besitz kinderpornografischer sowie jugendpornografischer Schriften. Sie stimmte auch der Summe von 1000 Euro zu. "Die soll an den Kinderschutzbund Forchheim" überwiesen werden.
Zusätzlich muss der 24-Jährige eine ambulante Therapie absolvieren. Die Länge der Therapie sollen die Verantwortlichen der Ambulanz bestimmen. Das Urteil ist rechtskräftig.