Kräuterladen in Forchheim bleibt geschlossen

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Die Tür des Headshops ist zu. Und wird es wohl auch bleiben. Fotos: Josef Hofbauer
Die Tür des Headshops ist zu. Und wird es wohl auch bleiben.  Fotos: Josef Hofbauer
Im Fenster prangt dieses Schild. Foto: Josef Hofbauer
Im Fenster prangt dieses Schild. Foto: Josef Hofbauer
 

Seit Monaten kämpfen die Verantwortlichen gegen den Verkauf und Konsum von Kräutermischungen in Forchheim. Ein Schritt in die richtige Richtung ist gemacht.

Der Laden, der in der Forchheimer Innenstadt Kräutermischungen verkauft hatte, ist geschlossen. In der vergangenen Woche hatte die Polizei das Geschäft durchsucht und zur Gefahrenabwehr sämtliche Packungen der Kräutermischungen sichergestellt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und der Laden war in der vergangenen Woche geschlossen. Von außen sieht der Laden noch wie vor der Razzia aus, es hängt nach wie vor das große, grüne Schild an der Außenwand, doch die Türe ist versperrt.


Ermittlungen laufen

Ein Nachbar des "Headshops" bestätigt, dass der Laden seit der Razzia vor gut eineinhalb Wochen nicht mehr geöffnet war. In der vergangenen Woche hing dort noch ein Schild, dass Betriebsferien seien. Der Nachbar sagt jedoch, dass der Vermieter dem Betreiber bereits den Mietvertrag gekündigt habe.
Am Dienstagnachmittag steht ein graviertes Schild im Fenster: "Heute schon geschlossen." Ein Hanfblatt ziert dieses Schild.

Jürgen Stadter, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken, sagt, es gebe noch keine neuen Erkenntnisse. Eine Schließung sei von Seiten der Polizei bisher nicht erfolgt, strafrechtliche Ermittlungen laufen jedoch.


Erlaubnisfreier Betrieb

Klaus Backer, Leiter des Ordnungsamt der Stadt Forchheim, erklärt, dass der Laden ein angemeldeter Gewerbebetrieb ist und unter die Kategorie der erlaubnisfreien Betriebe falle. Eine Gewerbeuntersagung sei demnach nur durch das Landratsamt möglich. Eine solche Untersagung müsse aber gegen den Gewerbetreibenden ausgesprochen werden und zwar nur, wenn er als Person als unzuverlässig eingestuft werden würde. Dies sei unabhängig von den Waren, die vertrieben werden.

Die Stadt Forchheim hingegen sei für die Gefahrenabwehr zuständig, erklärt Backer. "In einer Anhörung vor zwei Wochen habe ich dem Betreiber mitgeteilt, dass die Stadt Forchheim beabsichtigt, den Verkauf von Kräutermischungen zu untersagen." Dabei ginge es um allgemeines Sicherheitsrecht, das heißt, dass die Stadt ein Verbot aussprechen könnte, um Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwehren.

"Wenn die Konsumenten, die sich in diesem Laden eingedeckt haben, dann auf der Straße torkeln und eine Gefahr darstellen, dann muss die Stadt eingreifen", so Backer.


Verkaufsverbot angekündigt

Dieses Verbot könne vom Ordnungsamt auch unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung ausgesprochen werden, sagt Backer. Am Montag und Dienstag hatte der Laden bei Stichprobenkontrollen durch das Ordnungsamt geschlossen. Sollte der Laden erneut öffnen, wird das Ordnungsamt das Verkaufsverbot aussprechen, betont Backer.