Neunkirchen fördert    die  Umbauarbeiten an Privatwohnungen künftig mit bis 30 Prozent.  Voraussetzung ist, dass  sich die Gebäude auch   anschließend ins Ortsbild   fügen.
                           
          
           
   
          Wer bei der  Sanierung und Gestaltung seines privaten Anwesen den Belangen des Ortsbildes und der Denkmalpflege entspricht,  kann künftig in den Genuss des kommunalen Förderprogramms kommen.  Dabei kann die Gemeinde Neunkirchen  derartige Projekte mit bis zu 30 Prozent des förderfähigen Aufwands -  höchstens jedoch nur mit 10 000 Euro -  bezuschussen. 60 Prozent dieser Förderung bekommt die Gemeinde anschließend wieder    vom Freistaat zurück überwiesen. 
Mit nur   einer Gegenstimme   hat der Neunkirchner Marktgemeinderat   nun die betreffende    Förder- und Gestaltungsrichtlinie für ein kommunales Förderprogramm   verabschiedet. 
Die Richtlinie  soll die    Bezuschussung von privaten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung regeln.   Geltung beansprucht die neue Regelung  vorerst allerdings     ausschließlich     für  die beiden  Ortskerne in Neunkirchen und Ermreuth. 
Zu dieser Entscheidung passte, dass der Neunkirchner Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung      die Jahresmeldung      bezüglich der  Städtebauförderung    für das kommende Jahr festgezurrt hat.    Berücksichtigt werden in diesem Zusammenhang unter anderem  die Fassaden- und Innenrenovierung am alten Rathaus, die Fassadensanierung des jetzigen Rathauses am Klosterhof und am Erleinhofer Tor sowie die Teilsanierung der Stadtmauer im Bereich des alten Friedhofes.  
Unter den   privaten  Maßnahmen  finden die Bereiche am Äußeren Markt, der Forchheimer Straße oder auch die Sanierung des zum Anwesen Hirtengasse 5 gehörenden Stadtmauer  Aufnahme in den Förderkatalog.  Mit einer Gegenstimme hat der  Marktgemeinderat   ferner  eine Zweckvereinbarung mit den Nachbargemeinden Dormitz und Hetzles  ratifiziert.  Diese soll den Weg für ein gemeinsames Hochwasserschutzkonzept der drei Brandbach-Anlieger freimachen. 
Mit der Bändigung des Bachlaufes, der von Hetzles her Neunkirchen durchquert und  dann bei Dormitz in die Schwabach einmündet, sollen schon bald die bereits seit Jahrhunderten  regelmäßig  wiederkehrenden Überschwemmungen  endlich der Vergangenheit angehören. 
  
  Dormitz zahlt am wenigsten  Wie Bürgermeister Heinz Richter (FWG) dazu erläuterte,  belaufen sich die Gesamtkosten für die Planung und Erstellung eines Gewässerentwicklungsplans auf rund 85 000 Euro. Allerdings werden  diese   zu  75 Prozent von staatlichen Einrichtungen  bezuschusst.  Unterm Strich bedeutet dies, dass  Neunkirchen 13 000 Euro, Dormitz 5500 Euro und  Hetzles nur noch ein Festbetrag von 2500 Euro aufbringen müssen. 
 Mit der   Ratifizierung  des Vertrags   haben die Markträte   letztlich die  Forderungen der Hetzleser  akzeptiert, die    nicht mehr als maximal 2500 Euro   bezahlen wollten. 
Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes "Saarstraße" im Ortsteil Ermreuth, der einmal 27 Parzellen enthalten soll, erfordert  eine Verbesserung der Abwassereinrichtung. Dafür werden   nun  auch die Bürger in den nächsten Jahren kräftig zur Kasse gebeten. 
  
  Drei Millionen Euro in drei Raten Die Bewohner von Gleisenhof, Rödlas und Ermreuth müssen die Gesamtkosten   von drei Millionen Euro  in drei Raten  aufbringen.    Fällig werden die Raten jeweils  zu Beginn und zum Ende des Jahres 2013. Die dritte und letzte Rate  muss Ende 2014  bezahlt werden.  Die Kanalsanierungsmaßnahmen wirken sich   ferner  auch auf die Höhe der Einleitungsgebühren aus. 
Bürgermeister   Richter  wies darauf      hin, dass ab dem neuen Jahr      für  Schmutzwasser 2,80 Euro   pro Kubikmeter  und für Niederschlagswasser 0,89 Euro pro Kubikmeter fällig werden.   
Für die parallel zur geplanten Ausweisung des Baugebietes "Saarstraße" notwendige 3. Änderung des im Jahre 2004   aufgestellten Flächennutzungsplanes  waren zuvor schon die Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Bürger und Behördenbeteiligung behandelt   worden.