Eine Heilpraktikerschule in einem Dorf der Marktgemeinde Hiltpoltstein bringt Unruhe in die Nachbarschaft. Das Landratsamt prüft, ob zu viel Lärm entsteht.
Eine Frau bietet im Dachgeschoss ihres Wohnhauses Unterricht für angehende Heilpraktikerinnen an. Einen Antrag auf Nutzungsänderung des Dachgeschosses für diese freiberufliche Tätigkeit stellte sie nun im Marktgemeinderat Hiltpoltstein. Nicht allen Nachbarn gefällt deren Tätigkeit, stören sie sich doch an den parkenden Autos auf der Straße und die Anwohner fürchten auch Unruhe. Mehrere Schreiben der Anwohner, aber auch von der Heilpraktikerin gingen bei Bürgermeisterin Gisela Schulze-Bauer (BfH) ein. Auch einige Gemeinderäte wurden von den Anwohnern angesprochen. Mit dem Landratsamt Forchheim hat die Bürgermeisterin deshalb schon Rücksprache gehalten. Dieses betrachtet die Lehrtätigkeit im Hinblick auf die Räumlichkeiten als untergeordnet. Würde die freiberufliche Arbeit der Heilpraktikerin der einer öffentlichen Schule ähneln, dürfte sie das in einem reinen Wohngebiet nicht ausüben. Da der Unterricht nicht so häufig stattfindet und auch nur wenige an den Kursen teilnehmen, kann das Landratsamt diese nicht als freie unterrichtende Berufsausübung betrachten. Rechtlich gesehen ist die Nutzungsänderung zulässig. Das Landratsamt wies ebenfalls darauf hin, dass dieser Antrag auch im Freistellungsverfahren durchgeführt werden kann. Was das bedeutet, wollten die Gemeinderäte wissen. Dazu war der Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gräfenberg, Stefan Kohlmann, in der Sitzung. Wenn die Gemeinde dem Antrag zustimme, werde vom Landratsamt geprüft, ob die Parkplätze ausreichen - sieben Parkplätze sind nachgewiesen - oder ob weitere Brandschutzmaßnahmen notwendig sind und wie hoch die Emissionen sind. Würde der Antrag im Freistellungsverfahren durchgeführt werden, würde diese Prüfung nicht mehr stattfinden. "Wenn die Gemeinde davon Gebrauch macht, erledigen sich die Bedenken nicht", sagte Kohlmann. Dem Bauherren und den Anwohnern gegenüber wäre es nur fair, wenn diese Bedenken im normalen Verfahren geprüft würden. Mit zwei Gegenstimmen wurde das Einverständnis erteilt, hinsichtlich der Bedenken wird nun das Landratsamt prüfen.
Mitfahrbänke
Vom Landratsamt Forchheim erhielt die Gemeinde eine Anfrage, ob sie an Mitfahrbänken Interesse habe. Diese Bänke werden von der Lebenshilfe gefertigt. Die Mitfahrbänke sind ein Thema, das derzeit viele Gemeinden beschäftigt und Fragen zu Vor- und Nachteilen aufwirft. Wo würde sich eine Mitfahrbank in Hiltpoltstein lohnen? Eigentlich überall. In Wölfersdorf, in Görbitz: In den kleinen Ortschaften gibt es kaum eine Möglichkeit, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hiltpoltstein, nach Forchheim oder nach Gräfenberg zu gelangen. "Wer setzt sich dort zwei Tage lang hin?", war eine scherzhafte Frage in die Runde. Doch zeigt sie auf, dass nur wenige Autos unterwegs sind, um Mitfahrbänke lohnend zu machen. Die Dritte Bürgermeisterin Gisela Geldner (FW) kann sich für die Mitfahrbänke durchaus begeistern. Sie Geldner würde auch nicht auf die Bänke warten. "Wir sollten unsere eigenen Mitfahrbänke gestalten", regte Geldner an. Für den Zweiten Bürgermeister Georg Potzner (CSU) stellten sich vor allem rechtliche Fragen hinsichtlich der Haftung im Falle eines Unfalls. Dies stuften die Räte so ein, als ob man einen Tramper mitnehme. Das war für Potzner das Stichwort: "Ich habe meinen Kindern beigebracht, nicht zu trampen", betonte er. Auch die Bürgermeisterin sieht diese Gefahr und würde eine jugendliche Tochter nicht auf der Mitfahrbank sitzen sehen wollen. Der Vorteil des Dorflebens sei aber eine gute Nachbarschaftshilfe, meinte Bauer. Sie zeigte auf, wie schlecht die Verbindungen mit öffentlichen Fahrzeugen beispielsweise in den Nachbarort Simmelsdorf (Kreis Nürnberger Land) seien, um von dort aus nach Nürnberg zu gelangen. Die Räte jedenfalls sollen sich nun Gedanken über das Thema machen.
Kindergarten und Kinderkrippe
Sehr gut angenommen werden Kindergarten und Kinderkrippe. Nachdem vor einigen Monaten noch einige freie Plätze im Kindergarten waren, beschloss der Rat, auch Kinder mit dem Alter von zwei Jahren und sechs Monate im Kindergarten aufzunehmen. Das sollte die Krippe entlasten. Doch Krippenkinder im Kindergarten werden doppelt gezählt, weshalb keine Kindergartenplätze mehr frei sind. Langfristig müsse ohnehin über eine Erweiterung nachgedacht werden, sagte die Bürgermeisterin. Eine kurzfristige Entlastung erhofft man sich durch die vorgeschlagene Änderung, denn nun sollen die Krippenkinder erst ab drei Jahren in den Kindergarten dürfen. Allerdings bleibt die Option, mit zweieinhalb Jahren in den Kindergarten zu dürfen, wenn das als pädagogisch sinnvoll erachtet wird. Dementsprechend angepasst wurden auch die Gebühren, da die Krippenkinder nach dem Krippensatz abgerechnet werden. Zugestimmt wurde auch der Containeranlage, die auf dem Festplatz aufgestellt werden soll. Das ist das Ausweichquartier der Grundschule für die anstehenden Sanierungsarbeiten. Die Container würden dort stehen, wo in der Regel das Festzelt aufgestellt wird. Die Kerwaburschen sehen keine Probleme: Sie finden daneben noch ausreichend Platz, um die Kirchweih feiern zu können.