Entgegen früherer Zusagen erlässt der Stadtrat Ebermannstadt im Kreis Forchheim nun doch eine Straßenausbau-Beitragssatzung. Das heißt, die Bürger werden für die Neugestaltung der Straßen und Plätze in den letzten 20 Jahren zur Kasse gebeten.
Gilt nun all das, was der Stadtrat in den vergangenen drei Legislaturperioden beschlossen hat, nichts mehr? Sind die Zusagen des Gremiums, auf die sich die Bürger verlassen haben, leeres Geschwätz? Es scheint so: Denn entgegen aller Versprechen, wonach der Ausbau von Straßen und die Neu-Gestaltung von Plätzen zu Lasten der Kommune gehen sollten, greift nun der Stadtrat den Bürgern nachträglich in die Tasche. So viel steht fest. Offen ist allerdings noch, wer in welcher Höhe zur Kasse gebeten wird.
Es muss sein Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) macht keinen Hehl daraus, dass am Erlass einer Straßenausbau-Beitragssatzung kein Weg vorbeiführen wird. Die Empfehlung des Haupt- und Kulturausschusses vom 27.
Januar diesen Jahres, die vorsah, die entsprechende Satzung zwar zu beschließen, den Vollzug aber auszusetzen, bis alle weiteren Vorhaben im Zuge der Städtebauförderung und der Dorferneuerung abgeschlossen sind, sei so nicht haltbar.
Sowohl die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Forchheim als auch die Bezirksregierung von Oberfranken und der überörtliche Prüfungsverband hätten auf den Erlass einer solchen Satzung gedrängt, verdeutlicht Bürgermeisterin Meyer. Auf Grund der Finanzlage der Stadt gebe es keine Alternative.
Räte persönlich haftbar In der Stellungnahme der Regierung von Oberfranken stehe explizit, dass es sich dabei um eine Soll-Vorschrift handle, die wie ein Muss zu betrachten sei. Ein Verzicht auf die Einnahmequelle sei nur dann statthaft, wenn die finanzielle Situation der Kommune das zulasse.
Da Ebermannstadt aber eine so genannte Stabilisierungshilfe des Freistaates in Anspruch nehme, die nur jenen Gemeinden zugebilligt wird, die extrem finanzschwach sind, verbiete es sich für Ebermannstadt, auf Finanzmittel, die der Stadt zustehen, zu verzichten.
Der Bayerische Kommunal-Prüfungsverband warnt sogar davor, dass bewusst in Kauf genommene Beitragsausfälle haftungsrechtliche Ansprüche der Kommune begründeten und jeder Stadtrat mit persönlichen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe. Deshalb forderte die Verwaltung nun vom Stadtrat den Grundsatzbeschluss, eine Straßenausbau-Beitragssatzung zu erlassen. Dennoch mag Stadtrat Ludwig Brütting (FW/BB) nicht so einfach die Hand heben und zustimmen. Er erläutert, dass die Ebermannstadter zu Maßnahmen im Zuge der Städtebauförderung nur bereit waren, wenn sie dafür nicht zur Kasse gebeten würden. Das habe der Stadtrat damals zugesichert.
Als absehbar wurde, dass höhere Kosten auf die Solidargemeinschaft zukamen als gedacht, habe der Stadtrat die Grundsteuer um zehn Prozent von 270 auf 300 Punkte angehoben.
Wie verhalten wir uns? Abgesehen davon, erläutert Wilhelm Kraupner, habe die SPD unter mehreren Ortsvorsitzenden gebetsmühlenartig die Wiedereinführung der Straßenausbau-Beitragssatzung gefordert. Gleiches reklamiert auch Ludwig Brütting für die Fraktion der Freien Wähler. Sie hätten für die Forderung ordentlich Prügel bezogen. Einmal habe auch die CSU gefordert, diese Einnahmequelle zu aktivieren, erinnert sich Ludwig Brütting; geschehen sei aber nichts.
"Wir stehen nun vor zwei Fragen", verdeutlicht Brütting: "Wie verhalten wir uns gegenüber den Bürgern, die darauf vertraut haben, dass der Straßenausbau zu Lasten der Stadt geht, und wie verhalten wir uns den Stellen gegenüber, die uns zwingen, die Bürger zur Kasse zu bitten?" Die Antwort darauf will Bürgermeisterin Christiane Meyer zusammen mit dem Stadtratsgremium in einer Klausurtagung des Gremiums im November erarbeiten. Jetzt schon Aussagen zu treffen, wie die Satzung aussehe könne sei verfrüht, argumentiert die Bürgermeisterin, die versichert, alle Möglichkeiten auszuloten, um die Bürger zu entlasten. Es gelte, sich alle Optionen offenzuhalten, erklärt Meyer, die davor warnt, jetzt unüberlegte Entschlüsse zu fassen.
Keine Lösung in Sicht Erwin Horn ( NLE) spricht von einer bitteren Wahrheit.
Momentan könne jeder nur die rechtliche Lage zur Kenntnis nehmen. Horn bekräftigt aber seitens der NLE das Bemühen, eine politische Lösung zu finden. Welcher Weg aus der Sackgasse aber herausführen könnte, vermag auch er nicht zu sagen.
Größtmögliche Transparenz Dritter Bürgermeister Rainer Schmeußer (CSU) regt an, nicht nur sämtliche Maßnahmen der letzten 20 Jahre aufzuführen, die unter den Geltungsbereich einer Straßenausbau-Beitragssatzung fallen, sondern auch den Betrag gegenüberzustellen, der durch die Anhebung der Grundsteuer erzielt wurde. Dies trage zu einer größeren Transparenz bei, argumentiert er.
Die Hoffnung, wonach die Bürger erst ab 1.
Januar kommenden Jahres zur Kasse gebeten werden sollten, zerstört Kämmerer Wolfgang Krippel: "Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Beiträge rückwirkend auf 20 Jahre erhoben werden dürfen." Eine Aussage, die die Aufgabe des Stadtrates in der anstehenden Klausurtagung nicht einfacher macht.
Die Bremsspuren der Ära Kraus werden noch lange sichtbar sein.
Vielleicht hätte doch ein Supermarkt gebaut werden sollen, dann wären Ebermannstadt nicht jährlich 60 000 Euro Gewerbesteuer entgangen oder Bauland erschließen und Grundstücke verkaufen.
Einerseits sollen wir zur Kasse gebeten werden, andererseits werden im Rathaus ständig neue Stellen geschaffen, die früher unnötig waren.
In der Vergangenheit hat Ebermannsadt seine Aufgaben erledigt. Schade, dass alles was da geleistet wurde nur schlecht geredet wird.
Wie war der Merkspruch neulich im FT nochmal?
Um selbst im rechten Licht zu stehen, müssen die Anderen in den Schatten gestellt werden
Es gibt das Kommunalabgabengesetz, dass für ganz Bayern gilt und darin steht:
Straßenausbaubeiträge dürfen seit dem 01.04.2014 grundsätzlich nur noch innerhalb einer Höchstfrist von 20 Jahren nach dem Eintritt der Vorteilslage erhoben werden. Die Vorteilslage ist dann gegeben, wenn die zu sanierende Ortsstraße "insgesamt betriebsfertig", d. h. technisch endgültig fertiggestellt ist.
Und das schreibt wie gesagt der Gesetzgeber und nicht die Gemeinde, das Land,...!
Also eben DÜRFEN, aber nicht MÜSSEN - darum ging es!
... dass die geplante Satzung 20 Jahre rückwirkend greifen wird.
Es wäre möglich, aber mehr auch nicht!
Es gibt ein deutsches Recht mit Verjährungsfristen und die beträgt z.B. bei Grundstücken 10 Jahre, bei Kaufverträgen etc. sinds 2 - 3 Jahre. Wie kann sich ein Stadtrat aufschwingen irgendwelche Zahlen in den Raum zu stellen und Sachen verlangen, die etliche Legislaturperioden hindurch anders gehandhabt wurden?
Wo bleibt jedwede Rechtssicherheit?
Dann kann der Gesetzgeber vulgo Gemeinde, Land, Staat hingehen und per Dekret einfach mal eben den Bürger entrechten und sämtliches Eigentum zu Staatseigentum zu machen, so als Beispiel und das hatten wir schon mal...
Hier greift mal wieder die Gier im Kleinen um sich, vermutlich um irgendwelche Versprechungen an anderer Stelle verwirklichen zu können...