Ein 70-Jähriger aus der Fränkischen Schweiz, der die ihm von einem Pflegebedürftigen erteilte Kontovollmacht ausgenutzt hat, wurde in Forchheim verurteilt.
Die Liste noch einmal vorzulesen - darin waren sich Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger einig - hätte zu lange gedauert. Immerhin handelte es sich um insgesamt 114 Fälle, in denen ein 70-Jähriger aus der Fränkischen Schweiz die ihm erteilte Kontovollmacht eines Pflegebedürftigen zu seinem eigenen Vorteil ausgenutzt hat.
Konkret ging es am Amtsgericht Forchheim am Dienstag um Lastschriften, Abbuchungen und Barauszahlungen in Höhe von rund 11 800 Euro, die der Rentner zwischen Juli 2015 und Januar 2016 mit dem Geld des ihm vertrauenden guten Bekannten getätigt hat.
"Es tut mir leid. Wir waren finanziell überfordert mit der Pflege, deshalb habe ich auf sein Konto zugegriffen", sagte der Angeklagte, der die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vollumfänglich gestand und damit die Befragung weiterer Zeugen unnötig machte.
Seine Lebensgefährtin, die ursprünglich auch an diesem Tag wegen Mittäterschaft angeklagt werden sollte, aber aus Krankheitsgründen aus dem Verfahren genommen wurde, nahm der Mann in Schutz. "Sie hat mich höchstens gefahren. Die Abbuchungen habe nur ich getätigt."
Kein Geld für Pflegeheim
Aufgeflogen ist das Ganze, als das Geld des Pflegebedürftigen nicht mehr ausreichte, um seine Betreuungskosten in einem Pflegeheim im östlichen Kreis Forchheim zu bezahlen.
"Der hilflose Geschädigte, zu dem der Angeklagte eigentlich ein enges Verhältnis hatte, wird nun wohl auf den Kosten sitzenbleiben", fasste Staatsanwalt Thomas Heer in seinem Plädoyer zusammen. Denn die finanzielle Situation des Rentners und seiner Lebensgefährtin ist angespannt, sodass momentan nur eine sehr begrenzte Rückzahlung möglich ist.
Zu Gunsten des Angeklagten, der einige Einträge im Bundeszentralregister - unter anderem mehrfach wegen Betrugs - hat, wertete der Staatsanwalt seine Reue und sein Geständnis. Er forderte zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung und bewegte sich damit am oberen Limit eines Rahmens, den die Beteiligten zu Verhandlungsbeginn für den Fall eines umfassenden Geständnisses in einem Rechtsgespräch beschlossen hatten.
Die Initiative dazu ging von Verteidiger Timo Westermann aus, der seinem Mandanten eine positive Sozialprognose bescheinigte und sich ebenfalls für eine Bewährungsstrafe aussprach.
Richterin Silke Schneider folgte ihren Vorrednern und verurteilte den Angeklagten wegen geschäftsmäßiger Untreue in 76 Fällen und normaler Untreue in 38 Fällen (bei Beträgen unter 25 Euro) zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Zudem muss er bei der Arbeiterwohlfahrt 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und pro Monat 30 Euro zurückzahlen. Und seine Vollmachtsurkunde hat er umgehend an das Gericht auszuhändigen.