Weil eine 53-Jährige eine Ausgabe von "Mein Kampf" in ihrem Online-Buchhandel verkaufen wollte, wurde sie zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.
Weil sie das Buch "Mein Kampf" in ihrem Online-Buchhandel zum Kauf angeboten hatte, musste sich eine 53-jährige Frau aus dem Landkreis Forchheim vor dem Forchheimer Amtsgericht verantworten.
Die Frau ließ durch ihren Rechtsanwalt Martin Kefer zwar erklären, dass sie das Buch zum Verkauf angeboten hatte, dieser betonte aber auch, dass sie davon ausgegangen war, dass das nicht illegal sei.
"Sie wollte sich nicht der Volksverhetzung von ,Mein Kampf' anschließen", sagte Kefer. Der Verlag, der ihr das Buch zum Vertrieb angeboten hatte, hatte behauptet, dass das Buch ein Vorwort enthalte und sich sowohl der Herausgeber als auch der Verlag von den Inhalten distanzierten. Sie als Buchhändlerin habe die Diskussion über die Aufhebung des Urheberrechts verfolgt und wusste, dass das Buch seit heuer mit Kommentierung verkauft werden durfte.
Sie sei davon ausgegangen, dass sie genau das getan habe.
Feinfühlig für Entwicklungen
"Gerade wenn man beruflich damit zu tun hat, muss man sich erkundigen und dann hätte sie kennen müssen, dass es eventuell strafbar ist, den Originaltext zu vertreiben", entgegnete Amtsrichterin Silke Schneider. Selbst wenn es sich um einen im juristischen Sinne Verbotsirrtum handle, so sei dieser vermeidbar gewesen: gerade eben, weil sie als Buchhändlerin die Brisanz um die Diskussion kennen hätte müssen.
Außerdem war die 53-Jährige vor zehn Jahren schon einmal wegen Volksverhetzung und der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. "Da hätte sie sensibilisiert sein müssen", betonte Schneider in diesem Zusammenhang.
"Wenn man sagt, man hat mit dieser Gesinnung nichts zu tun, dann erkenne ich auch keinen Grund, dieses Buch zu verkaufen", sagte Schneider weiter.
In ihrem Plädoyer unterstrich Staatsanwältin Isabel Brzezicha, dass der Irrtum hätte vermieden werden können. Schließlich hätte die Buchhändlerin durch ihre letzte Verurteilung in einem ähnlich gelagerten Fall noch vorsichtiger sein müssen. "Auch angesichts der politischen Lage, die aktuell in Deutschland herrscht, hätten Sie feinfühliger mit dem Thema umgehen müssen", betonte die Staatsanwältin. Sie forderte zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Zahlung von 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation.
Freispruch gefordert
Zu einer völlig anderen Forderung kam Verteidiger Kefer. Er forderte einen Freispruch für seine Mandantin, da er sie für unschuldig hielt.
Man wisse nicht, in welchem Umfang die Kommentierung des Buches ausgefallen wäre, und daher könne das Gericht nicht davon ausgehen, dass es ein rechtswidriger Verkauf sei. Denn niemand habe das Vorwort bisher zu sehen bekommen.
Die Angeklagte beteuerte in ihrem Schlusswort, wie sehr es ihr leid täte und sagte: "Ich bin wirklich davon ausgegangen, dass der Verkauf in Ordnung ist." Richterin Silke Schneider ging nicht davon aus, dass das Angebot in Ordnung war und verurteilte die 53-Jährige zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 25 Euro.
Kein Kommentar im Text
Sie begründete es damit, dass zwar kommentierte Ausgaben erlaubt seien, in der Produktbeschreibung des Verlags aber explizit stand, dass es keine Kommentierung im Text selbst gebe, sondern nur ein kurzes Vorwort angefügt sei. "Das reicht meiner Meinung nach nicht", sagte die Richterin.
Dieser Verbotsirrtum sei vermeidbar gewesen. Denn nur im Internet - und dort auch noch auf einer Seite wie Wikipedia - nachzulesen, reiche nicht aus, um sich ausreichend zu erkundigen. "Auch wenn man Ihr Handeln verwerflich findet, es muss nicht zwingend zu einer Freiheitsstrafe kommen", sagte Schneider. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.