In der Teilnehmerversammlung kam die Frage nach der Finanzierung auf. Diese ist für den Restwegebau noch nicht gesichert.
Großes Interesse an einer Bodenneuordnung meint der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft "Mühlhausen III", Erich Wegner vom Amt für Ländliche Entwicklung, bislang nicht gespürt zu haben. Ob Interesse vorhanden ist, soll jetzt durch eine Fragebogenaktion geklärt werden, teilte Wegner in einer Versammlung der Teilnehmergemeinschaft im Gasthaus "Bär" mit. "Mühlhausen III" wird das Verfahren genannt, weil die "Flurbereinigung I" bereits in den 60er-Jahren in Mühlhausen durchgeführt wurde. Als "Mühlhausen II" ging die innerorts durchgeführte Dorferneuerung in die Bücher der Flurbereinigung ein. Die jetzt laufende Flurneuordnung ist daher das dritte Verfahren innerhalb der Marktgemeinde.
2006 wurde es angeordnet, weil die Wirtschaftswege "ramponiert" waren. Die vor 50 Jahren gebauten Flurwege hielten den Tonnagen der heutigen landwirtschaftlichen Fahrzeuge einfach nicht mehr stand.
Ein Großteil der Wirtschaftswege wurde in einem ersten Bauabschnitt bereits in den Jahren 2009 und 2010 gebaut, ein Teil steht noch zur Sanierung an.
Man ging von anderen Kosten aus Dabei wurde in der Teilnehmerversammlung die Frage aufgeworfen, wie es mit der Finanzierung bestellt sei. Diese ist für den Restwegebau noch nicht gesichert. Zwar gibt es einen noch gültigen Beschluss des Gemeinderats, der besagt, dass die Gemeinde bereit ist, den nicht förderfähigen Eigenanteil von 20 Prozent der Kosten zu übernehmen. Die restlichen 80 Prozent werden als Fördermittel über die Flurbereinigung aufgebracht. Doch bei diesem Beschluss ist man von ganz anderen Kosten ausgegangen. Von einem Gemeindeanteil in Höhe von 150 000 oder 200 000 Euro war ursprünglich die Rede. Dann stellte sich heraus, dass der Unterbau der Wege schlecht ist.
Andere Kosten, beispielsweise die Verbreiterung der Wege, kamen hinzu. Inzwischen geht die Gemeinde davon aus, dass der sogenannte Eigenanteil etwa 450 000 Euro ausmacht. "Wir müssen schauen, ob sich die Gemeinde die deutlichen Mehrkosten leisten kann", erklärte Bürgermeister Klaus Faatz (CSU). Ob diese Kosten im Etat unterzubringen sind, oder ob die Grundstückseigentümer durch Umlegung am Wegebau beteiligt werden, sei heute noch nicht sicher. 2018 soll jedenfalls die Besitzeinweisung (Neuverteilung) stattfinden.
Nun, die Vertreter des Amts für ländliche Entwicklung wollen zunächst wissen, wie es um die Bodenneuordnung bestellt ist. Einige Eigentümer haben bereits untereinander getauscht, was eigentlich Aufgabe des Verfahrens sei, betonte Wegner. Demnächst sollen an alle Grundeigentümer Fragebögen ausgegeben werden. Von dem Ergebnis hänge ab, ob eine umfassende Neuverteilung durchgeführt wird.
Gefragt werden die Eigentümer, ob sie Interesse an einem Landverkauf haben. "Wir brauchen immer Land für die Verbreiterung der Wege oder für Ausgleichsflächen", erklärte Georg Schlichting vom Flurbereinigungsamt den Teilnehmern. "Bewirtschaften sie den Betrieb selbst oder ist er verpachtet?", lautet eine weitere Frage. Weiter möchte die Behörde wissen, ob eine Zusammenlegung der Einlagegrundstücke stattfinden soll.
Erst wenn die Fragebögen ausgewertet sind, können die weiteren Schritte erfolgen: Vermessung, Wertermittlung, wenn nötig auf der Basis von Bodengutachten. Bestehe kein Interesse an der Neuordnung, könne die Wertermittlung entfallen. "Bodenneuordnung machen wir nur einvernehmlich mit den Eigentümern", betonte Wegner. Man könne das Verfahrensgebiet aber auch auf die Flächen begrenzen, die zur Neuordnung anstehen und die übrigen unverändert lassen. Offen blieb in der Versammlung, wie mit der Gemeindeverbindungsstraße Horbach-Schirnsdorf verfahren wird. Sie liegt zum Teil auf Wachenrother, zum Teil auf Mühlhausener Gemeindegebiet und sollte in einem Stück saniert werden.