Wer in Höchstadt Abwasser liefert, muss zahlen

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Auf dem Gelände der Höchstadter Kläranlage wurde in den vergangenen Monaten kräftig aufgerüstet. Gleich mehrere neue Anlagen und Gebäude sind entstanden. Foto: Andreas Dorsch
Auf dem Gelände der Höchstadter Kläranlage wurde in den vergangenen Monaten kräftig aufgerüstet. Gleich mehrere neue Anlagen und Gebäude sind entstanden.  Foto: Andreas Dorsch

Für die Erweiterung der Höchstadter Einrichtung müssen noch bis zu 7,5 Millionen Euro umgelegt werden. Dies soll nicht durch einmalige Herstellungsbeiträge, sondern durch eine "marginale" Gebührenerhöhung erfolgen.

Kläranlagen sind ebenso wie die Wasserversorgung Einrichtungen, die sich finanziell selbst tragen müssen. Für die Erweiterung der Höchstadter Kläranlage bedeutet dies, dass die Kosten auf die Bürger umzulegen sind. 10,3 Millionen wurden in Höchstadt investiert. Nach Abzug von Zuschüssen sind noch an die 7,5 Millionen Euro aufzubringen. Dies geschieht jetzt durch eine Erhöhung der Abwassergebühren.

Mit 19:4 Stimmen entschied der Stadtrat in seiner Sitzung am Montagabend, den gesamten Betrag über eine Gebührenerhöhung einzutreiben. Möglich wäre es auch gewesen, über einmalige Herstellungsbeiträge abzurechnen. Dann wären nur die Grundstückseigner herangezogen worden.


Hänjes für Kombi-Abrechnung

Auch eine Kombination der beiden Abrechnungsarten lässt der Gesetzgeber zu.
Eine solche hatte SPD-Sprecher Andreas Hänjes gefordert. Er hielt es für gerechter, 20 oder 30 Prozent über einmalige Beiträge und den Rest über die laufenden Gebühren einzutreiben. Auch dauere es ihm zu lange, bis die Kosten nur über Gebühren hereinkommen.

Bürgermeister Gerald Brehm (JL) stellte fest, dass früher in Höchstadt "sehr viel über Beiträge abgerechnet wurde". Für die jetzt anstehende Umlegung hatte die Verwaltung ausschließlich eine Erhöhung der Abwassergebühren vorgeschlagen. Bürgermeister Brehm stellte sich hinter diesen Vorschlag, zumal die notwendige Anhebung der Gebühren "marginal" ausfallen würde.

Konkret bedeutet dies einen Anstieg der Abwassergebühr für die Höchstadter Bürger von 1,84 auf 2,10 Euro pro Kubikmeter. Der Preis für das nach Quadratmetern befestigter Fläche berechnete Niederschlagswasser pro Grundstück wird von 19 auf 34 Cent angehoben. Damit liege man im Vergleich zu Nachbargemeinden immer noch sehr günstig, sagte der Bürgermeister.


Hoher Verwaltungsaufwand

Und er machte den Räten auch deutlich, dass eine Mischabrechnung einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würde, weil für jedes Anwesen die Beiträge extra berechnet werden müssten. Zudem müsste dann wieder mit vielen Einsprüchen gerechnet werden und der Verwaltungsaufwand auch in die Gebühren einfließen.

Dem Vorschlag von Andreas Hänjes, sich von der Verwaltung erst noch Beispielrechnungen anfertigen zu lassen, wollte dessen SPD-Fraktionskollege und Zweiter Bürgermeister Günter Schulz nicht folgen. Er habe als Bürgermeister-Stellvertreter schon seine Erfahrungen mit vielen Widersprüchen gemacht und drängte darauf, gleich die Abrechnung über Gebühren zu beschließen.

Damit konnten auch CSU-Sprecher Michael Schwägerl, Michael Ulbrich (JL) und Hans-Walter Förtsch (CSU) leben. Vor allem in den Ortsteilen gebe es größere Grundstücke, die teilweise nur noch von einer Person bewohnt werden, warf der Saltendorfer Förtsch in die Diskussion ein. Diese Bewohner würden bei einmaligen Beiträgen ungerecht behandelt.

Keinen Widerspruch bekam Bürgermeister Brehm auf die Feststellung, dass es ein für alle Bürger gerechtes Umlegeverfahren nicht gebe.