Die "Kleine Welt" in Herzogenaurach hat nach langem Kampf einen Biergarten. Steakhaus-Betreiber Axel Deistler wollte diese späte Genehmigung des Biergartens mit einem "Wintermärchenevent" feiern. Doch wenn nun spontan von den Gästen Weihnachtslieder erklingen, wird es für ihn teuer. Denn das ist einfach nicht erlaubt.
Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn eventuell weihnachtlichbeseelte Gäste "Stille Nacht - Heilige Nacht" anstimmen, fliegen sie raus. Denn im neueröffneten Biergarten der "Kleinen Welt" in Herzogenaurach ist musizieren verboten - noch! Axel Deistler, Betreiber des Steakhauses, versteht die "große Welt" nicht mehr.
Sondergenehmigung zählt nicht
Im Frühjahr hatte er bereits den Antrag für den Biergartenbetrieb gestellt. Die Sommersaison wurde ihm regelrecht verhagelt, da die Genehmigung erst jetzt im Herbst erteilt wurde. Dennoch sich über den grundsätzlichen Bescheid freuend, wollte er nun im Dezember mit einem "Wintermärchen" den Garten wenigstens ein wenig einweihen. "Die weltbesten Bratwürste und Christmas Karaoke", so der Plan von Deistler.
Laut des Gaststättenrechts und dem vorliegenden Bescheid auch gar kein Problem. Denn in dieser Erlaubnis steht: "Es dürfen nicht mehr als zwölf Musik- respektive Tanzveranstaltung pro Jahr stattfinden - das bezieht sich auch auf die Freiflächen!" Auf dieser Grundlage hat er seine Eröffnung auch geplant. Doch nun wird er eines Besseren belehrt. In der baurechtlichen Genehmigung ist zu lesen, dass er gar keinen Musikbetrieb im Biergarten stattfinden lassen dürfe.
Das bestätigt auch Manuel Hartel, Abteilungsleiter für Bau- und Verkehrsrecht im Landratsamt Erlangen-Höchstadt: "Dieser Bescheid basiert auf dem Baurecht. Sprich: Dieser Bescheid ist weitergehend!" Frei nach dem Motto "Ober sticht Unter". In der Folge heißt dies, dass Deistler sich an die Auflage halten muss, will er nicht Gefahr laufen, Strafe entrichten zu müssen oder gar wegen der Ignoranz gegenüber den Auflagen, die Konzession wieder zu verlieren.
Deistler ist natürlich verärgert. Denn im gaststättenrechtlichen Bescheid steht wiederum: "Ich darf bis zu 60 Dezibel Lautstärke zulassen." Das entspricht in etwa einem vorbeifahrendem Auto, das entspricht einer Nähmaschine. Es ist etwas lauter als ein normales Gespräch, es ist etwas leiser als ein Rasenmäher.
Hartel verweist auf die besondere Situation die "Kleine Welt" betreffend. "Wir befinden uns dort in einem emissionsrechtlich sensiblen Bereich." Die zuständige Sachbearbeiterin und die Emissionsschutzbeauftrage waren am Freitag allerdings nicht mehr erreichbar. Weder für den Fränkischen Tag noch für Deistler, der noch ein wenig Hoffnung hatte, dass es eventuell die Genehmigung für das weihnachtliche musikalische Treiben noch kurzfristig geben könnte.
"In der nächsten Woche gibt es in dieser Konstellation der Verantwortlichkeiten ein Gespräch", erklärt er - Hartel bestätigte dies auf Nachfrage. Ob es zu einer Klärung kommt, ob es zu Zugeständnissen seitens der Behörde kommt, steht allerdings in den weihnachtlichen Sternen. Für den Samstag- und den Sonntagabend jedenfalls hat Deistler jedenfalls die Musik im Garten erst einmal abgesagt. "Wir gehen rein. Lediglich die Bratwurst und die Getränke gibt es draußen." Weihnachtslieder mit Steffi Friess und Doris Wiening sowie die sonntägliche offene Bühne und Christmas Karaoke gibt es im Lokal.
Chor aus Windsbach zu Besuch
Im kommenden Monat hat Deistler am Freitag, 11. Dezember, eine besondere Veranstaltung geplant, die letztlich zum Ausklingen des kulturellen Lebens in Herzogenaurach in diesem Jahr, nochmals einen Höhepunkt gesetzt hätte. Der Chor "Sonat Vox", ein Knabenchor aus dem weltbekannten Windsbacher Knabenchor entstanden, sollte draußen musizieren. "Die bekomme ich allesamt gar nicht ins Lokal rein", zumal das Besondere eben das Singen draußen gewesen wäre. Und am 12. Dezember hätte die Saxofonistin Brigitte Meidel nochmals weihnachtliche Stimmung aufkommen lassen wollen. Das steht ebenfalls auf der Kippe.
Es bleiben viele Fragen offen. So zum Beispiel, warum andere Betriebe in Herzogenaurach immer wieder Musik in den Außenbereichen abspielen lassen dürfen? Warum es keine kurzfristige Sondererlaubnis gibt, wie zum Beispiel bei Weihnachtsmärkten? Wer sich überhaupt durch die eher unübliche, ausnahmsweise stattfindende Weihnachtsmusik gestört fühlen sollte?
Es bleiben viele Fragen
Beantwortet wurde die Frage, was passiert, wenn die Gäste spontan das Singen anfangen würden, um weihnachtliche Stimmung aufkommen zulassen. Diese müssten entsprechend der Auflage durch den Betreiber, in diesem Fall Axel Deistler, darauf hingewiesen werden, dass sie das zu unterlassen haben - auch wenn diese unter den 60 Dezibel blieben.
Hartel erklärt: "Er hat nun mal die Auflage einzuhalten." Widersetzen sich die Gäste, muss Deistler von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die uneinsichtigen, wenn auch sangeslustigen Gäste vor die Tür setzen, bzw. des Biergartens verweisen. Stille Nacht - Heilige Nacht!