Erlangen: Besoffener fährt nach Bergkirchweih Radfahrer tot - Urteil gefallen

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Ein 30-jähriger Nürnberger, der 2017 am ersten Tag der Bergkirchweih betrunken einen Radfahrer totgefahren hat, muss hinter Gitter.

Ein Jahr und acht Monate Haft ohne Bewährung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung und wegen Diebstahls - so endete der sogenannte Kastenlauf des vergangenen Jahres für einen 30-jährigen Nürnberger.

Es war der 1. Juni 2017, als der Mann mit einem Freund in Alterlangen zu einem Besuch der Bergkirchweih verabredet war. Im Supermarkt wurde zunächst ein Kasten Bier gekauft und gemeinsam zu zwei Drittel im Wiesengrund geleert. Danach ging es zu einem Treffpunkt, wo sich die "Kastenläufer" am Tag des Bieranstichs versammeln. Dort wurden Trinkspiele gespielt und der Angeklagte erinnert sich an weitere Biere und einen "Pfeffi"-Likör. Dann setzt seine Erinnerung aus - er hatte einen alkoholbedingten "Filmriss".
Zu sich will er erst gekommen sein, als er nach einem Unfall in Möhrendorf auf dem Bürgersteig saß. Im Rausch hatte er einen Transporter an sich genommen und zwei Radfahrer angefahren. Licht in das Dunkel brachten die Zeugen vor dem Erlanger Amtsgericht. Ihre Aussagen verfolgte der junge Mann, der zwar äußerlich gefasst wirkte, aber mit sehr leiser und brüchiger Stimme sprach, aufmerksam. Der Halter des Kastenwagens hatte sein Fahrzeug für wenige Minuten unverschlossen und mit steckendem Autoschlüssel vor seinem Haus in Erlangen ("Werker") zurückgelassen, um ein Ersatzteil zu holen. Auf dem Rückweg hörte er den Motor röhren, und dann war sein Wagen weg.


Lallend auf Autosuche

Weiteres wusste ein Schreiner zu berichten, der in der gleichen Straße Arbeiten an Fenstern ausführte. Er sah den jungen Mann alleine herumtorkeln und an den Türen von abgestellten Fahrzeugen rütteln. Durch den Schreiner angesprochen, erklärte er lallend "Brauche ein Auto, das fährt" und rüttelte an weiteren Türgriffen. Nun wurde es dem Schreiner zu bunt und er ging nach draußen. Leider zu spät - der Angeklagte saß bereits im Kastenwagen und parkte mit offener Fahrertür aus. Es gelang dem 66-Jährigen noch, den Betrunkenen am Handgelenk zu fassen, aber dieser ließ die Kupplung schnalzen und weg war er - über den Radweg nach Möhrendorf. Warum er nicht die Polizei verständigt habe, wollte Richter Pelzl vom Schreiner wissen. "Wir waren auch jung und haben Dummheiten gemacht. Ich wollte ihn nicht in die Pfanne hauen."

Während dieser Zeugenaussage presste der Angeklagte die Hände gegen die Stirn - sein Bedauern darüber, dass er an jenem Tag nicht gestoppt werden konnte, war zum Greifen. Denn wie die Unglücksfahrt endete, berichtete das überlebende 60-jährige Unfallopfer aus Bubenreuth sichtlich aufgewühlt. Sein Bekannter und er waren auf ihrer wöchentlichen Radtour in Richtung des Kanals in Möhrendorf unterwegs. Auf Höhe der Frankenstraße wurden sie vom Kastenwagen erfasst. Der 60-Jährige wurde zur Seite geschleudert und leidet bis heute unter den Unfallfolgen. Sein 58-jähriger Bekannter starb noch am Unfallort.

Die gehörten Gutachter erläuterten, dass der Unfall für einen nüchternen Fahrer vermeidbar gewesen wäre, und dass sich der junge Mann, der während der Fahrt noch Whatsapp-Nachrichten an Freunde verschickte, mit 1,7 Promille nicht im Vollrausch befand, was als verminderte Schuldunfähigkeit hätte bewertet werden müssen. Zudem habe er wenige Monate vorher bei einem Faschingsumzug seinen ersten Alkohol-"Blackout" erlebt, so dass er seine Grenze hätte kennen müssen.