Speiseöl-Unfall auf A3 bei Höchstadt hat ein Nachspiel für Schaulustige

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Zwischen Höchstadt und Pommersfelden sind in der Nacht auf Dienstag (5. April) drei Lkw aufeinander geprallt. Dabei wurden die Fahrzeuge beschädigt, die Fahrer blieben unverletzt. Auf der Fahrbahn verteilte sich die Ladung, 23 Tonnen Speiseöl. Foto: Ferdinand Merzbach
Zwischen Höchstadt und Pommersfelden sind in der Nacht auf Dienstag (5. April) drei Lkw aufeinander geprallt. Dabei wurden die Fahrzeuge beschädigt, die Fahrer blieben unverletzt. Auf der Fahrbahn verteilte sich die Ladung, 23 Tonnen Speiseöl. Foto: Ferdinand Merzbach

Der Lkw-Unfall auf der A3 bei Höchstadt am vergangenen Dienstag hat ein Nachspiel für sieben Schaulustige, die die Unfallstelle mit ihren Handys filmten.

Wie ausführlich berichtet, war die A3 auf Höhe von Höchstadt am Dienstag, 5. April, für den Verkehr in Richtung Süden für fast 17 Stunden gesperrt, da bei einem schweren Lkw-Unfall 23.000 Flaschen mit Salatöl auf die Fahrbahn gekippt waren und sie in eine schlüpfrige Piste verwandelt hatten. Der Unfall hat nun ein Nachspiel für einige Autofahrer, die an dem Tag an der Unfallstelle vorbeifuhren, wie die Verkehrspolizei Erlangen mitteilt.
Auf der Gegenspur, auf der laut Verkehrspolizei es keine Behinderungen gab, staute sich der Verkehr dennoch auf eine Länge von weit über 10 Kilometern.
Grund dafür war die Schaulust zahlreicher Fahrzeugführer. Erschreckend war laut Polizei, dass es in vielen Fällen nicht beim "Schauen" blieb, sondern reihenweise Smartphones gezückt wurden, um die Einsatzstelle zu filmen.
Für sieben dieser Schaulustigen wird es nun ein teures Nachspiel geben. In einer kurzen Bergungspause hatten zwei Beamte der Erlanger Verkehrspolizei sich mit Block und Stift bewaffnet und Kennzeichen sowie Fahrerbeschreibungen notiert. Bei den Betroffenen handelte es sich querbeet um Männer und Frauen, die mit kleinen und großen Fahrzeugen unterwegs waren.



Der Verstoß der Handybenutzung im Straßenverkehr wird üblicherweise mit einer Geldbuße von 60 Euro geahndet. Aufgrund des offensichtlichen direkten Vorsatzes, mit denen die Aufnahmen getätigt wurden, wird der Bußgeldbetrag in diesem Fall allerdings verdoppelt.