Landgericht bestätigt Haftstrafe für Höchstadter Rathaus-Betrüger

2 Min
Staatsanwältin Andrea Kroier (links) hatte drei Jahre Haft gefordert, Verteidiger Hans Peter Bretting (Mitte) zwei Jahre auf Bewährung. Am Ende gab es für den IT-Experten zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung. Foto: Andreas Dorsch
Staatsanwältin Andrea Kroier (links) hatte drei Jahre Haft gefordert, Verteidiger Hans Peter Bretting (Mitte) zwei Jahre auf Bewährung. Am Ende gab es für den IT-Experten zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung.  Foto: Andreas Dorsch

Der frühere Mitarbeiter der Höchstadter Stadtverwaltung bekommt für seine Betrügereien keine Bewährung. Der Richter gibt der Stadt eine Mitschuld.

Der ehemalige IT-Experte aus dem Höchstadter Rathaus kommt um eine Haftstrafe nicht herum. Im November vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Erlangen wegen vielfachen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung am Donnerstag vor dem Landgericht Nürnberg wurde die Haftstrafe bestätigt.

Allerdings reduzierte das Gericht unter Vorsitz von Richter Norbert Bayerlein deren Dauer um ein Jahr auf zwei Jahre und sechs Monate. "Die Schuld steht fest, es geht nur noch um die Höhe der Strafe", sagte Richter Bayerlein, nachdem sich der Verurteilte auch vor dem Landgericht voll geständig gezeigt hatte und mehrmals beteuerte, seine Taten zu bereuen.

Diese begannen 2010 und zogen sich über vier Jahre hin. Der Stadt ist ein Gesamtschaden von rund 130 000 Euro entstanden.
Der IT-Fachmann hat offiziell für die Stadt Höchstadt die unterschiedlichsten Sachen eingekauft und sie dann für sich privat abgezweigt. Das begann bei Elektronik-Artikeln und ging bis zu einem BMW im Wert von über 17 000 Euro. Dazu wurden Rechnungen manipuliert und gefälscht. Auch von einer von ihm nur vorgetäuschten Firma ließ er Rechnungen ausstellen. Erst durch einen Buchungsfehler war man im Höchstadter Rathaus auf die Betrügereien aufmerksam geworden.

Auf die Frage von Richter Bayerlein, warum er mitten in seinen Straftaten nicht einfach aufgehört habe, erklärte der Verurteilte, er sei vom Konsumdenken erfasst gewesen. Eine Begründung für seine Taten konnte er auch in der Berufungsverhandlung nicht geben. Er habe die Möglichkeit, ohne Probleme an die Sachen zu kommen, einfach genutzt und mit vollem Wissen und Gewissen gehandelt. Die bestellten Sachen habe er "selbst verwendet oder in den Keller gestellt".

"Mein Vorgesetzter hat alles unterschrieben - ungeprüft", sagte der ehemalige Rathaus-Mitarbeiter. 2003 habe er alleine im EDV-Bereich der Stadt angefangen. Dann sei immer mehr dazu gekommen und alles von ihm eingerichtet worden. "Ich hatte keinen Urlaub und keine Vertretung." Irgendwann habe er noch eine Halbtagskraft bekommen.


Zugriff auf alle Daten

Die Arbeit und die Betrügereien setzten ihm zu: "Ich konnte nicht mehr und habe mich krank gemeldet." Danach ist er nie mehr an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Im Computernetz der Stadt Höchstadt habe er wahrscheinlich jetzt noch Administratorrechte. Sein Mandant habe noch Monate später mit dem Laptop auf alle Daten der Stadt zugreifen und hätte auch die Backups löschen können, sagte Verteidiger Hans-Peter Bretting. Er plädierte vor dem Landgericht auf zwei Jahre mit Bewährung. Die vom Amtsgericht verhängten drei Jahre und sechs Monate hielt er für "völlig überzogen". Auch Uli Hoeneß habe dieses Strafmaß bekommen, gab Bretting zu bedenken.

Der Verurteilte habe alles zur Aufklärung getan. Er stelle sich seiner Verantwortung, habe Taten zugegeben, die noch gar nicht aufgeklärt waren, betonte der Verteidiger. Den angerichteten Schaden könne er aber nur begleichen, wenn er Bewährung bekomme. Er habe wieder einen "guten Job", bei dem er 2500 Euro netto bekomme, sagte der IT-Fachmann.

Für Staatsanwältin Andrea Kroier zogen diese Argumente nicht. Sie sieht die Taten "außerhalb des bewährungsfähigen Rahmens". Sie hielt ihm unter anderem allein 67 Betrugsfälle vor, das Ausnutzen einer Vertrauensstellung, hohe kriminelle Energie und mit 130 000 Euro über fünf Jahre einen enorm hohen Schaden. Es sei ihm aber auch leicht gemacht worden, weil es keine Kontrollen gab. In ihrem Plädoyer hielt Kroier drei Jahre für angemessen.

Weil es keine Kontrolle der Aktivitäten des Täters gab, kreidete Richter Bayerlein der Stadt Höchstadt ein "deutliches Mitverschulden" an. Positiv wertete der Richter das Geständnis und die Reue. Der IT-Experte hätte aber aus seiner beruflichen Überforderung Konsequenzen ziehen müssen. Er habe eine Vertrauensstellung missbraucht, sagte Bayerlein. Immerhin wurde die Haftstrafe auf zwei Jahre und sechs Monate verkürzt.