Durften Sie selbst bei dem Referendum abstimmen?
Ich durfte nicht abstimmen. Wenn man mehr als 15 Jahre nicht in Großbritannien gelebt hat, dann durfte man nicht wählen. Meine Tochter und mein Schwiegersohn durften aber abstimmen. Meine Tochter ist erst 2011 nach einem mehrjährigen Aufenthalt in London mit ihrem Mann und ihrem erstem Kind zurück nach Höchstadt gekommen. Sie konnten sich deswegen für eine Teilnahme beim Referendum anmelden.
Außerdem leben meine zwei Schwestern in Großbritannien. Ich habe mit ihnen über das Referendum gesprochen. Dabei kam immer wieder Kritik an der EU auf.
Seit 1974 leben Sie in Deutschland, seit 1977 in Höchstadt. Was hat Sie vor über 40 Jahren nach Deutschland gezogen?
Deutsch war in Australien meine einzige Fremdsprache. Meine Frau und ich wollten erleben, wie es ist, in einem fremdsprachigen Land zu leben. Viele haben mich damals für verrückt erklärt. Ich habe schließlich eine sichere Stelle als Beamter aufgegeben, um auszuwandern. Das habe ich bis heute nie bereut. Ich hatte allerdings auch nie Probleme, Arbeit zu finden.
Haben Sie die britische Staatsbürgerschaft oder die britische und die deutsche?
Seit Dezember 2015 habe ich die deutsche Einbürgerungsurkunde. Es war kein Problem, die doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen. Wir wussten, dass das Referendum kommt, deshalb haben wir die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Wir wussten einfach nicht, was genau mit dem Referendum auf uns zukommt. Davor hat mir immer die britische Staatsbürgerschaft gereicht.
Was würde sich für Sie persönlich durch den Brexit ändern?
Ich habe sechs Jahre in London gelebt und gearbeitet. Deshalb steht mir aus dieser Zeit eine kleine Rente zu, die jährlich ein kleines bisschen erhöht wird. Es könnte passieren, dass diese Rente eingefroren wird. Aber was genau passiert, das weiß niemand.
Was ist mit ihren zwei Staatsbürgerschaften?
Ich glaube nicht, dass ich eine Staatsbürgerschaft abgeben muss. Wenn es so wäre, dann würde ich wahrscheinlich den britischen Pass abgeben, auch wenn es hart ist. Das wäre das einfachste. Das Gespräch führte Franziska Rieger
Das müssen britische Staatsbürger, die im Landkreis Erlangen-Höchstadt leben, jetzt wissen
Infos Ab Freitag, 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland voraussichtlich die Europäische Union verlassen. Britische Staatsangehörige wären so nicht länger EU-Bürger. Für diese sowie für ihre Verwandten und Ehegatten aus Nicht-EU-Staaten ändern sich die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen (Reisen, Arbeitserlaubnis, Aufenthalt in der Bundesrepublik und in EU-Ländern). Mehr Infos unter www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2019/190131brexit/index.php.
Einbürgerung Britische Staatsangehörige, die sich einbürgern lassen und ihre britische Staatsangehörigkeit behalten wollen, sollten die Einbürgerung vor dem Stichtag (29. März 2019) beim Ausländeramt des Landratsamtes - zunächst formlos - beantragen, damit die Frist gewahrt wird. Sollten noch Nachweise fehlen, müssen diese zeitnah nachgereicht werden. Details zu den Einbürgerungsvoraussetzungen stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/deutsche-staatsangehoerigkeit.
Antworten Die Bundesregierung hat Antworten auf die häufigsten Fragen zum Brexit formuliert. Diese finden sich unter www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/brexit/faqs-brexit.html.
Quelle: Landratsamt Erlangen-Höchstadt