Gehweg von Laub befreien - wer ist dafür zuständig?

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Die Erlanger Straßenreinigung informiert darüber, wer dafür zuständig ist, den Gehweg von Laub zu befreien.

Wie die Stadt Erlangen erklärt, sei der Herbst da und die Bäume verlieren ihre Blätter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenreinigung sind vor allem jetzt stark gefordert, da Verunreinigungen durch das Laub der Bäume unübersehbar auftreten. Und auch auf Grundstückseigentümer kommt wieder Arbeit zu, denn die öffentlichen Gehwege müssen immer vom angrenzenden Grundstückseigentümer gereinigt werden.

Das ist bei Bedarf durchzuführen – also gerade im Herbst auch öfter als einmal wöchentlich. Es ist dabei auch unerheblich, ob das Laub vom eigenen Baum oder dem des Nachbarn kommt. Lediglich in der Innenstadt werden die Gehwege von der kommunalen Straßenreinigung mit betreut. Diese Leistung müssen die Grundstücksanlieger aber auch über die Straßenreinigungsgebühr bezahlen.

Die Straßenreinigungsverordnung regelt die Reinigungspflichten und -zuständigkeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Bei der Reinigung der Fahrbahnen ist zunächst zu klären, ob die Straße im Anschlussgebiet der städtischen Straßenreinigung liegt.

Für alle übrigen Straßen ist wiederum der angrenzende Grundstückseigentümer zuständig. Die Reinigungsfläche definiert sich dabei entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahnmitte. Einen Plan mit dem Anschlussgebiet der Straßenreinigung sowie die Straßenreinigungsverordnung und -satzungen gibt es im Internet unter www.erlangen.de (Suchbegriffe Straßenreinigungsverordnung; Straßenreinigungssatzung).

Laub kann im Übrigen über die Biotonne entsorgt werden. Größere Mengen müssen direkt zur Kompostierungsanlage Frauenaurach (Neuenweiherstraße) gebracht werden.

Vorschaubild: © Annette Meyer / pixabay.com (Symbolbild)