Die Stadt untersagt den Freien Wählern, eine Brückensimulation zur Südumgehung auf ihrem Wahlkampfflyer zu verwenden. Es sei eine von der Stadt in Auftrag gegebene Arbeit.
Es ist eine große Brücke, die künftig das Litzelbachtal überspannen soll. Ein Bauwerk, das die Freien Wähler ablehnen, ebenso wie den Bau der gesamten Südumfahrung von Niederndorf. Auf Wahlkampf-Flyern machen die Leute um den Bürgermeisterkandidaten Manfred Welker aus Herzogenaurach und den Listenbewerber Robert Erhardt aus Hauptendorf darauf aufmerksam, dass die Kommunalwahl am 15. März doch wohl die letzte Möglichkeit sei, das Vorhaben politisch zu stoppen.
Freilich wirkt so eine Aussage immer dann richtig gut, wenn man sie auch visualisieren kann. Neben einer Landkarte, die die verschiedenen Einschnitte in die Natur zeigt, hatte man deshalb auch ein Foto ausgesucht. Ein Foto, das das Bauwerk so zeigt, wie es einmal aussehen könnte. Nur: Die Wahlkämpfer haben das ohne das Einverständnis der Stadt gemacht. Prompt kam Einspruch aus dem Rathaus, für den Flyer gebe es keine Genehmigung.
Keine öffentliche Quelle
Wie Verwaltungsleiter Gerhard Höfler auf Anfrage des FT erläuterte, handelt es sich bei dem gewählten Bild um keine öffentlich zugängliche Quelle. Es ist eine Visualisierung, die von der Stadt in Auftrag gegeben worden sei. Und deshalb bräuchte eine Veröffentlichung auch die Genehmigung der Stadt als Auftraggeber.
Im vorliegenden Fall könnten die Interessenten mit so einer Genehmigung nicht rechnen. Für kommerzielle Zwecke, eigenes wirtschaftliches Interesse und natürlich auch parteipolitische Anliegen wie zum Beispiel Wahlwerbung gebe man solche Quellen nicht frei. Es könne nicht einfach Jeder nach eigenem Gutdünken darüber verfügen, sagt der Jurist und Leiter der Hauptverwaltung. Anders ist es laut Höfler beispielsweise bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen oder auch für die Berichterstattung in der Presse.
Freilich gehöre der Wahlkampf zu einer lebhaften Demokratie, bescheinigt der Beamte. Das sei ja auch wünschenswert. Nur sei halt nicht jede Quelle einfach so verfügbar, es gebe Grenzen in der Nutzbarkeit. Die Verwendung der Brückenvisualisierung ist für Höfler jedenfalls eindeutig ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Bild überklebt
Wahlkämpfer Robert Erhardt hat zwischenzeitlich das besagte Bildmotiv auf der Innenseite des Flyers mit einem Hinweis überklebt, dass die Stadt die Genehmigung versage. Und darüber hinaus bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte androhe. Erhardt bezieht sich auf einen Schriftverkehr mit der Stadt.
Dem Hauptendorfer nutzte es da auch nichts, dass er sich auf eine länger zurückliegende, angebliche Bildfreigabe durch den Ersteller des Bildes bezog, die ihm gegeben worden sei. Dieses Büro sei nicht der Vertragspartner der Stadt, sondern habe lediglich teilweise mitgewirkt, hieß es in der Antwort aus dem Rathaus. Und weiter: Selbst ein Vertragspartner dürfte ohne die Zustimmung der Stadt überdies das Bild auch gar nicht weitergeben.