Der Amokläufer von Ansbach wurde nach einer filmreifen Flucht wieder gefasst. Doch eine Frage drängt sich auf: Wie kann ein Mann mit dieser Vorgeschichte an einen Reisepass kommen und völlig unbemerkt ausreisen?
Update vom 11.09.2025, 11.04 Uhr: Vorwurf des Behördenversagens - "keine Passversagung oder -entziehung vermerkt"
Im Fall des entflohenen Amokläufers von Ansbach stellt der Bayerische Rundfunk (BR) den Vorwurf des Behördenversagens in den Raum. In einem Artikel geht der öffentliche-rechtliche Sender den Fragen nach, die die Ereignisse zum Verhalten der zuständigen Behörden und der Klinik aufwerfen. Diese seien: "Wie konnte der Amokläufer von Ansbach bei einem Ausgang aus einer forensischen Klinik einen Pass beantragen und damit bis nach Kolumbien fliehen? Hätte der Mann den Pass überhaupt bekommen dürfen? Und hätte die Klinik Bescheid wissen müssen?"
Der Mann, der 2009 einen Angriff auf ein Gymnasium in Ansbach verübt hatte, konnte während eines Ausgangs aus der forensischen Klinik in Erlangen unbemerkt einen Reisepass beantragen und später nach Kolumbien fliehen. Nach neun Jahren Haft und sieben Jahren Therapie im Bezirksklinikum Erlangen habe der heute 34 Jahre alte Mann schrittweise Lockerungen erhalten, so der BR. Im Februar beantragte er bei einem Ausgang einen Reisepass in Erlangen. Bei einem weiteren Ausgang reiste er nach Kolumbien, wo er drei Wochen später verhaftet wurde. Nun sitzt er wieder in einer geschlossenen Abteilung.
Unter der Überschrift "Behördenversagen? Warum der Amokläufer einen Reisepass bekam" zeichnet der BR dessen aktuelle Situation nach: Nach Angaben seines Anwaltes seien dem Mann zuletzt 30 Stunden pro Woche unbegleiteter Ausgang gewährt worde, laut Bezirksklinik sei er aber noch nicht "austherapiert" gewesen und es hätten noch Lockerungen bevorgestanden. Erst Mitte dieses Jahres sei die Unterbringung des Mannes in der Forensik von einem Gericht um ein weiteres Jahr verlängert worden, heißt es von der Staatsanwaltschaft.
Klinik und Passamt sehen kein Fehlverhalten: Keine rechtliche Grundlage für Ablehnung
Für jeden Beobachter drängt sich jedoch zwangsläufig eine Frage besonders auf: Wie kann ein Mann mit dieser Vorgeschichte an einen Reisepass kommen und völlig unbemerkt ausreisen? Die Bezirksklinik in Erlangen betont, dass jeder Ausgang mit den Ärzten abgesprochen wurde. Dabei wurden das Ziel, der Grund und das Verkehrsmittel im Vorfeld geklärt. Der Ausgang diente laut Klinik der "Erprobung des Alltags" und basierte auf Vertrauen. Einschränkungen könnten den Therapieerfolg gefährden. Ob der Mann seinen Besuch im Passamt angekündigt hatte, bleibt unklar. Die Klinik erklärte, sie habe keinen Fehler gemacht, da es keine Hinweise auf Fluchtabsichten gegeben habe. Auch Kontrollbehörden hätten das Vorgehen nicht beanstandet.
Das Passamt in Erlangen sieht ebenfalls kein Fehlverhalten. Laut Paragraf 7 ("Passversagung") im deutschen Passgesetz (PassG) dürfe ein Reisepass nur verweigert werden, wenn konkrete Fluchtgefahr bestehe, erklärte die Behördem dem BR. Allein die Unterbringung in einer forensischen Klinik reiche dafür nicht aus. Das Bayerische Innenministerium bestätigt dem Sender diese Rechtslage. Juristen weisen auf einen wichtigen Nebensatz des Passgesetzes hin: dass Anhaltspunkte für eine bevorstehende Flucht vorliegen müssen. Alleine die Inhaftierung oder Unterbringung in der Forensik reiche demnach für eine Passversagung nicht aus.
Laut Gesetz könnte aber die Ausstellung des Passes verweigert werden, wenn sich der Antragssteller einer Strafverfolgung oder einem Maßregelvollzug entziehen will. Im Wortlaut heißt es dort: "Der Pass ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber (...) sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will." Vor seiner Flucht befand sich der Amokläufer im Maßregelvollzug.
Keine Straftat begangen
Bleibt als die Frage nach der Fluchtgefahr. Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass bei einem Verdacht auf Flucht wohl keine unbegleiteten Ausgänge genehmigt worden wären. Im Fall des Ansbacher Amokläufer habe es keinerlei Anhaltspunkte für eine geplante Ausreise gegeben. Ein Sprecher der Stadt Erlangen erklärte dem BR zufolge: "Im konkreten Fall war im Passregister keine Passversagung oder -entziehung vermerkt." Die Bezirksklinik als Meldeadresse des Antragstellers darf das Passamt-Personal nicht stutzig machen. Für eine bestimmte Adresse könne es unterschiedliche Gründe geben, so der Erlanger Stadtsprecher zum BR: "Der Passbehörde ist es nicht gestattet, nach diesen Gründen zu fragen."
Wie der Anwalt des Mannes betont, habe sein Mandant mit der Reise nach Kolumbien keine Straftat begangen, sondern lediglich die Klinikregeln verletzt. Über die Konsequenzen müsste also Ärzte entscheiden.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk an, den Fall genau zu prüfen und mögliche Änderungen bei der Vergabe von Pässen an Freigänger zu erwägen. Man wolle jedoch zunächst die vollständige Aufklärung abwarten.
Update vom 08.09.2025, 13.05: Amokläufer von Ansbach soll bei "filmreicher Flucht" Hilfe gehabt haben
Nach der Festnahme des bis nach Kolumbien geflohenen ehemaligen Amokläufers von Ansbach ermittelt die Staatsanwaltschaft zur Flucht und möglichen Helfern. Er gehe davon aus, dass der 34-Jährige Unterstützung bei seiner Flucht bekommen habe, sagte Friedrich Weitner, Leitender Oberstaatsanwalt in Ansbach.
Die Ermittler gingen Hinweisen zu konkreten Personen nach. Nähere Angaben wollte Weitner aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen. Infrage kämen etwa die Straftatbestände Gefangenenbefreiung und Strafvereitelung.
Die Flucht an sich ist für den 34-Jährigen straffrei. Bislang gebe es auch keine Hinweise, dass er sich während der Flucht strafbar gemacht habe, sagte Weitner. Dies werde aber genau geprüft.
Straftäter nach Kolumbien-Flucht wieder in Erlangen
Der verurteilte Straftäter war am 16. August von einem genehmigten Ausgang aus der Forensischen Psychiatrie in Erlangen nicht zurückgekehrt. Die Klinik gab die Einschätzung ab, dass von ihm keine Gefahr ausgehe. Ermittlern vom Landes- und Bundeskriminalsamt gelang es, den Mann in Kolumbien ausfindig zu machen. Am Sonntag wurde er zurück in die Psychiatrie in Erlangen gebracht.
2009 war der damals 18-Jährige in einer Ansbacher Schule Amok gelaufen und hatte neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt. Wegen versuchten Mordes in 47 Fällen wurde er zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie an. In Erlangen befand sich der 34-Jährige in Therapie.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler hatte sich der Mann noch während seines rund zehn- bis zwölfstündigen Ausgangs ins Ausland abgesetzt. Die Flucht sei detailliert geplant, die Route gut durchdacht und das Zeitfenster des Ausgangs bewusst ausgenutzt worden, sagte Oberstaatsanwalt Weitner.
Der 34-Jährige hatte demnach einen gültigen Reisepass sowie Gepäck bei sich und gelangte von einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union in Richtung Kolumbien. Er gehe davon aus, dass der Mann finanzielle Hilfe bekommen habe, sagte Weitner. Mit dem ihm während der Unterbringung zur Verfügung stehenden Geld wäre die Flucht nicht möglich gewesen.
Update vom 08.09.2025: "Oscarreife Fahndung" - Amokläufer von Ansbach wieder in der Psychiatrie
Nach seiner Flucht und der Verhaftung in Kolumbien ist der Amokläufer von Ansbach wieder in der Psychiatrie. Er wurde am Sonntagmorgen (7. September 2025) nach Deutschland zurückgebracht und dann nach Erlangen in die geschlossene Abteilung überstellt.
"Es war eine filmreife Flucht und die Fahndung war oscarreif", sagte Oberstaatsanwalt Friedrich Weitner. Details nannte er zunächst nicht. Der Mann wurde für einen Amoklauf im Jahr 2009 an einer Schule in Ansbach verurteilt. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in die Schule eingedrungen und hatte neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt.
2010 wurde er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Eine Jugendkammer ordnete zudem die unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Der Mann durfte bereits seit Jahresbeginn regelmäßig die forensische Psychiatrie für Tagesausgänge verlassen. Das war Teil seiner Therapie.
Bislang habe es laut Staatsanwaltschaft dabei keine Vorkommnisse gegeben. Seinem Anwalt David Mühlberger zufolge hatte er Fortschritte in der Therapie gemacht. "Er hatte zuletzt 30-stündigen Ausgang pro Woche, da hätte er, wenn es seine Absicht gewesen wäre, die ganze Zeit Straftaten begehen können", so Mühlberger.
Laut Staatsanwaltschaft wurde zuletzt am 4. Juli dieses Jahres die weitere Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie angeordnet. Dabei habe es bis zur Flucht keine Vorfälle oder Beanstandungen gegeben.
Vor rund drei Wochen kehrte der Mann von einem unbegleiteten Ausgang nicht mehr zurück. Zunächst führte die Spur nach München. Direkt nach der Flucht hatte die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass es einen Kontakt in die bayerische Landeshauptstadt gebe, der überprüft werde. Während seiner Unterbringung hat er laut Staatsanwaltschaft eine Frau über das Internet kennengelernt.
Ob hier ein Zusammenhang besteht, war zunächst unklar. Festgenommen wurde der Mann dann in Kolumbien. "Dank der akribischen Arbeit der Kriminalpolizeiinspektion Erlangen und der speziell ausgebildeten Zielfahnder beim bayerischen Landeskriminalamt konnte der Flüchtige sogar im Ausland schnell ausfindig gemacht und in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt in einem Musterbeispiel internationaler Zusammenarbeit zurückgebracht werden", teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mit.
Viele Fragen sind jedoch noch offen, etwa, wie der Mann untertauchen und nach Kolumbien gelangen konnte. Warum der Mann geflohen ist, wirft Fragen auf. Denn er hätte möglicherweise ohnehin bald mehr Freiheiten genießen können: "Wenn alles komplikationslos gelaufen wäre, wäre ein Entlasszeitraum innerhalb von zwei Jahren nach meiner Überzeugung realistisch gewesen. Das hätte das Probewohnen allerdings schon beinhaltet, heißt, er wäre zwar formal noch in der Maßregel gewesen, tatsächlich hätte er allerdings schon zuhause gewohnt", sagte Mühlberger.
Einen neuen Prozess erwartet den 34-Jährigen nicht. "Das, was er jetzt getan hat, stellt letzten Endes einen Verstoß gegen die Hausordnung dar, das ist strafrechtlich nicht relevant", erklärt sein Anwalt. Früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge muss der Mann aber damit rechnen, dass alle Lockerungsmaßnahmen zurückgenommen werden. Es werde eine neue Risikobewertung vorgenommen. Das Klinikum wollte sich zunächst auf Anfrage nicht äußern.
Update vom 07.09.2025: Aus Psychiatrie in Erlangen geflohener Amokläufer in Kolumbien gefasst
Der aus der Forensischen Psychiatrie entflohene Amokläufer von Ansbach ist gefasst worden. Er sei in Kolumbien festgenommen und am Sonntagmorgen (7. September 2025) nach Deutschland zurückgebracht worden, teilte das Justizministerium in Bayern mit. Der 34-Jährige war zuvor in der Psychiatrie in Erlangen untergebracht und wird nun zurück in die geschlossene Abteilung gebracht.
Der Mann war vor etwa drei Wochen von einem unbegleiteten Ausgang nicht zurückgekehrt. Die Polizei suchte mit einem europäischen Haftbefehl nach ihm. Eine Gefahr ging von dem Mann laut Einschätzung der behandelnden Klinik nicht aus.
Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei ihm um einen verurteilten Mann, der für einen Amoklauf an einer Schule in Ansbach 2009 verantwortlich war. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in die Schule gekommen und hatte neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt. 2010 wurde er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.
Ausgang als Teil der Therapie
Nach Angaben der Bezirkskliniken Mittelfranken durfte der Mann bereits seit Anfang des Jahres regelmäßig die Forensische Psychiatrie zu Tagesausgängen verlassen. Diese waren Teil der Therapie. Bislang hatte es dabei keine Vorkommnisse gegeben. Laut Staatsanwaltschaft wurde zuletzt am 4. Juli dieses Jahres von der zuständigen Strafvollstreckungskammer die weitere Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie angeordnet.
Nach seiner Flucht muss der Mann laut Staatsanwaltschaft nun damit rechnen, dass alle Lockerungsmaßnahmen zurückgenommen werden. Es werde eine neue Risikobewertung vorgenommen. Der Missbrauch des gewährten Klinikausgangs als solcher war nicht strafbar, hieß es.
Update vom 27.08.2025: Polizei geht auf Geschädigte von Amoklauf zu
Nachdem der Amokläufer von Ansbach aus der Forensischen Psychiatrie in Erlangen entflohen ist, hat die Polizei die Opfer der Tat aus dem Jahr 2009 kontaktiert. In den Tagen nach dem Verschwinden des Mannes sei die Polizei auf mehrere Geschädigte zugegangen, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken. Ihnen seien demnach Unterstützungsangebote gemacht und Ansprechpartner vermittelt worden.
Der verurteilte Verbrecher war am 16. August 2025 nach einem genehmigten Ausgang nicht zurückgekehrt, die Polizei sucht mit einem europäischen Haftbefehl nach ihm. Nach Einschätzung der behandelnden Klinik gehe von dem 34-Jährigen keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Wo sich der Mann momentan aufhält, ist nicht bekannt.
Als damals 18-Jähriger hatte er 2009 bei einem Amoklauf in einer Schule in Ansbach neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt. 2010 war er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.
Anwalt spricht von Therapie-Fortschritten
Seit Beginn des Jahres durfte der 34-Jährige als Teil der Therapie regelmäßig die Forensische Psychiatrie zu Tagesausgängen verlassen, wie eine Kliniksprecherin mitgeteilt hatte. Bislang habe es dabei keine Vorfälle oder Beanstandungen gegeben. Während seiner Unterbringung hat er laut der Sprecherin eine Frau über das Internet kennengelernt. Die Staatsanwaltschaft Ansbach bestätigte, dass es einen Kontakt nach München gab, der überprüft werde. Nähere Angaben wollte ein Sprecher aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen.
Laut dem Rechtsanwalt des 34-Jährigen, David Mühlberger, habe der Mann zuletzt Fortschritte bei seiner Therapie gemacht und wäre voraussichtlich 2027 entlassen worden. Gründe für das Verschwinden des Mannes könnten aus Sicht von Mühlberger Verzweiflung und Misstrauen gegenüber dem Maßregelvollzugssystem sein. In seiner bisherigen Unterbringung habe der Mann nie ein Vergehen begangen. Zugleich habe er über Jahre keinen Ausgang bekommen, auch wenn ein Gutachten dies bereits 2020 empfohlen habe, sagte Mühlberger.
Wird der 34-Jährige gefasst, müsse er laut Staatsanwaltschaft mit einer Rücknahme sämtlicher Lockerungen rechnen. Eine Freilassung bereits in wenigen Jahren ist auch nach Erwartung seines Anwalts nach diesem sogenannten Lockerungsmissbrauch erst einmal vom Tisch.
Update vom 26.08.2025, 9 Uhr: Ermittler verfolgen mehrere Hinweise
Bei der Suche nach einem entflohenen Straftäter aus der forensischen Psychiatrie in Erlangen verfolgen die Ermittler verschiedene Hinweise.
"Die Fahndungsmaßnahmen werden laufend geprüft und an den aktuellen Stand angepasst", erklärte ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Ansbach. Weitere Einzelheiten nannte er nicht. Laut der Klinik stellt der Mann keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Der 34-Jährige war bei einem Ausgang aus der forensischen Psychiatrie in Erlangen Mitte August nicht zurückgekehrt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei ihm um einen verurteilten Amokläufer.
2009 war der damals 18-Jährige mit einem Beil, Messern und Molotowcocktails bewaffnet in eine Schule in Ansbach eingedrungen und hatte neun Mitschüler sowie einen Lehrer verletzt. Unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie Zwei Jahre später wurde er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt.
Eine Jugendkammer ordnete zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie an. Die Ermittler fahnden mit einem europäischen Haftbefehl nach dem Flüchtigen. Die Polizei hatte zunächst das nähere Umfeld des Mannes und mehrere Adressen überprüft, ihn dort jedoch nicht gefunden.
Update vom 19.08.2025, 13 Uhr: Bei dem Flüchtigen handelt es sich um Amokläufer von Ansbach
Seit Samstag (16. August 2025) fahndet die Polizei nach einem flüchtigen Patienten der forensischen Psychiatrie in Erlangen. Nach einem routinemäßigen Ausgang sei der 34-jährige Mann nicht in die Einrichtung zurückgekehrt. Kurz darauf wurden Gerüchte laut, dass es sich dabei um den Amokläufer von Ansbach handeln könnte.
Zunächst konnten weder Polizei noch die Bezirkskliniken Mittelfranken aus datenschutzrechtlichen Gründen dazu eine Aussage treffen - auch, wenn ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken gegenüber unserer Redaktion von einem "offenen Geheimnis" sprach.
Auf Nachfrage von inFranken.de bestätigte die Staatsanwaltschaft Ansbach nun, dass es sich bei dem Flüchtigen um den Amokläufer von Ansbach handelt. Vor rund 16 Jahren hatte dieser mit einer Axt, Molotow-Cocktails und mehreren Messern seine Schule gestürmt und mehrere Menschen verletzt. Wegen versuchten Mordes in 47 Fällen wurde er zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.
Update vom 19.08.2025, 10 Uhr: Polizei fahndet weiterhin
Nach seiner Flucht aus der forensischen Psychiatrie in Erlangen ist der Amokläufer aus Ansbach weiterhin auf der Flucht. Es gibt keine neuen Fortschritte, teilte die Polizei am frühen Dienstagmorgen (19. August 2025) mit. Von dem Mann geht nach Einschätzung der behandelnden Klinik derzeit keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus.
Der Mann war nach einem genehmigten Ausgang am Samstag (16. August 2025) nicht in die Klinik zurückgekehrt. Seitdem fahndet die Polizei Mittelfranken nach dem entflohenen Häftling. Dieser ist laut Polizeiangaben der Täter des Amoklaufs in einer Ansbacher Schule.
Im September 2009 hatte er dort neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in die Schule eingedrungen. 2010 wurde er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Gegen den Mann besteht ein bundesweiter Haftbefehl.
Erstmeldung vom 18.08.2025: Mann aus Psychiatrie entflohen
Vor wenigen Tagen ist ein Mann aus der Psychiatrie entflohen. Mutmaßlich könnte es sich dabei um den Amokläufer von Ansbach handeln. Die Polizei fahndet - allerdings greift sie hierbei nur auf wenige der den Beamten zur Verfügung stehenden Mittel zurück. Warum ist das so? Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt die Polizei Mittelfranken, wie Entscheidungen über Fahndungsmaßnahmen getroffen werden - und weshalb im Fall des möglichen Ansbacher Attentäters kein Bild veröffentlicht wird.
Die Polizei hat verschiedene Möglichkeiten, vermisste oder flüchtige Personen zu ermitteln. Von dem einfach Vermerk im System über die zielgerichtete Fahndung bis hin zur Flächensuche mit Hunden oder dem Hubschrauber. Und natürlich die Öffentlichkeitsfahndung. "Generell ist die Entscheidung über eine Fahndung immer auf den Einzelfall bezogen", erklärt Michael Konrad, Sprecher der Polizei Mittelfranken. Im Grunde seien zwei Aspekte ausschlaggebend: die Gefahrenlage, also die Notwendigkeit sowie die Frage danach, wie erfolgversprechend derartige Maßnahmen seien.
Mann kehrt nicht in forensische Psychiatrie zurück - warum wird wie gefahndet?
Eine Fahndung meint grundsätzlich die "allgemeine oder gezielte Suche nach Personen oder Sachen im Rahmen der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr", heißt es vom Bundeskriminalamt (BKA). Das Ziel sei es, fahndungsrelevante Erkenntnisse über Täter, Tathergang, Zeugen oder Geschädigte zu erlangen. Gefahndet wird derzeit auch im Fall des Mannes, der nach einem Ausgang nicht in die forensische Psychiatrie Erlangen zurückgekehrt ist. Allerdings beschränkt sich die Polizei auf eine zielgerichtete Fahndung: "In unserem System ist der Mann vermerkt. Wenn er von einer Streife kontrolliert werden würde, könnte man feststellen, dass er eigentlich in der psychiatrischen Einrichtung in Erlangen sein müsste", so Konrad.
Außerdem habe die Kriminalpolizei bereits familiäre Anlaufstellen überprüft. "Die Kollegen werden weiterhin zielgerichtet fahnden, gemessen an Fragen wie: Wo will er hin, was will er möglicherweise tun und was ist die Ursache dafür, dass er nicht in die psychiatrische Einrichtung zurückgekommen ist?" Allerdings sehe man in diesem Fall von weiteren Maßnahmen ab. Die Gründe dafür seien in diesem Fall recht einfach: "Von dem Mann geht keine Gefahr aus, das hat auch die behandelnde Klinik bestätigt." Bereits seit Anfang des Jahres habe der Mann im Rahmen seiner Therapie regelmäßig Tagesausgänge wahrnehmen können, bei denen es bisher keinerlei Beanstandungen gegeben habe, erklärt die Klinik.
"Das wäre nicht passiert, wenn man davon ausgegangen wäre, dass der Mann ein akutes Sicherheitsrisiko darstellt", bestätigt auch der Polizeisprecher. Dies sei der Grund, weshalb derzeit von offensiveren Fahndungsmaßnahmen abgesehen werde. "Im jetzigen Fall ist es einfach nicht zielführend und eben auch nicht notwendig, öffentlich nach diesem Menschen zu fahnden", sagt Konrad. Doch was braucht es, um stärkere Maßnahmen oder gar eine Öffentlichkeitsfahndung einzuleiten?
Öffentlichkeitsfahndung mit Bild: Was braucht es für derartige Maßnahmen?
Es gibt eben auch Fälle, in denen die Polizei auf offensivere Maßnahmen zurückgreift. Dazu werden unter anderem Hunde oder Hubschrauber eingesetzt und teilweise eben auch Bilder veröffentlicht und die Bevölkerung um Mithilfe gebeten. "Das ist allerdings gesetzlich geregelt, man kann das nicht einfach auf Gutdünken machen", erläutert der Polizeisprecher. Wie bereits erläutert, werden Fahndungsmaßnahmen darüber hinaus im Einzelfall entschieden. Zunächst gilt demzufolge: je höher die Gefahr, desto höher die Ermittlungsmaßnahmen.
"Die Fahndungsmaßnahmen müssen notwendig, verhältnismäßig und natürlich am Ende auch erfolgversprechend sein." Wenn jemand also beispielsweise eine schwere Straftat beginge und danach flüchtig wäre, seien Hunde und Hubschrauber eine Möglichkeit, den Menschen zu finden. "Dazu muss man aber eben auch wissen: Wo suche ich überhaupt? Man kann nicht einfach irgendwelche Waldstücke durchkämmen. Es muss eine Wahrscheinlichkeit geben, dass man dabei auch zum Erfolg kommt." Eine Öffentlichkeitsfahndung sei schließlich das letzte Mittel: "Alle anderen Mittel müssen prinzipiell ausgeschöpft sein. Die ermittelnde Dienststelle muss zu dem Schluss kommen, dass eine Öffentlichkeitsfahndung sinnvoll wäre - und die Entscheidung muss gerichtlich bestätigt werden."
Bei bewaffneten, flüchtigen Tätern sei dies eine Möglichkeit: "Dann könnte man vielleicht mit einem Bild an die Öffentlichkeit, um Hinweise aus der Bevölkerung erhalten zu können." Dies müsse jedoch auch immer im Verhältnis zur verübten Straftat stehen. Denn: "Bei an die Öffentlichkeit gerichteten Fahndungsmaßnahmen wird stets das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt", heißt es vom Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz. "Die Person wird eben überall in der Öffentlichkeit gezeigt. Dazu braucht man schon einen dringenden Tatverdacht", bestätigt Konrad. Dies sei im derzeitigen Fall des gesuchten Patienten der forensischen Psychiatrie Erlangen nicht zutreffend. Mehr Nachrichten aus Nürnberg und der Region findest du in unserem Lokalressort.
Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
Hätten die den in Kolumbien lieber behalten. Wirklich Wahnsinn wie weit es so einer schafft, gelaufen ist der sicherlich nicht.
naklardoch
Woher hatte der Mann das Geld und vor Allem, woher den Reisepass, dass er nach Kolumbien fliegen konnte?
Wird auf deutschen Flughäfen nicht mehr kontrolliert?
Der Mann war mit Haftbefehl gesucht!
frankyboy
Lauter studierte Psychiater die sich hier mit Sachkenntnis zu Wort melden. Bravo. Der Mann ist geflohen und hat dabei niemandem etwas getan, insofern dürfte die Einschätzung der Anstalts Heinzen oder sind es Fritzen zutreffend sein. Ich maße mir nicht an das zu beurteilen. Der bayerische Justizminister war 2008 noch gar nicht Justizminister erst seit 2018. Aber er ist ein Universalgenie und kümmert sich bei den 8700 Strafgefangenen in Bayern jeden Tag um jeden Fall persönlich. In Deutschland werden die Gesetze eingehalten, da kommen auch Täter wieder frei. Ich kenne Fälle von Körperverletzung , da gab es Bewährung, da garantiert auch niemand dass das in Zukunft nicht übler ausgeht. Entweder die Täter haben ihre Strafe abgesessen, oder gelten als geheilt. Dieser Täter war nicht aus der Haft entlassen , hatte Freigang , wie viele Täter. Ob von ihm eine Gefahr ausgeht können Laien ganz sicherlich nicht beurteilen, aber martialische Sprüche ablassen schon.
Carola40
Wo ist unser toller bayerischer Justizminister? Bestimmt wieder mit Täterschutz beschäftigt. Da gehört sich mal feucht durchgewischt, incl. den ganzen Anstalts-Heinzen, die sowas durchwinken.
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Hätten die den in Kolumbien lieber behalten. Wirklich Wahnsinn wie weit es so einer schafft, gelaufen ist der sicherlich nicht.
Woher hatte der Mann das Geld und vor Allem, woher den Reisepass, dass er nach Kolumbien fliegen konnte?
Wird auf deutschen Flughäfen nicht mehr kontrolliert?
Der Mann war mit Haftbefehl gesucht!
Lauter studierte Psychiater die sich hier mit Sachkenntnis zu Wort melden. Bravo. Der Mann ist geflohen und hat dabei niemandem etwas getan, insofern dürfte die Einschätzung der Anstalts Heinzen oder sind es Fritzen zutreffend sein. Ich maße mir nicht an das zu beurteilen. Der bayerische Justizminister war 2008 noch gar nicht Justizminister erst seit 2018. Aber er ist ein Universalgenie und kümmert sich bei den 8700 Strafgefangenen in Bayern jeden Tag um jeden Fall persönlich. In Deutschland werden die Gesetze eingehalten, da kommen auch Täter wieder frei. Ich kenne Fälle von Körperverletzung , da gab es Bewährung, da garantiert auch niemand dass das in Zukunft nicht übler ausgeht. Entweder die Täter haben ihre Strafe abgesessen, oder gelten als geheilt. Dieser Täter war nicht aus der Haft entlassen , hatte Freigang , wie viele Täter. Ob von ihm eine Gefahr ausgeht können Laien ganz sicherlich nicht beurteilen, aber martialische Sprüche ablassen schon.
Wo ist unser toller bayerischer Justizminister? Bestimmt wieder mit Täterschutz beschäftigt. Da gehört sich mal feucht durchgewischt, incl. den ganzen Anstalts-Heinzen, die sowas durchwinken.