Autofahrer in Erlanger Parkhaus musste für Herumfahren zahlen

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Kein Parkplatz gefunden? Pech gehabt - einen Euro kostet es trotzdem! Foto: Michael Busch
Kein Parkplatz gefunden? Pech gehabt - einen Euro kostet es trotzdem! Foto: Michael Busch
Vorsicht: Wer an dieser Schranke vorbei ist, muss einen Euro entrichten, ob er nun einen Parkplatz findet oder nicht. Foto: Michael Busch
Vorsicht: Wer an dieser Schranke vorbei ist, muss einen Euro entrichten, ob er nun einen Parkplatz findet oder nicht.  Foto: Michael Busch
 
 

Manchmal muss man als Kunde auch für nicht erbrachte Leistungen bezahlen. Das durfte ein Autofahrer in einem Erlanger Parkhaus erfahren.

Die Regelungen in den Erlanger Parkhäusern sind eigentlich ganz einfach. Es ist sogar geregelt. "Das privatrechtliche Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden kommt durch das Abstellen des Fahrzeuges auf unseren Parkplätzen zustande. Für dieses Vertragsverhältnis gelten die Vertrags- und Einstellbedingungen der Contipark." Dies schreibt der Großbetreiber Contipark, der unter anderem das Erlanger Parkhaus am Neuen Markt betreibt.

Doch so einfach ist es eben nicht. Denn wer in das Parkhaus einfährt, keinen Parkplatz findet und das Haus wieder verlassen will, darf den Mindestparkplatzpreis entrichten: einen Euro. An der Informationssäule gibt es nur den Hinweis, des Servicemitarbeiters, dass noch Plätze im Haus seien, sonst hätte der Automat die Karte nicht "ausgespuckt". Mit dem netten Hinweis "Da müssen Sie halt länger suchen" und dem Zusatz "Wir kennen da keine Karenzzeit", darf der erfolglose Parkplatzsucher den einen Euro entrichten, um das Haus wieder zu verlassen.

Verwunderter Anwalt

Üblich? Nicht überall in Erlangen. Der Parkwächter im Parkhaus Erlanger Arcaden ist eher darüber überrascht, dass für eine nicht erbrachte Leistung bezahlt werden muss. "Wir haben das öfter mal", erklärt er. Nicht immer, dass kein Parkplatz gefunden wird, aber der Fahrer merkt zum Beispiel, dass er noch etwas vergessen hat oder fälschlicherweise aus Gewohnheit in das Haus eingefahren ist. "Dann lassen wir die Kunden auch ohne Zahlung raus - deren Zufriedenheit steht doch oben an", erklärt der Parkwächter.

Und weiter: "Es sind sowieso drei Minuten auf den Chips freigegeben. Wenn das Parkhaus wirklich voll ist, geben wir die Ausfahrt auch frei, wenn es mal zwei Minuten länger dauert."

Markus Backer, Rechtsanwalt, ist über die Handhabung im Contipark-Parkhaus ebenfalls erstaunt. "Es streitet halt keiner über einen Euro", sagt er. "Denn insgesamt bezweifele ich, dass hier die Leistung erbracht wurde, die der Kunde eigentlich in Anspruch hat nehmen wollen. Wenn es dann noch ein Parkplatz wie das Haus am Neuen Markt ist, dass keinerlei Leitsysteme besitzt, kann der Kunde für die erfolglose Parkplatzsuche nicht bestraft werden." Der Anwalt gibt einen ganz pragmatischen Tipp: "Mit solchen Verfahren belasten wir unnötigerweise unsere Gerichte - egal wie ärgerlich es ist. Die beste Lösung ist es, ein anderes Parkhaus anzufahren."

Anfragen bleiben unbeantwortet

Und was sagt Contipark selber zu der vermeintlichen Abzocke? Nichts, die Presseabteilung ist telefonisch nicht erreichbar, Mails bleiben unbeantwortet. Frei nach dem Motto, was schert es mich, wenn die Mücke einen Elefanten sticht, ignoriert man die Anfragen.

Contipark ist eine Tochter der Interparking Group, einem der größten Parkflächenbetreiber in Europa. Die Wurzeln der Contipark Unternehmensgruppe liegen in ihrer Gründung 1967 in Berlin als Contipark Parkgaragen GmbH, dem heutigen Hauptsitz. In der Eigenwerbung heißt es: "Wir bewirtschaften mehr als 100 000 Stellplätze in rund 400 Parkeinrichtungen in Deutschland und Österreich. In Europa betreibt die Interparking Group fast 550 Parkeinrichtungen."

Wenn nun dieser Vorgang in jedem Parkhaus einmal pro Tag stattfindet, heißt das in der Bilanzierung, dass über 200 000 Euro für "Nichtparker" eingenommen wird. Das ist bei einem Umsatz von über 75 Millionen Euro im Jahr natürlich nicht viel.