14 Tage Prüfungszeit für über 600 Seiten

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Markus Schmitz, Otto Heimbucher, Thomas Pfeiffer (ESG, Mailach), im Hintergrund Christan Ochs (ESG Demantsfürth) Foto: Sonja Werner
Markus Schmitz, Otto Heimbucher, Thomas Pfeiffer (ESG, Mailach), im Hintergrund Christan Ochs (ESG Demantsfürth)  Foto: Sonja Werner

Das geplante Wasserschutzgebiet rund um Uehlfeld schlägt weiter hohe Wellen. Die Eigentümerschutzgemeinschaft Uehlfeld fordert eine Nachfrist - sowohl für die Prüfung durch die ESG-Vertreter als auch an das Wasserwirtschaftsamt, die noch fehlenden Unterlagen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen.

Rechtsanwalt Schönfelder und Diplomgeologe Otto Heimbucher, die beide die Interessen der Eigentümerschutzgemeinschaft Uehlfeld (ESG) und Umgebung vertreten, haben Ende März/ Anfang April fehlende Unterlagen, die bei der Anhörung der Betroffenen im vergangenen November moniert wurden, vom Wasserwirtschaftsamt und vom Gutachter der Fernwasserversorgung Franken erhalten. Die Frist zur Stellungnahme läuft allerdings am Montag, den 14.April ab.

"14 Tage Prüfungszeit für über 600 Seiten - wird sind entsetzt", sagt Bernd Loistl vom Vorstand der ESG. Vier Monate ließ man vergehen, um ergänzende Unterlagen und neue Gutachten zu erstellen und vorzulegen.

Unterlagen nicht vollständig

Nun würde den Betroffenen und den Rechtsbeiständen lediglich eine Frist von knapp 14 Tagen gewährt, um ihre Stellungnahmen abzugeben oder Einwendungen geltend zu machen.
"Man ist in der Behörde in Neustadt/Aisch erkennbar bestrebt, das Verfahren unter einem extremen Zeitdruck schnellstmöglich zu Ende zu bringen," beklagt Loistl.

Seitens des Landratsamtes sei erklärt worden, "dass es sich in der Pflicht sieht, seinem scheidenden Landrat noch die Möglichkeit zu geben, diese Verordnung zu unterschreiben". Diese Haltung könne durch die Betroffenen nicht akzeptiert werden. Man dürfe ein Verfahren von solch einem Umfang nicht von der verbleibenden Dienstzeit eines Landrates abhängig machen.

Es sei auch um so verwunderlicher, da der Kandidat der FWG, Reinhard Streng, bis zur Stichwahl damit geworben habe, dass ihm Landrat Walter Schneider (ebenfalls FWG) zugesagt habe, in dieser Sache nichts mehr zu unterzeichnen. Die Betroffenen müssten sich doch fragen, ob diese klare Wahlkampfaussage nun beim Wahlausgang zugunsten des CSU-Kandidaten plötzlich keine Gültigkeit mehr hätte.

Auch Heimbucher sieht die gegebene Zeit als eindeutig zu kurz an. Außerdem merkt er an, dass die Unterlagen durchaus noch nicht vollständig seien. Es fehlten beispielsweise Alternativprüfungen sowie eine Bedarfsbegründung. Zu Fristende wird es zwar eine Stellungnahme seitens der Rechtsberater der ESG geben. Sie kann aber nach Heimbuchers Worten aufgrund der fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten nur eine Art Kurzfassung sein.

Klageweg nicht ausgeschlossen

Man will das Landratsamt auch gleichzeitig auffordern, eine ausreichende Nachfrist zu gewähren - sowohl für die Prüfung durch die ESG-Vertreter als auch an das Wasserwirtschaftsamt, die noch fehlenden Unterlagen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen. Sollte alles nichts nutzen, wird die ESG den Klageweg beschreiten. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes müssen nach seinen Worten Entschädigungsleistungen an Betroffene dem Grunde nach geregelt sein - und zwar noch vor Abschluss der eigentlichen Verordnung.

Bislang wurden solche Regelungen noch nicht einmal ansatzweise in Angriff genommen. "Ich bin sehr optimistisch, dass wir hier einen Erfolg erzielen", sagt Heimbucher.