Wahlplakate in Coburg: Der Kampf um die besten Plätze

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Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Fotos: Jochen Berger
Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Fotos: Jochen Berger
Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Foto: Jochen Berger
Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Foto: Jochen Berger
 
Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Foto: Jochen Berger
Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Foto: Jochen Berger
 
Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Foto: Jochen Berger
Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Foto: Jochen Berger
 
Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Foto: Jochen Berger
Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Foto: Jochen Berger
 
Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Foto: Jochen Berger
Unübersehbar: Wahlplakate grüßen in Coburg seit dem Wochenende von vielen Laternenmasten oder als großformatige Aufsteller an Verkehrskreiseln. Sechs Wochen vor dem Wahltag ist das Aufhängen von Plakaten gestatten.Foto: Jochen Berger
 

Die heiße Phase des Wahlkampfes hat begonnen - unübersehbar auch in Coburg.

Seit Freitag waren viele Helfer der verschiedenen Parteien unterwegs - immer auf der Suche nach möglichst wirkungsvollen Plätzen, um Plakate anbringen zu können.

Fast über Nacht füllten sich viele Laternenmasten an wichtigen Straßen mit Plakaten und den Konterfeis der Kandidaten für die Landtags- und Bezirkstagswahl am 14. Oktober.

Unterschiedliche Strategien

Beliebte Stellen waren auch Verkehrskreisel wie zum Beispiel an der Südzufahrt. Aber auch auf der Lauterer Höhe mit den Zufahrten zu den Fernverbindungen wurde eifrig mit Plakaten ausstaffiert.

Dabei sind durchaus unterschiedliche Strategien zu beobachten. Während beispielsweise CSU und FDP auf Masse setzen, konzentriert sich die Linke auf neuralgische Punkte und platziert ihre Plakat zum Thema Bildung beispielsweise vor der Ketschendorfer Schule oder zum Thema Pflege vor dem Klinikum Coburg.

Der rechtliche Rahmen beim Wahl-Plakatieren

Wo dürfen Plakate hängen?

Grundsätzlich fast überall im öffentlichen Raum. Von den Plakaten darf jedoch keine Gefahr für den Straßenverkehr ausgehen. Deshalb dürfen sie nicht zu nah am Straßenrand aufgestellt oder aufgehängt werden. Zudem müssen sie ausreichend hoch hängen (zweieinhalb Meter in der Regel).

Sachbeschädigung

Ordnungsgemäß platzierte Plakate dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden. Wer dies dennoch tut, macht sich der Sachbeschädigung strafbar. Das Strafmaß reicht dabei in der Theorie von einer Geldbuße bis zur Haftstrafe von zwei Jahren.

Verboten Öffentliche Gebäude wie das Rathaus oder Schulen dürfen nicht als Plakatfläche genutzt werden. Nicht verdeckt werden dürfen Verkehrs- und Straßenschilder. Ebenfalls tabu: das Plakatieren an Privateigentum ohne Erlaubnis des Eigentümers. Keine Regelung gibt es, welche Partei an welcher der erlaubten Stellen plakatieren darf. red