Das Gericht verurteilt den Hauptangeklagten aus Coburg auf fünf Jahre und neun Monate. Der jüngste Straftäter wird weiterhin in einer Jugendeinrichtung untergebracht und erhält neun Monate auf Bewährung.
"In einem Jahr und neun Monaten gehe ich in Ruhestand", verkündete Vorsitzender Richter Gerhard Amend kurz nach dem Urteilsspruch. "Ich hoffe, wir sehen uns nicht mehr", richtete er einen eindringlichen Appell an die Adresse der vier Bandenmitglieder, deren Strafen allesamt zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Auf das Konto einer siebenköpfigen Bande gehen mindestens seit Herbst 2011 unzählige Straftaten in Coburg Stadt und Land, unter anderem auch die Verwüstung der Rögener Hütte. Nun mussten sich die jungen Männer vor der Großen Jugendkammer als Schwurgericht für ihre Taten verantworten.
Dabei folgte Amend dem Plädoyer von Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein, die für den 22-jährigen Hauptangeklagten aus Coburg unter Einbeziehung früherer Vorstrafen fünf Jahre und neun Monate gefordert hatte.
Der zweite Hauptangeklagte, ein 21-jähriger Ebersdorfer erhielt vier Jahre und neun Monate. Sein 17-jähriger Cousin, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, wandert ebenfalls zurück in die Jugendvollzugsanstalt. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und sechs Monaten.
Jüngere angeleitet Bei beiden Hauptangeklagten empfahl Haderlein die Anwendung des Erwachsenenstrafrechtes, der der Vorsitzende Richter auch folgte. Der 21-Jährige habe sich nicht dem Gruppendrang gebeugt, "sondern im Gegenteil, die anderen jüngeren Angeklagten angeleitet".
Doch damit war Rechtsanwältin Judith Arnstein nicht einverstanden. Sie drang auf Anwendung des Jugendstrafrechts: "Die Freundin hat ihm im Wesentlichen die Mutter ersetzt." Das Verschütten von Kaffee und Scheuermilch zeuge von infantilem Verhalten.
Ihr Kollege Jan Hofer, der den zweiten Hauptangeklagten vertritt, wies die Verantwortung zurück, der 22-Jährige sei der Kopf der Bande gewesen. Dazu sei er nicht reif genug und verfüge nicht über die kognitiven Eigenschaften, die "zu einer Planung solcher Taten nötig sind."
Bereits ab 2008 liefen zahlreiche Verfahren gegen den Jüngsten im Bunde, einen jetzt 15-Jährigen aus Coburg. Die Anklage lautete auf Hausfriedensbruch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ladendiebstahl und vorsätzliche Körperverletzung. Zurzeit ist der junge Mann in einer Jugendhilfeeinrichtung in Elxleben untergebracht. Sein Betreuer, ein Heilerziehungspfleger, gab eine positive Prognose ab: "Er kam als kompletter Schulverweigerer". Nun besuche er regelmäßig die Schule, ein Jahr fehle noch zum Hauptschulabschluss.
Der weitere Verbleib in der Einrichtung hänge jedoch von der Stadt Coburg ab.
Die zahlt aktuell 4500 Euro pro Monat für die Unterbringung. "Das ist eine ganze Menge Holz, was Sie begangen haben", sagte Gerhard Amend. "Wer in diesen jungen Jahren anfängt und nicht irgendwann die Kurve kriegt, wird sie nie mehr kriegen." In ihrem Plädoyer ging Ursula Haderlein von "schädlichen Neigungen" aus: "Ich sehe ein sehr eingeschliffenes Muster". Der Vorsitzende Richter stimmte ihr zu: Der Angeklagte erhielt neun Monate zur Bewährung und muss in der Einrichtung in Elxleben bleiben. "Die dürfen Sie ohne Zustimmung des Jugendamtes nicht verlassen."
Bis der Krug bricht Ein 17-jähriger Ebersdorfer, dem in vier Fällen schwerer Bandendiebstahl nachgewiesen werden konnte, wurde zu einem Strafmaß von sechs Monaten zur Bewährung verurteilt.
Ein ebenfalls aus Ebersdorf stammender Gleichaltriger erhielt ein Jahr und sechs Monate, ein 19-Jähriger, ebenfalls aus Ebersdorf, muss zwei Jahre verbüßen. Beide Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt.
In ihrem Plädoyer sagte Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein: "Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Sie gehen zum Einbrechen, bis Sie festgenommen werden." Mit viel Geschick und krimineller Energie seien die Angeklagten vorgegangen. Im Herbst 2010 stellten sie die ersten "kleinen Sachen" an. "Nach und nach stoßen die anderen dazu. Und die Sache mit den Autos funktioniert sehr gut." Schließlich öffnet man auch verschlossene Autos, dabei "äußert sich blinde Wut". Immer mutiger wären die Angeklagten geworden und brechen schließlich in Firmengebäude, Vereinsheime, Gartenhütten ein.
Im August 2012 wird die Bande schließlich verhaftet.
"Machen wir uns nichts vor: Das Ganze hatte nur ein Ende, weil Sie festgenommen wurden." "Der Entwendungsschaden liegt vergleichsweise gering bei 40.000 Euro", so Haderlein. Der Sachschaden jedoch betrage weit über 220.000 Euro. "Sie haben ihre Beutezüge geschickt durchdacht und sind dabei immer dreister vorgegangen."
Die Angeklagten seien sogar so weit gegangen, in ein Haus einzudringen, bei dem die Bewohnerin vor dem laufenden Fernseher gesessen habe. "Das ist typisch für solche Serien, dass man irgendwann keinerlei Skrupel mehr hat."
Am Ende werden die Angeklagten wegen Sachbeschädigung, Betrug, Besitz verbotener Waffen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Hehlerei, gewerbsmäßigen Diebstahl und schweren Bandendiebstahl verurteilt.
"Alles Gute" zum Schluss "Das typische Kennzeichen einer Bande ist, dass
die Täter Arbeitsteilung betreiben." Dabei müssten sich alle Angeklagten - auch die, die nur Schmiere gestanden hätten - anrechnen lassen, was am Tatort geschehen ist: "Sie wussten, was vorgeht."
Ein letztes Mal durften sich die Angeklagten äußern. Der 15-Jährige wünscht seinen Mitangeklagten "alles Gute für die Zukunft".
Der 22-jährige Hauptangeklagte liest einen selbst verfassten Brief vor: Er sei, unmittelbar konfrontiert mit den Geschädigten, über seine Taten selbst schockiert gewesen. "Ich werde mir das nie mehr verzeihen können." Dass er über das Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden soll, empfindet er als ungerecht: "Jeder hatte das große Maul."