Michael Stoschek wegen eines Nazivergleichs angeklagt

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Michael Stoschek. Foto: David Ebener/dpa
Michael Stoschek. Foto: David Ebener/dpa

Wegen eines Nazivergleichs ist am Donnerstag vor dem Coburger Amtsgericht ein Verfahren gegen Michael Stoschek eröffnet worden.

Mit einem Vergleich endete am Donnerstag ein Zivilverfahren vor dem Coburger Amtsgericht. Michael Stoschek, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des Fahrzeugteileherstellers Brose, verpflichtet sich, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Geklagt hatte der Coburger Edmund Frey, dem Stoschek in einer E-Mail antisemitische Äußerungen und "Nazimethoden" vorgeworfen hatte ("Denunzierung, Neid, Missgunst und Intoleranz").

Edmund Frey hatte sich im Frühjahr 2015 an der öffentlichen Debatte um eine Max-Brose-Straße in Coburg beteiligt. In diesem Zusammenhang hatte Frey auch an den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, geschrieben. Schuster hatte daraufhin an den Coburger Stadtrat appelliert, die Straße mit dem Brose-Firmensitz nicht nach dem Unternehmensgründer zu benennen. Max Brose war während der NS-Zeit Mitglied der Nazipartei; das Unternehmen beschäftigte Zwangsarbeiter.


Brose sponsert wieder in Coburg

Für seinen Enkel und Nachfolger Michael Stoschek hat sich Max Brose während der NS-Zeit persönlich nichts zu Schulden kommen lassen. Deshalb könne auch eine Straße nach ihm benannt werden, was der Coburger Stadtrat im Mai 2015 dann tatsächlich tat. Seither sponsort das Unternehmen Brose wieder Coburger Einrichtungen und Vereine, unter anderem den Basketballclub sowie eine Parzival-Produktion im Coburger Landestheater im Jahr 2017.

Als Schusters Appell in den Medien veröffentlicht wurde (unter anderem auf dem Onlineportal dieser Zeitung), registrierte Frey entsetzt zahlreicher antisemitische Kommentare auf Facebook.

Unter diesem Eindruck verfasste er am Abend des 15. März 2015, einem Sonntag, eine E-Mail an Coburgs Oberbürgermeister Norbert Tessmer, Michael Stoschek und Josef Schuster: "Erschrecken Sie nicht auch, wenn sie die widerwärtigen antisemitischen Äußerungen (...) lesen?". Darauf antwortete Stoschek eine halbe Stunde später mit dem Vorwurf, Frey habe sich selbst schon "antisemitisch" geäußert und bediene sich Nazimethoden. Dieser Vorwurf, sagte Frey gestern vor Gericht, habe ihn persönlich stark getroffen, da er selbst jüdische Angehörige habe, die unter dem Naziregime gelitten hätten.


Nazivergleich endet im Vergleich

Frey schaltete einen Anwalt ein: Stoschek sollte seine Äußerungen zurücknehmen und erklären, dass er sie nicht wiederholen werde. Dieses Schreiben blieb unbeantwortet, so dass Frey sich schließlich für den Klageweg entschied.

Doch der hätte noch lang und teuer werden können, wie Richter Andreas Bauer deutlich machte. Schließlich einigen sich beide Seiten auf einen Vergleich: Stoschek - vertreten durch seinen Anwalt und nicht persönlich vor Gericht erschienen - verpflichtete sich, die genannten Äußerungen nicht zu wiederholen. Andernfalls muss er bis zu 5000 Euro Vertragsstrafe zahlen.