Steuerberater muss für über drei Jahre ins Gefängnis

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Die Karriere als Steuerberater ist für einen 41-jährigen Sonneberger vorerst beendet. Er muss für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter.

So lautete am vierten Verhandlungstag das Urteil. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Amend sah es als erwiesen an, dass der Mann in 35 Fällen der Untreue schuldig ist.

In seiner Funktion als Nachlasspfleger hat er mehrere Jahre lang hohe Summen auf sein Geschäftskonto transferiert. Den Erben entstand so ein Schaden von über 300 000 Euro.

Den Antrag von Rechtsanwalt Stefan Walder auf erneute Untersuchung des Angeklagten lehnte das Gericht ab, da bereits zwei Gutachter, ein Psychiater und eine Psychologin den Mann untersucht hatten und ausführlich Stellung genommen hatten. Es ging um den Gesundheitszustand des Mannes und seine Schuldfähigkeit. So war die Rede von einem frühkindlichen Hirnschaden oder einer psychiatrische Erkrankung. Eine Haarprobe hatte jedenfalls ergeben, dass der Angeklagte Crystal Meth konsumiert.

Der 41-Jährige wurde für schuldfähig befunden.
Der Angeklagte, so Richter Amend in seiner Begründung, hätte im Vorgriff keine Gelder aus dem Erbe entnehmen dürfen. "Er wusste, dass er das nicht darf, er ist von der Rechtspflegerin belehrt worden."

Geld für Kanzlei missbraucht

Ein Schaden liege vor, weil er das Geld im Rahmen der Finanzierung seiner Kanzlei verbraucht habe. Durch das gewerbemäßige Handeln und die Vielzahl von Fällen sei die Freiheitsstrafe angemessen. Einen sofortigen Haftbefehl, den Staatsanwältin Bianca Franke beantragte, lehnte Amend ab. Er sah auch wegen des Gesundheitszustandes des Steuerberaters keine Fluchtgefahr gegeben.

Amend blieb unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Der Angeklagte, so Franke, habe sein öffentliches Amt ausgenutzt und sich ohne Skrupel bedient. Trotz des vorhandenen Drogenkonsum sah die Staatsanwältin keine eingeschränkte Schuldfähigkeit gegeben. Rechtsanwalt Stefan Walder hielt hingegen eine Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Monaten zur Bewährung für angemessen. Der Angeklagte bedauerte in seinem Schlusswort sein Handeln und bat um Gelegenheit zur Wiedergutmachung. "Ich möchte meine moralische Schuld gegenüber den Erben tilgen." Rechtsanwalt Walder ließ es offen, ob er gegen das Urteil in Revision gehe.