Gemeinderat Itzgrund befürwortet Windparkanlage

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Symbolfoto: Jens Büttner/dpa
Symbolfoto: Jens Büttner/dpa

Einen entscheidenden Schritt in Richtung "Windpark Bürgerwald" unternahm der Gemeinderat bei seiner letzten Sondersitzung.

Er beschloss bei den Gegenstimmen von Herwig Schmidt (FWI) und Matthias Schorn (CSU) den Entwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan als Satzung und bevollmächtigte die Gemeinde, den Satzungsbeschluss bekannt zu machen und den Bebauungsplan damit in Kraft zu setzen.


301 Seiten Einwendungen

Dieser Abstimmung ging ein nicht gerade kurzes Prozedere voraus. Allein 54 Einwendungen aus den Reihen der Bürger waren im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangen und zu behandeln. Zusammen ergab dies eine Vorlage, die 301 DIN-A-4 Seiten umfasste. Bürgermeister Werner Thomas (SPD) betonte: "Das begründete öffentliche Interesse ist vor allem der Klimaschutz. Die Gemeinde setzt sich für die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung in ihrem Gemeindegebiet ein und handelt damit unzweifelhaft in öffentlichem Interesse.
Erst in zweiter Linie generieren wir damit Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen." Gleichzeitig musste der Flächennutzungsplan (nochmals 19 Seiten Stellungnahmen und Beschlussvorlagen) geändert werden. Hier gab es ebenfalls zwei Gegenstimmen.

Zur 10-H-Regelung hieß es, dass die Gemeinde im Rahmen einer Bauleitplanung nicht unbedingt daran gebunden sei. Diese Regelung stelle lediglich einen Schwellenwert dar. Die Werte im Bereich "Windpark Bürgerwald" - 800 Meter zur Wohnbebauung, 500 Meter zum Mischgebiet, 300 Meter zu einer Wohnnutzung - würden eingehalten. Auch wenn 10-H nicht eingehalten werden könne, entspreche dies der Gesetzeslage, wenn der Immissionsschutz berücksichtigt sei und ein Bauleitverfahren durchgeführt werde.


Alles halb so wild

Es werde keine unzumutbare Lärmbelästigung durch die Windräder geben, und der Infraschall in der Umgebung von 120 bis 300 Metern liege deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Wertverluste von Immobilien seien nur Vermutungen, so der Planer, und bei Einhaltung aller Vorgaben als unerheblich anzusehen. Ein Anspruch auf einen eventuellen Ausgleich bestehe nicht. Auch der Rotmilan sei nicht gefährdet, denn es seien keine Horste des Greifvogels gesichtet worden. Eine einjährige Messung habe ergeben, dass der Wind aus verschiedenen Richtungen weht und wirtschaftliche Windstromerzeugung gelingen könne. Schließlich spielten die Abstandsflächen noch eine Rolle. Sämtliche betroffene Grundstücke sind unbebaut und werden land- und forstwirtschaftlich genutzt.