Der ICE naht mit großen Schritten. Die Gefahrenabwehr ist deshalb auch ein Teil des Zugverkehrs.
                           
          
           
   
          Damit beschäftigte sich der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung. Ein neues Schlagwort, die "Tunnelbasiseinheit", wurde kreiert. Neun davon sollen in Bayern installiert werden. Sie bestehen aus einem einsatztaktischen Zug der Feuerwehr mit spezieller Ausrüstung und Ausbildung für Menschenrettung und Brandbekämpfung in unterirdischen Verkehrsanlagen. Diese Tunnelbasiseinheiten bestehen in der Regel aus einem Einsatzleitwagen, zwei Löschgruppenfahrzeugen, einem Rüstwagen und einem Mannschaftstransportwagen.
Deshalb musste eine entsprechende Vereinbarung über den Eigentumserwerb und die Verwaltung der Einsatzgeräte zwischen dem Landkreis und auch der Gemeinde Itzgrund geschlossen werden. 
Diese Vereinbarung wurde einstimmig abgesegnet.
 Der Feuerwehr Itzgrund stehen fünf Langzeitatemschutzgeräte mit Zubehör, fünf Sauerstoffselbstretter mit Zubehör, fünf Brandfluchthauben und drei Wärmebildkameras mit Zubehör zur Verfügung, deren Anschaffung durch die Bundesbahn finanziert wird. Der Einsatz wird als Pflichtaufgabe der Gemeinde angesehen. Vertraglich ist nunmehr vereinbart, dass die Geräte dem Landkreis zur Verfügung gestellt und der Gemeinde übereignet werden. Der Landkreis übernimmt aus Haushaltsmitteln die der Gemeinde Itzgrund nachweislich entstehenden Kosten, auch die Geltendmachung und Durchsetzung von Mängelrechten gegenüber dem Hersteller. 
"Als Multiplikator wird ein einzelner Feuerwehrmann aus der Gemeinde in der Schweiz noch ausgebildet", ergänzte Bürgermeister Werner Thomas (SPD).
  
  Landschaftspflegeverband greift ein
 
Für gut befunden wurde das Maßnahmenpaket des Landschaftspflegeverbandes Coburger Land. Demnach soll in Gleußen an einem Graben das junge Weidengebüsch komplett auf Stock gesetzt werden, da es das Wiesenbrütervorkommen negativ beeinflusst. Ebenso sollen im Bereich Lahm 20 ältere Kopfweiden gescheitelt werden, um den Charakter der offenen Talaue nicht zu stören und Ufergehölze zurückgeschnitten werden. Von den Gesamtkosten in Höhe von rund 7000 Euro übernimmt die Gemeinde 15 Prozent, wie Geschäftsleiter Dieter Scherbel informierte. 
  
  Wann in der Gemeinde Itzgrund gekehrt wird
 
Der Gemeinderat musste sich an die Rechtsprechung anpassen und in seiner jüngsten Sitzung eine neue "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter" beschließen. Sie enthält unter anderem Verbote: Öffentliche Straßen und Gehwege dürfen nicht verunreinigt werden, auch nicht durch Tiere, Ablagerungen von Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel und Verpackungen, wenn dies vermieden werden kann. Ein Verzeichnis führt die betroffenen Straßen für Vorder- und Hinterlieger auf. Ebenfalls ist regelmäßig, aber mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag zu kehren, Unrat und bei Bedarf Laub zu entfernen. Die Reinigung hat auf eigene Kosten zu erfolgen. Die Schneeräumpflicht beginnt werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Verboten sind in der Regel Tausalz oder ätzende Mittel. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden.    
 
sollte mit der Kehrpflicht mal als gutes Beispiel voran gehen, meist sind es Gemeindeeigene Wege oder die Gemeinde ist Anlieger wo es am schlimmsten ausschaut.