Gelb? Bei diesem Plakat sieht ein Anwalt Rot!

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Der Stein beziehungsweise das Plakat des Anstoßes: Unter dem kleinen Modellfoto des Globe steht als Quelle "ABE Architekturbüro Eichhorn + Partner". Die eigentlichen Urheber würden aber fehlen, und die Stadt sei zur Nennung der Namen verpflichtet, sagt der Anwalt Eckart Staritz. Foto: Lucy Hauptmann
Der Stein beziehungsweise das Plakat des Anstoßes: Unter dem kleinen Modellfoto des Globe steht als Quelle "ABE Architekturbüro Eichhorn + Partner". Die eigentlichen Urheber würden aber fehlen, und die Stadt sei zur Nennung der Namen verpflichtet, sagt der Anwalt Eckart Staritz. Foto: Lucy Hauptmann

Das Projekt Stadtgalerie soll die Menschen in Coburg während der dunklen Jahreszeit erfreuen. Das scheint aber nicht bei allen gelungen zu sein.

Das Projekt "Stadtgalerie" ist ein echter Hingucker: Seit Anfang Dezember hängen an den Arkaden am Schlossplatz mehrere Plakate, die abends stimmungsvoll illuminiert werden. "Das Projekt trägt dazu bei, unsere Stadt in dieser schwierigen Zeit attraktiv bleibt", erklärt dazu Oberbürgermeister Dominik Sauerteig (SPD) und dankt dem dafür verantwortlichen Coburger Designforum Oberfranken (CDO).

Auf den markanten gelben Plakaten, die an den Arkaden hängen, wird die Geschichte des Landestheaters erzählt - von den Anfängen unter Herzog Ernst I. bis zur Zukunft mit dem Globe, dem Rundbau, der gerade am ehemaligen Güterbahnhofsgelände errichtet wird.

Doch genau an dieser Stelle wird das Projekt "Stadtgalerie" vom Hingucker zum Aufreger. Zumindest hat am Donnerstag der Coburger Rechtsanwalt Eckart Staritz eine Abmahnung an die Stadt geschickt. Darin beruft er sich auf einen Vertrag der Stadt mit den drei Unternehmen Brose Fahrzeugteile SE und Co. KG, HUK-Coburg-Holding AG und Kaeser Kompressoren SE. Diese drei Firmen hatten als Gesellschafter der Globe GmbH die grundlegenden Planungen fürs Globe finanziert und der Stadt gespendet.

Anlass des an Oberbürgermeister Dominik Sauerteig (SPD) adressierten Einschreibens, das unserer Redaktion vorliegt, sind die sogenannten Bildnachweise auf dem Globe-Plakat. Dort wird das "ABE - Architekturbüro Eichhorn + Partner" genannt. Aufgrund der "eindeutigen vertraglichen Vereinbarungen", wie Staritz erinnert, müssten aber als Urheber genannt werden: "Generalplaner: Glodschei Architekten und Stadtplaner, Weitramsdorf; Landschaftsarchitekten: Jühling und Köppel Landschaftsarchitekten GmbH, München; Lichtplanung: Flashaar Ingenieure GmbH, Bingen am Rhein."

Verweis auf die Urheber fehlt

Nach Ansicht von Staritz liegt eine "Vertragsverletzung" vor, weil sich die Stadt in der Zuwendungsvereinbarung dazu verpflichtet habe, die Rechte der ursprünglich beauftragten Planer "zu wahren und insbesondere bei allen Veröffentlichungen von Skizzen, Plänen, Bildern oder anderen Arbeitsergebnissen auf deren Urheberschaft hinzuweisen". Staritz beruft sich darauf, dass ihm der Vertrag im Original vorliege. Ob er mit der Abmahnung im Auftrag der drei genannten Unternehmen handelt, geht aus dem Schreiben jedoch nicht hervor.

Zur Ergänzung fügt Staritz einen Abschnitt aus einem Vertrag bei, der zwischen der Stadt und den drei genannten Firmen geschlossen wurde. Unterschrieben ist dieser Vertrag von den Geschäftsführern der Unternehmen sowie vom OB. Dieser Vertrag wurde nach Auskunft von Eckart Staritz am 6. Dezember unterzeichnet, also am Montag dieser Woche. Da hingen die Plakate an den Arkaden längst, und Fotos davon wurden seit dem Wochenende eifrig in den sozialen Netzwerken geteilt.

Staritz fordert OB Sauerteig nun auf, die Nennung der Urheber auf dem Plakat "umgehend, spätestens jedoch bis zum Ablauf des 13. Dezember 2021" sicherzustellen oder aber das Plakat zu entfernen. Sollte dem Verlangen nach Namensnennung der Urheber nicht innerhalb der gesetzten Frist Rechnung getragen werden, müsste der Anspruch mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden.

CDO will reagieren

Erstellt hat die Plakate aber nicht die Stadt, sondern das CDO. Dort ist man selbstverständlich bereit, die Wünsche nach der korrekten Nennung der Urheber zu erfüllen. Denn CDO-Vorstand Auwi Stübbe wurde bereits am Mittwoch dazu aufgefordert - mündlich, und nicht von einem Anwalt. Bis Montagabend sei der Fehler behoben, versichert David Küffner vom CDO. Von der Abmahnung an die Stadt wusste Küffner am Donnerstag nichts.

Aus der Stadtverwaltung selbst waren am Donnerstag nur wenige kurze Sätze zu hören: "Die ,Stadtgalerie‘ ist eine sehr schöne Aktion des CDO, die die Innenstadt mit Kunst und Geschichte belebt. Die Abbildungshinweise sind rechtlich richtig, da die Abbildungen von ABE stammen", erklärte Stadt-Pressesprecher Louay Yassin. "Leider sind Hinweise auf die Urheberschaft der Planungen entfallen. Diese Hinweise wird das CDO sicher alsbald nachholen. Dies liegt in den Händen des CDO."