Flugplatz Coburg: Absage des Bürgerentscheids möglich, aber unrealistisch

2 Min
Während die Zeit für die Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens allmählich abläuft, bereiten sich die Gegner des Verkehrslandeplatzes auf den Bürgerentscheid am 14. Juni. Die Abstimmung, wie von der CSU gewünscht, abzusagen, kommt für die Mitorganisatorin Simone Wohnig aber nicht in die Tüte. Foto: Berthold Köhler
Während die Zeit für die Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens allmählich abläuft, bereiten sich die Gegner des Verkehrslandeplatzes auf den Bürgerentscheid am 14. Juni. Die Abstimmung, wie von der CSU gewünscht, abzusagen, kommt für die Mitorganisatorin Simone Wohnig aber nicht in die Tüte. Foto: Berthold Köhler

Eine Absage des Bürgerentscheides zum Flugplatz Coburg wäre erlaubt, steht jedoch nicht zur Diskussion.

ie wäre eine völlig überraschende Angelegenheit, aber rechtlich wirklich möglich: die Absage des Bürgerentscheides über den Verbleib des Landkreises Coburg in der Projektgesellschaft für den Neubau eines Verkehrslandeplatzes. Diese rechtliche Einschätzung hat die Regierung von Oberfranken in Person von Pressesprecher Oliver Hempfling auf Tageblatt-Nachfrage abgegeben.

Hintergrund: Der Vorstand der CSU Coburg-Land hat Anfang April eine Resolution verabschiedet, in der die Organisatoren des Bürgerentscheides dazu aufgefordert werden, ihr Vorhaben abzublasen - unter anderem, meint die CSU, um dem Landkreis die Ausgaben für den Entscheid in Höhe von 100 000 Euro zu ersparen.

Oft scheint es so eine Absage im Freistaat Bayern aber noch nicht gegeben zu haben, wie aus der Stellungnahme der Regierung von Oberfranken deutlich wird. Die Zulässigkeit der Absage eines Bürgerentscheids sei schwierig zu beantworten, schreibt Hempfling. Das liegt insbesondere daran, dass ein solcher Fall gesetzlich nicht geregelt ist und es konkret dazu keine der Regierung von Oberfranken bekannte Rechtsprechung gibt. "Die Einzelheiten sind daher sehr umstritten", erklärt der Pressesprecher.

Grundsätzlich scheint es schon so zu sein, dass die dass die Rücknahme eines eingereichten Antrages auf Durchführung eines Bürgerentscheids zulässig sein dürfte. Zuständig dafür wären die "vertretungsberechtigten Personen" - im aktuellen Fall Angela Ambros (Lautertal), Heidi Rädlein (Neustadt) und Simone Wohnig (Bad Rodach). Nach Erkenntnissen der Regierung sind die Damen dazu ermächtigt, das Bürgerbegehren bis zum Zeitpunkt der Verschickung der Abstimmungsunterlagen gemeinschaftlich zurück zu nehmen.

Da liegen die Juristen der Regierung richtig, denn genau diese Formulierung steht auch am Ende des Titelblattes der Eintragungslisten, die Ende 2014/Anfang 2015 im Landkreis ausgelegt waren. Getroffen werden müsste die Entscheidung zu einer Absage auf jeden Fall einstimmig.

Wohnig sagt: "Unsinn!"
Andere Aspekte, die nach dem CSU-Vorstoß diskutiert werden, sind dagegen rechtlich sehr strittig. Dazu gehört auch die Frage, bis wann eigentlich so ein Bürgerbegehren zurückgenommen werden könnte. Aus dem Jahr 1995 gibt es dazu einen "Vollzugshinweis", wonach - bei einer auf der Unterschriftenliste enthaltenen Ermächtigung - die Rücknahme eines Bürgerbegehren bis zum Tag vor dem Bürgerentscheid zulässig ist.

Dazu wird es im Landkreis Coburg aber nicht kommen. Für Simone Wohnig wäre ein Rückzieher "völliger Unsinn", wie sie auf Nachfrage versicherte. Es gebe keinerlei Überlegungen in die Richtung, das Bürgerbegehren abzusagen. Ohnehin stößt die Argumentation des CSU-Kreisvorstandes bei den Initiatoren des Bürgerbegehrens auf Verwunderung: Wenn der Landkreis schon Geld sparen wolle, dann könne er es gerne über einen Ausstieg aus der Projektgesellschaft und einen Verzicht auf den Anteil an den Finanzierungskosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro tun, sagte Wohnig. Ein dahingehender Antrag der ÖDP- und Grünen-Kreisräte habe ja vorgelegen...

Es zählt der Bürgerwille
Grundsätzlich beschäftigt sich Simone Wohnig sowieso nicht groß mit der Resolution. Wenn sie nicht aus dem Tageblatt vom CSU-Vorstoß gelesen hätte, wäre es für gar überhaupt kein Thema - denn: "Mit uns hat niemand von der CSU gesprochen, geschweige denn die Bitte auf Rücknahme des Bürgerbegehrens geäußert." Insofern sehe sie gar keine Notwendigkeit, auf diesen Vorstoß überhaupt zu reagieren. Immerhin sei es ja auch so, dass im Rahmen des Bürgerbegehrens knapp 10 000 Menschen aus dem Landkreis mit ihrer Unterschrift ein klares Signal gegen einen Flugplatz auf Landkreisgebiet setzen. "Es ist der Wille der Bürger", sagt Wohnig deshalb zum Bürgerentscheid, dessen Absage für sie "nicht im Geringsten" zur Diskussion steht.