Was war denn da in der Kreuzwehrstraße los? Hier noch einmal die Chronologie der Ereignisse sowie ein Kommentar zum mysteriösen Dauer-Falschparker aus Frankreich.
Die Wende kam durchaus überraschend. Aber offenbar hat der Bericht des Coburger Tageblatts von diesem Mittwoch eine gewisse Wirkung gezeigt: Die Stadt Coburg hat das Auto, das in der Kreuzwehrstraße seit fast zwei Monaten im absoluten Halteverbot stand, nun doch abschleppen lassen. Bis zuletzt wurde sowohl bei der Polizei als auch beim Ordnungsamt argumentiert, dass es keine sichere Rechtsgrundlage gebe, um das Auto zu entfernen (siehe auch Chronologie unten im Text).
"Unverzüglich"
Doch am Donnerstag informierte die Stadt Coburg, dass es nun doch Gründe gegeben habe, das Auto "unverzüglich" aus dem Weg zu schaffen. So sei am Mittwoch eine "erneute Begutachtung des aktuellen Zustands" erfolgt. Dabei sei "eine offensichtliche Fahruntauglichkeit und ein allgemein schlechter Zustand des Fahrzeuges festgestellt" worden. Es müsse nun insbesondere ausgeschlossen werden, dass Betriebsstoffe (Öl, Benzin) auslaufen - und deshalb sei entschieden worden, das Fahrzeug zu entfernen. Als die entsprechende Mitteilung der Stadt am Donnerstagvormittag veröffentlicht wurde, stand das Auto schon nicht mehr in der Kreuzwehrstraße. Es werde jetzt "an einem hierfür geeigneten Standort" verwahrt, wie es heißt.
Vor allem auch in den sozialen Medien hatte der Tageblatt-Bericht hohe Wellen geschlagen. Viele konnten nicht nachvollziehen, dass es angeblich keine Handhabe gibt, das Problem zu lösen. Zumal der Peugeot-Fahrer ja gleich Verstöße begangen hatte: Parken im absoluten Halteverbot, Parken im Kreuzungsbereich sowie Parken auf dem Gehweg.
CHRONOLOGIE DER EREIGNISSE
Anfang November In der Kreuzwehrstraße/Ecke Raststraße wird ein Peugeot mit französischem Kennzeichen abgestellt - im absoluten Halteverbot!
November/Dezember Bei der Polizei gehen immer wieder Hinweise auf den Falschparker ein. Doch weil von dem Auto "keine akute Gefährdung" ausgehe, wie argumentiert wird, könne die Polizei nichts unternehmen. Zuständig sei in diesem Fall das Ordnungsamt der Stadt Coburg als Straßenverkehrsbehörde.
Dezember Das Ordnungsamt bittet die Polizei um Hilfe: Das Auto könne nur dann abgeschleppt werden, wenn der Halter zuvor kontaktiert wird. Doch das ist gar nicht so einfach, weil das Auto in Frankreich zugelassen ist.
29. Dezember Das Tageblatt berichtet über den Fall. Polizei und Ordnungsamt erklären noch einmal, warum das Auto bislang nicht abgeschleppt werden konnte. Und es heißt, dass der Fahrzeughalter über Meldeadressen in Frankreich und Rumänien verfüge, zurzeit aber "nicht greifbar" sei.
Das Ordnungsamt in Coburg kann man nicht mehr ernst nehmen. Es hat bestimmt seinen Grund, warum hier kein eingeschränktes, sondern absolutes Halteverbot angeordnet ist. Das bedeutet, dass nicht mal zum Ein- und Aussteigen und auch nicht zum Be- und Entladen gehalten werden darf. Dennoch steht ein Fahrzeug ca. 2 Monate dort. Das ist sehr seltsam und typisch Coburg. Wenn jemand mal ein paar Minuten zu spät zur Parkuhr kommt, wird sofort ein Strafzettel ausgestellt. Da bekomme ich einen dicken Hals.
Mehr persönliche Meinung kann ich dazu leider nicht schreiben, sonst wird mein Beitrag zensiert.