Am Freitagabend (10. Februar 2023) hält die Verkehrspolizei Bayreuth einen jungen Raser (19) auf der A9 bei Bayreuth an. Seine Begründung für seine zahlreichen Verstöße fiel sehr eigen aus.
Am Freitagabend (10. Februar 2023), gegen 20.15 Uhr, fiel einer Zivilstreife der Verkehrspolizeiinspektion Bayreuth auf der A9 ein 19-jähriger Autofahrer auf. Mit vier Begleitern war er ab der Anschlussstelle Marktschorgast mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und rücksichtsloser Fahrweise in Fahrtrichtung Bayreuth unterwegs.
Der junge Fahrer überholte mehrfach andere Fahrzeuge über rechts und missachtete dabei immer wieder die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Polizei konnte ihn erst an der Anschlussstelle Bayreuth-Süd anhalten.
19-Jähriger rechtfertigt sich für Raserei auf A9: Er musste dringend auf Toilette
Dort gab der 19-Jährige den Beamten eine kuriose Antwort auf ihre Frage nach dem Grund für sein Verhalten: Er hätte dringend auf Toilette gemusst. Den jungen Mann erwartet jetzt eine Anzeige wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens sowie mehrerer Verkehrsverstöße. Verkehrsteilnehmer, die durch seine Fahrweise gefährdet wurden, können sich telefonisch bei der Verkehrspolizeiinspektion Bayreuth unter der Telefonnummer 0921-5062330 oder jeder anderen Polizeidienstelle melden.
Vorschaubild: © Julian Hochgesang/unsplash.com (Symbobild)
Manchmal erstaunt es nur, welche Kommentare zu rücksichtslosem Verkehrsverhalten veröffentlicht werden. Also alle, die sich an die doert geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von fast durchgehend 120 km/h (i.d.R. wird dann so um die 140 km/h gefahren) sind Träumer, Linksfahrer und als absolute Krönung "rücksichtslos". Ja geht`s denn wirklich noch?
Nein, rücksichtlos war hier nur einer. Ein mal wieder unbeherrschter Jüngling, der meint, für ihn gibt es keine Regeln und der Rest der Menschheit besteht nur ausabsoluten Trotteln und Vollidioten. So ein junger Mensch muss auf jeden Fall noch sehr viel lernen. Und die Zeit sollte ihm gegeben werden bei einem längeren Führerscheinentzug incl. anschließender MPU. Und natürlich eine ordentliche Geldstrafe.
Das hier:
"3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,"
machten doch auch alle die, die da überholt wurden.
Alle fuhren rücksichtslos ihren eigenen Stiefel ohne sich darum zu kümmern, ob sie andere behindern, um die ihnen höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Daß der Fahrer da bestraft gehört, steht außer Frage, aber "Rennen" sind dieser Definition nach alle gefahren, insbesondere die Träumer oder die die Linksfahrer.
Mich stört einfach nur der Begriff, das ist genauso absurd, wie diese "Mörder", die schon herbeigeredet wurden.
Siehe Absatz I Nr. 3 …
§ 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nun, irgendwie gehört der schon bestraft, aber warum wird immer wieder dieses "Rennen" ins Spiel gebracht.
Da war doch laut Text kein weiterer Rennfahrer beteiligt oder werden jetzt die Sonntagsfahrer (Linksfahrer, Platz war ja scheinbar genug), die an den Wochentagen ihr freies Training haben, auch zu Rennfahrern geadelt?