Absturz des F-16 Kampfjets: Fragen und Antworten

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Am Dienstag war bei Engelmannsreuth im Landkreis Bayreuth ein F-16 Kampfjet der US-Streitkräfte abgestürzt. Foto: dpa
Am Dienstag war bei Engelmannsreuth im Landkreis Bayreuth ein F-16 Kampfjet der US-Streitkräfte abgestürzt.  Foto: dpa

Nach dem Absturz des US-Kampfjets in einem Waldstück an der Grenze zwischen Oberfranken und der Oberpfalz drängen sich auch generelle Fragen zu den Regeln im Flugverkehr auf. Einige werden hier beantwortet.

Nach dem Absturz des Militärflugzeugs ist die Erleichterung in und um Engelmannsreuth groß. Zum einen, weil der Pilot den Absturz nahezu unverletzt überlebt hat. Und zum anderen, weil keine Zivilisten zu Schaden gekommen sind. Zum Thema Kampfjets und Regeln im Flugverkehr drängen sich generelle Fragen auf. Einige werden hier beantwortet.


1. Wann spricht man von Tiefflügen?

Tiefflüge sind Flüge mit militärischen Luftfahrzeugen unterhalb 2000 Fuß (circa 600 Meter) über Grund oder Wasser. Tiefflüge ausländischer militärischen Luftfahrzeuge bedürfen einer besonderen Zustimmung. Für die Streitkräfte der Unterzeichnerstaaten des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gilt für Ausbildungsflugbetrieb diese Zustimmung als erteilt.


2. Wo liegt die Tieffluggrenze?

Das Bundesverteidigungsministerium hält das Überflugverbot unterhalb einer Flughöhe von 600 Metern in einem Radius von 1,5 Kilometern als Sicherheitsabstand zu Kernkraftwerken bei militärischen Flugübungen für ausreichend. Für die Tiefflüge sind zusätzliche Bestimmungen erlassen worden. Sie dürfen an Werktagen von 7 Uhr bis 17 Uhr bis zu einer Mindesthöhe von 1000 Fuß (circa 300 Meter) über Grund stattfinden. Sie sind in der Regel nicht an feste Strecken und Höhen gebunden.



3. Gibt es Ausnahmen, in denen noch niedriger geflogen werden darf?

Ja, innerhalb eines vom Bundesverteidigungsministerium streng limitierten Kontingents darf diese Höhe zeitlich begrenzt unterschritten werden. Sie beträgt dann 500 Fuß (circa 150 Meter). Piloten üben damit Extremsituationen.


4. Wie häufig gibt es Militärflüge über Deutschland?

Die Deutsche Flugsicherung zählte im Jahr 2013 insgesamt 45 000 militärische Flugbewegungen. Das entspricht einem Anteil von 1,5 Prozent am Gesamtverkehr der Flüge nach Flügen mit Instrumenten.


5. Wo dürfen Militärflugzeuge fliegen?

Überall. Für komplexe Luftkampfmanöver gibt es aber vorgesehene Lufträume.



6. Was ist der Jagdbomber F-16?

Er gehört zu den leistungsfähigsten Militärjets und kommt in mehr als zwei Dutzend Ländern zum Einsatz. Der Mehrzweckjäger F-16 "Fighting Falcon" erreicht eine Spitzengeschwindigkeit von 2145 Stundenkilometern. Mit sechs Bomben bewaffnet hat er einen Einsatzradius von 580 Kilometern. Verwendung findet er als Jagdbomber oder Abfangjäger.


Auf der Suche nach Antworten: Ein Journalist in der Warteschleife

Recherchearbeit, das weiß jeder Journalist, ist mühselig. Nur selten werden einem die Informationen auf dem Silbertablett serviert. Besonders mühselig wird es, wenn es um eine scheinbar wenig brisante Anfrage zu Regeln für den Überflug von Militärflugzeugen geht.

Meine Odyssee beginnt beim freundlichen Sprecher des Luftamtes Nordbayern der Regierung von Mittelfranken. Militärflüge, erfahre ich, sind allein Sache des Militärs. "Damit haben wir nichts zu tun." Klingt logisch. Also weiter zur Bundeswehr. Deren Pressesprecher legt mir den Sprecher des Verteidigungsministeriums für die Angelegenheiten der Luftwaffe ans Herz. Dort wiederum leitet man mich wieder zurück an die Bundeswehr, genauer gesagt an den Sprecher der Luftwaffe. "Die können ihnen Auskunft geben." Leider ist der Herr nicht zu sprechen, er ruft aber zurück, versichert mir eine Kollegin.

Dann schnell ein Telefonat mit der Pressesprecherin des US Army-Standortes in Grafenwöhr dazwischen schieben. Die ist allerdings seit Mittwoch nicht (mehr) zuständig. Ich erhalte die Telefonnummern der amerikanischen Kollegen, die extra von der "Ramstein Air Base" zur Unglücksstelle angereist sind. Ich erwische eine Sprecherin nahe der Absturzstelle. In bestem Englisch erklärt sie mir, dass sie mir zu meinen konkreten Fragen ad hoc keine Auskunft geben kann. Sie verspricht aber, sich wieder zu melden.

Irgendwann klingelt das Telefon. Der Herr von der Luftwaffe ruft zurück. Endlich. Als er erfährt, was ich von ihm will, geht alles ganz schnell. "Darf ich Sie unterbrechen? Dafür sind wir nicht zuständig." Das Luftfahrtamt der Bundeswehr in Köln könne aber exakt diese Fragen beantworten. Hier habe man seit Januar alle Kräfte gebündelt. Mein Gesprächspartner bemerkt meine Verwirrung und versteht mich sogar. Er ist ein Leidensgenosse. "Ich habe auch lange gebraucht, bis ich nach dem Absturz zu der entsprechenden Stelle bei der US Army vorgedrungen bin."

In Köln bin ich dann endlich am Ziel. "Gerne beantworten wir ihre Fragen. Einfach eine Email schicken", ruft der freundliche Sprecher ins Telefon. Eine Frage hat er dann aber doch noch. "Darf ich fragen, wie Sie uns gefunden haben?"