Auf einem Teilstück der Straße in Bamberg Ost haben vor kurzem Anwohner Strafzettel bekommen. Doch bald soll das Parken dort erlaubt ein.
Die Stadt Bamberg legalisiert das Parken in einem Streckenabschnitt der Kloster-Banz-Straße, wo es bisher verboten war. Der Knackpunkt: Bisher war zwischen der Härtleinstraße und der Pödeldorfer Straße geduldet worden, dass Autofahrer ihr Fahrzeug rechts auf dem Gehweg abgestellt haben, obwohl Gehwegparken grundsätzlich verboten ist.
Erlaubt ist es nur, wenn ein entsprechende Schilder darauf aufmerksam machen. Solche möchte die Stadt bald aufstellen. Aber obacht: Zwei vermeintliche Parkplätze sind ausgenommen.
Warum, lesen Sie im
Premiumbereich von infranken.de. Dort wird auch erklärt, warum es vor kurzem noch Strafzettel in dem freizugebenden Abschnitt hagelte - und ob die Anwohner diese bezahlen müssen.
Richtig ist: Auf dem Gehweg darf nur geparkt werden, wenn es eigens erlaubt ist.
Richtig ist aber auch: Die Behörde darf nicht willkürlich entscheiden, ob sie das Parken auf dem Gehweg erlaubt / anordnet.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO regelt unmißverständlich: Parken auf dem Gehweg darf nur zugelassen werden, wenn ungehinderter (!) Begegnungsverkehr auch mit Rollstuhl bzw. Kinderwagen noch möglich bleibt. Die Richtline für die Anlage von Stadtstraßen konkretisiert: An angebauten Straßen beträgt die Regelbreite des freizuhaltenden Gehwegs mindestens 2,50 m, bei entsprechender Nutzung auch (ggf. deutlich) mehr. Nur an unvermeidbaren(!), kurzen (!) Engstellen darf - unter Wahrung der Verkehrssicherheit - ausnahmsweise auf 2,20 m verengt werden.
Zu beachten ist überdies: Kinder lernen in der Verkehrserziehung, daß der Bordstein die sie schützende Grenze ist. Doch diese Regel ist dank des ausufernden Gehwegparkens, ob geduldet oder angeordnet, längst wertlos. Andernorts gab es bereits hierauf zurückzuführende, für Kinder, aber auch erwachsene Fußgänger tödlich verlaufene Unfälle.
Nicht vergessen werden darf auch: Kinder, die jünger als 8 Jahre sind, müssen, unter 10 Jahre dürfen sie auf dem Gehweg radfahren, ebenso ihre erwachsene Begleitperson. Neben vielen anderen Faktoren, welche die Gehwege einengen, stellt auch hier das Gehwegparken eine merkliche Erschwernis dar, auch ein nicht zu unterschätzendes Unfallrisiko (Ein- und Ausparkvorgänge, Öffnen der Autotür, zu enge Passagen, ...).
Leider weigert sich die Kommunalaufsicht bis hin zum Bayerischen Innenministerium, für rechtskonformes Handeln der örtlichen Verkehrsbehörden Sorge zu tragen - trotz eingegangener Beschwerden. Der Minister, als Law-and-Order-Mann (Spitzname: Schwarzer Sheriff) bekannt, verschließt bewußt die Augen, wenn es auf Kosten der Sicherheit unmotorisierter Verkehrsteilnehmer um Vorteile für den Autoverkehr geht.