Der Radweg in der Oberen Königstraße darf zwischen Kettenbrückstraße und Letzengasse wieder in beiden Richtungen benutzt werden.
Jüngst wurde bekannt: Bamberg ist die "Fahrradstadt Süddeutschlands". Ein Begriff, den Diplom-Verkehrswirtschaftlerin Kathrin Henninger in den Raum gestellt hat. Sie hatte für ein Ingenieurbüro, das von der Stadtverwaltung beauftragt worden war, eine statistisch gesicherte und repräsentative Umfrage durchgeführt. Ergebnis: Die Stadtbewohner legen 30 Prozent aller Wege mit dem Drahtesel zurück - sofern die Strecke nicht länger als zirka fünf Kilometer lang ist.
Diese schaut sich mancher Radelnde in Bamberg offenbar nicht immer so ganz genau an. Beispiel: Der Radweg in der Oberen Königstraße zwischen den Einmündungen Letzengasse und Kettenbrückstraße. Der Weg durfte seit einiger Zeit nicht mehr in beiden Richtungen befahren werden. Das ist offenbar nicht jedem Radler aufgefallen ist - oder wurde ignoriert?
Franz-Wilhelm Heller (CSU) jedenfalls gab in der Sitzung des Umweltsenats zu: "Ich habe selbst noch nicht gemerkt, dass ich so nicht fahren darf." Zumal man ja vor vielen Jahren die Radachse durch die Gartenstadt beschlossen hatte.
FDP-Stadtrat Martin Pöhner merkte ebenfalls an, dass sich "die meisten schwer tun, zu erkennen, wie sie fahren sollen". Das wäre - vor dem neuen Beschluss des Umweltsenats - folgendermaßen gewesen: Von der Kettenbrücke kommend rechts in die Obere Königstraße auf die Autofahrbahn einbiegen und dann sofort nach links in die Letzengasse.
Ein nicht ganz ungefährliches Manöver, wie Ordnungsreferent Ralf Haupt anmerkte: Das Abbiegen von der Fahrbahn der Oberen Königstraße in die Letzengasse sei insofern ein Sicherheitsrisiko, als die Radfahrer eine Lücke zwischen den Autos abpassen müssen. Erschwerend käme hinzu, dass die "Einfahrmöglichkeit" in die Letzengasse häufig durch falschparkende Roller und andere Fahrzeuge verstellt sei.
Pflanzkübel als Hindernisse
Ebenfalls als mögliches Hindernis identifizierte Peter Gack (Grün-Alternative Liste) manchen Pflanzkübel in der Oberen Königstraße. "Gegenüber vom ,Deutschen Haus‘ haben wir eine saublöde Situation."
Die Kübel einfach zu verschieben, davon riet BUB-Stadträtin Daniela Reinfelder allerdings ab: Man müsse auf die beiden anliegenden Brauereien achten.
Neben dem Thema "Pflanzkübel" wurde in der Sitzung ein anderer Punkt nicht mehr weiter verfolgt: Die Grünen-Fraktion hätte sich einen "Shared Space" ("geteilten Raum") für alle Verkehrsteilnehmer gewünscht. Peter Gack hätte sich eine Art "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" vorstellen können, in dem alle Verkehrsteilnehmer aufeinander achten. Was der Umweltsenat dagegen beschloss: Die "Zweirichtungsnutzung" des Radweges ist wieder erlaubt - erlaubt, nicht verpflichtend. Wer also lieber im Sinne der "Zwischenregelung" von der Fahrbahn der Oberen Königsstraße in die schmale Letzengasse abbiegen möchte, darf dies auch weiterhin tun.
Ein Grund, warum der Radweg nun wieder in beiden Richtungen "beradelt" werden darf, ist auch: Es hat dort bisher keine Unfälle gegeben, die auf die Zweirichtungsnutzung zurückzuführen sind. Zumindest sind keine bekannt geworden.
Voraussetzung für die Freigabe ist laut Haupt, dass der Radweg in der Regel 2,40 Meter breit sein muss, mindestens aber 2,0 Meter. Der aktuelle Streckenabschnitt zwischen Königstraße und Letzengasse besitzt allerdings nicht die Regelbreite, er liegt aber mit gut 2,10 Metern noch etwas über dem Minimum. Die Stadtverwaltung hält dies für vertretbar.
Allerdings: "Das Problem, dass dann viele Radfahrer auch in Richtung Luitpoldkreuzung auf der falschen Seite weiterfahren, ist bekannt - hier sollte durch die Anbringung eines Schildes ,Geisterradler‘ auf das Falschverhalten aufmerksam gemacht werden", wie es in den Sitzungsunterlagen heißt.
Auf Wunsch der GAL wird es zusätzlich noch eine Ortsbegehung geben. Die Grünen möchten über Vorschläge beraten, wie man das Radfahren in der Oberen Königstraße sicherer machen kann, etwa durch zusätzliche oder neu postierte Schilder.
Wie tief muß der Unterbau eines Radwegs befestigt sein? Ich frage nur als Laie und lasse mich gerne von einem PROVI belehren.
Ferenc
„Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden“, heißt es in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). „Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum.“
Weiter ist zu lesen: „Auch kann sich empfehlen, zusätzlich Sachkundige aus Kreisen der Radfahrer (und) der Fußgänger ... zu beteiligen.“ Offensichtlich hat man das unterlassen.
Die Regelbreite eines nur ausnahmsweise zulässigen Zweirichtungsradwegs beträgt gemäß Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) 3 m, an Engstellen 2,50 m. Hinzu kommen seitliche Sicherheitsräume: 25 cm zu Gehweg oder festen Hindernissen, 75 cm zu ruhendem oder fließendem Kraftverkehr. Tatsächlich müssen Radler zu Fußgängern und Kraftfahrzeugen aber je nach Geschwindigkeit größere Distanz wahren, so daß der verfügbare Fahrweg deutlich enger wird.
Die seitens des Ordnungsreferenten, der es besser wissen müßte, genannten Maße gelten für Radwege, deren Freigabe vor Oktober 1997 erfolgt ist. Für neu erlassene Regelungen sind, so Innenminister Herrmann vor dem Landtag, die Angaben der ERA verbindlich.
Auf der Fahrbahn können Radler entscheiden, ob sie die Fahrbahn in Höhe der Einmündung queren oder sich zum Linksabbiegen einordnen (StVO). Bei regelgerechtem Verhalten der Autofahrer ist dies ungefährlich. Denn korrektes Überholen der Radfahrer mit ausreichendem Seitenabstand ist auf dem betroffenen Abschnitt ohnehin nicht möglich. Aufgabe der Ordnungsbehörden ist, die Regelbeachtung durchzusetzen. Doch erneut geht es nur darum, dem motorisierten Verkehr freie Bahn zu schaffen.
Unabdingbar muß der Pflanzkübel an der Einmündung verschwinden: Er verhindert freien Sichtkontakt zwischen dem fließendem Verkehr auf der Oberen Königsstraße und aus der Letzengasse kommenden Radfahrern, die nach links abbiegen wollen.
Heinrich
hab' kein Wort verstanden. Ich fahre da jetzt nicht mehr lang! Das ist mir sicherer.
Charlie
In jeder anderen Stadt würde ich das für einen Aprilscherz halten. In Schilda, ääähhhh Bamberg ist jedoch alles möglich.
radeba08
verrat doch nicht alles....alles weitere bei der Ortsbegehung...heute um 17 Uhr... danach gibt´s Freibier im Fäßla
Wie tief muß der Unterbau eines Radwegs befestigt sein?
Ich frage nur als Laie und lasse mich gerne von einem PROVI belehren.
„Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden“, heißt es in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). „Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum.“
Weiter ist zu lesen: „Auch kann sich empfehlen, zusätzlich Sachkundige aus Kreisen der Radfahrer (und) der Fußgänger ... zu beteiligen.“ Offensichtlich hat man das unterlassen.
Die Regelbreite eines nur ausnahmsweise zulässigen Zweirichtungsradwegs beträgt gemäß Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) 3 m, an Engstellen 2,50 m. Hinzu kommen seitliche Sicherheitsräume: 25 cm zu Gehweg oder festen Hindernissen, 75 cm zu ruhendem oder fließendem Kraftverkehr. Tatsächlich müssen Radler zu Fußgängern und Kraftfahrzeugen aber je nach Geschwindigkeit größere Distanz wahren, so daß der verfügbare Fahrweg deutlich enger wird.
Die seitens des Ordnungsreferenten, der es besser wissen müßte, genannten Maße gelten für Radwege, deren Freigabe vor Oktober 1997 erfolgt ist. Für neu erlassene Regelungen sind, so Innenminister Herrmann vor dem Landtag, die Angaben der ERA verbindlich.
Auf der Fahrbahn können Radler entscheiden, ob sie die Fahrbahn in Höhe der Einmündung queren oder sich zum Linksabbiegen einordnen (StVO). Bei regelgerechtem Verhalten der Autofahrer ist dies ungefährlich. Denn korrektes Überholen der Radfahrer mit ausreichendem Seitenabstand ist auf dem betroffenen Abschnitt ohnehin nicht möglich. Aufgabe der Ordnungsbehörden ist, die Regelbeachtung durchzusetzen. Doch erneut geht es nur darum, dem motorisierten Verkehr freie Bahn zu schaffen.
Unabdingbar muß der Pflanzkübel an der Einmündung verschwinden: Er verhindert freien Sichtkontakt zwischen dem fließendem Verkehr auf der Oberen Königsstraße und aus der Letzengasse kommenden Radfahrern, die nach links abbiegen wollen.
hab' kein Wort verstanden. Ich fahre da jetzt nicht mehr lang! Das ist mir sicherer.
In jeder anderen Stadt würde ich das für einen Aprilscherz halten. In Schilda, ääähhhh Bamberg ist jedoch alles möglich.
verrat doch nicht alles....alles weitere bei der Ortsbegehung...heute um 17 Uhr... danach gibt´s Freibier im Fäßla