Zwei junge Männer, einer prügelt mit den Fäusten, einer tritt mit dem Fuß, als das Opfer bereits am Boden liegt. Nun müssen die beiden Täter wegen Körperverletzung für jeweils zwei Jahre ins Gefängnis - ohne Bewährung.
Nein, eine Bewährungsstrafe war für keinen von beiden drin. Vorsitzender Richter Manfred Schmidt sagte es bei der Urteilsverkündung deutlich: "Es ist nicht das erste Mal, dass er einem anderen die Knochen bricht durch Schläge."
"Er", das ist der 21-jährige Angeklagte A., der bereits Vorstrafen wegen Körperverletzung hat. Die Zweite Strafkammer des Bamberger Landgerichts sieht es als erwiesen an, dass A. in der Nacht von 8. auf 9. September 2012 einem 20-jährigen Bamberger zwei Faustschläge "wie ein Dampfhammer" ins Gesicht versetzte, wie es Oberstaatsanwalt Bernd Lieb beschrieb.
Das Opfer ging zu Boden, stieß sich dabei den Kopf an einem Tisch im Außenbereich einer Bäckerei in der Hauptwachstraße, wo sich der Vorfall ereignet hatte. Hier war gegen halb vier Uhr nachts die Gruppe der beiden Täter, die aus der ehemaligen Sowjetunion stammen, auf die Gruppe des Opfers getroffen. Alle waren alkoholisiert, teilweise stark, teilweise kaum.
Auslöser für die Auseinandersetzung war möglicherweise eine Beleidigung des Geschädigten in Richtung des Täters A. Das spätere Opfer hatte sein Handy verloren, A.s Lachen auf dieses Missgeschick bezogen und ihm etwas entgegengerufen.
A. stürmte auf den 20-jährigen Bamberger zu und verpasste ihm zwei Faustschläge. "Die aggressive Handlung ging eindeutig von A. aus, wir sehen hier keine Notwehrsituation", sagte Richter Manfred Schmidt.
Ein Freund aus der Gruppe des Opfers wollte dazwischengehen, woraufhin ihm M., der zweite Angeklagte, ins Gesicht schlug. Die Folge waren ein blaues Auge und eine aufgeplatzte Lippe. Dann versetzte der 24-jährige M. dem ersten, am Boden liegenden Opfer, einem massiven Fußtritt ins Gesicht. "Der Tritt war so, als ob man etwas zerstampfen will", zitierte Oberstaatsanwalt Lieb in seinem Plädoyer einen Zeugen.
Wegen der heftigen Verletzungen und einer Gehirnerschütterung hat das heute 21-jährige Opfer keine Erinnerung an die Tat. Der Bamberger wird noch etwa zwei Jahre in ärztlicher Behandlung bleiben und mindestens zwei Operationen über sich ergehen lassen müssen. Er erlitt Brüche der Augenhöhlenwand rechts, der Kiefernhöhle und des Nasenbeins. Zwei Monate konnte er sich nur von Flüssignahrung ernähren, sein Kiefer wird momentan von vier Metallplatten zusammengehalten. Dafür, dass sie ihn so zugerichtet haben, wurden die beiden Täter zu jeweils zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Bei M., dem älteren, lautet das Urteil auf gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs - des Schuhs, mit dem er zutrat - sowie auf vorsätzliche Körperverletzung, weil er dem herbeilaufenden Freund des am Boden liegenden Opfers ins Gesicht geschlagen hatte.
M. wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, ohne Bewährung. "Es ist eine schwerwiegende Sache, auf jemanden am Boden einzutreten", sagt der Richter. M. kann sich glücklich schätzen, dass er nicht wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperververletzung verurteilt wurde, wie es die Anklage ursprünglich vorgesehen hatte.
A., sein jüngerer Freund, wurde nach Jugendstrafrecht wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Der 21-Jährige hat als Einziger aus seiner Gruppe nicht die deutsche, sondern kasachische Staatsbürgerschaft. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, droht ihm möglicherweise die Abschiebung.