Neues Ladenschlussgesetz ermöglicht Bamberg mehr Einkaufsnächte

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Ab dem 1. August können Einzelhändler in Bayern bis zu vier individuelle Verkaufsnächte durchführen. Das neue Ladenschlussgesetz schafft für Bamberger Gewerbetreibende neue Möglichkeiten.

Ab dem 1. August können Einzelhändlerinnen und -händler in ganz Bayern bis zu vier individuelle Verkaufsnächte durchführen. Das ermöglicht das neue bayerische Ladenschlussgesetz, das mit dem heutigen 1. August in Kraft tritt und auch in Bamberg neue Freiräume eröffnet. "Wir geben den neuen Spielraum umgehend an die Einzelhändler weiter. Diese können ab sofort ihre Termine bei uns melden", betont Oberbürgermeister Andreas Starke in einer Pressemitteilung der Stadt Bamberg.

Bei den neuen, individuellen Verkaufsnächten darf jeder Gewerbetreibende für sich alleine an vier Werktagen von 20 bis 24 Uhr geöffnet haben. Die Entscheidung über den konkreten Tag können die einzelnen Gewerbetreibenden eigenständig treffen. Ausgenommen hiervon sind jedoch Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester sowie der jeweilige Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag. Zudem gibt es die Pflicht, diese Aktionen mindestens zwei Wochen vorab bei der Kommune zu melden. Hierfür hat das Bamberger Ordnungsamt bereits ein Funktionspostfach eingerichtet, an das interessierte Händler:innen ihre geplanten Termine senden können, nämlich einkaufsnacht@stadt.bamberg.de.

"Wir wollen die Möglichkeiten des neuen Gesetzes ausschöpfen, aber dies selbstverständlich nur in Abstimmung mit den Akteurinnen und Akteuren", betont Wirtschaftsreferent Dr. Stefan Goller. Deshalb lädt die Wirtschaftsförderung am Montag, 11. August, zu einem Workshop ein, bei dem lokale Händlerinnen und Händler ihre Sichtweise und Anregungen zur Umsetzung des neuen Ladenschlussgesetzes in Bamberg einbringen können. Neuerdings können Kommunen per Rechtsverordnung bis zu acht verkaufsoffene Nächte an Werktagen im Jahr zulassen. Die Ergebnisse des Workshops sollen in den Entwurf der Rechtsverordnung einfließen, den die Verwaltung im September in den Stadtrat zur weiteren Beratung und Entscheidung einbringt. Anmeldung und Infos zu dem Workshop gibt es per Mail an wifoe@stadt.bamberg.de oder unter Tel. 0951/87-1313.

Bedarfe der Gewerbetreibenden abfragen

Unberührt von dem neuen Gesetz bleiben die bewährten Ladenöffnungszeiten an Werktagen von 6 bis 20 Uhr. Allerdings gibt es einige Aspekte, für welche das Gesetz lediglich einen neuen rechtlichen Rahmen schafft und alle bayerischen Kommunen jetzt aufgefordert sind, eigene Rechtsverordnungen für die konkrete Umsetzung zu erlassen. Dies betrifft zum Beispiel die Themen allgemeine Shoppingnächte oder personallos betriebene Kleinstsupermärkte, die auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben dürfen. Zudem kann es auch möglich sein, dass in Tourismus-Orten an bis zu 40 Sonntagen im Jahr jeweils acht Stunden regional typische Waren verkauft werden. Für diese zuletzt genannten Aspekte sollen in dem geplanten Workshop der Wirtschaftsförderung die Bedarfe der Gewerbetreibenden abgefragt werden, die dann in den Entwurf der Bamberger Rechtsverordnung einfließen können. Über diesen soll der Stadtrat im September 2025 entscheiden.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

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