Der Angeklagte Heinz W. war offenbar in einen Übergriff in der JVA verwickelt. Wegen seines Gesundheitszustandes entfallen die Verhandlungstage diese Woche.
Er kam mit einem größeren Pflaster am Kinn und wirkte sichtlich lädiert: Heinz W. (50), Angeklagter im sogenannten Chefarzt-Prozess. Für diesen waren am heutigen Dienstag (12.04.2016) und am Mittwoch eigentlich zwei Verhandlungstage angesetzt.
Doch Chefarzt-Verteidiger Klaus Bernsmann erläuterte vor dem Bamberger Landgericht: Heinz W. sei am Montag Opfer eines "Vorfalls" geworden. Die Verteidigung vermutet eine mittelschwere Gehirnerschütterung. W. habe sich während der Nacht und auch am Dienstagmorgen vor Verhandlungsbeginn mehrmals übergeben. "Er kann nicht in üblichem und gewohntem Maße an der Hauptverhandlung teilnehmen" sagte Bernsmann.
Amtsarzt untersucht den Angeklagten
Auf Wunsch von Oberstaatsanwalt Bernhard Lieb und einiger Nebenkläger-Anwälte ordnete Vorsitzender Richter Manfred Schmidt eine Untersuchung durch Amtsarzt Winfried Strauch an. Dieser stellte zum Gesundheitszustand von Heinz W. fest: "Er ist durch die Folgen des tätlichen Angriffes so eingeschränkt, dass er der Verhandlung nicht folgen kann." Der Arzt empfahl, sicherheitshalber auch den für Mittwoch (13.04.2016) geplanten Verhandlungstag ausfallen zu lassen. Demnach wird der Prozess am 26. April um 9 Uhr fortgesetzt.
Doch um welche Art von "Vorfall" handelt es sich überhaupt? Christopher Rosenbusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bamberg, sagte auf FT-Anfrage hin: Heinz W. soll in der JVA "tätlich angegriffen worden sein". Die Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen aufgenommen.
Von Dieter Widmann, einem von W.s drei Anwälten, war nicht viel mehr zu erfahren. Widmann ergänzte, dass sein Mandant Opfer eines "völlig überraschenden Angriffs eines Mitgefangenen" geworden sei.
Geht doch gar nicht...
.. sollte sich derjenige der Herr W. angegriffen hat (was grundsätzlich auf das schärfste zu verurteilen ist, egal wer angegriffen wurde) von den Verteidigern von Herrn W. verteidigen lassen....wahrscheinlich würden die noch auf Schmerzensgeld für den Angreifer klagen...
mein Mitleid mit Herrn W. hält sich doch sehr in Grenzen.......bzw. ist nicht vorhanden.
Was er jetzt körperlich verspürt ist nur ein Bruchteil von dem was er den Opfern psychisch angetan hat......und deren Wunden verheilen nicht so schnell.
wenn das menschliche Bedürfnis nach Gerechtigkeit durch andere Kriminelle befriedigt werden muss. Hoffen wir, das der Spruch des Gerichtes dem Leid der Opfer und dem Mitleid mit den Opfern durch uns Außenstehende gerecht wird.