Hallstadter Herbstmarkt: Gericht ermöglicht verkaufsoffenen Sonntag

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Parallel zum Hallstadter Herbstmarkt fand bislang immer ein verkaufsoffener Sonntag statt. Das wird nun auch in diesem Jahr der Fall sein, doch für die Zukunft muss die Stadt Hallstadt das Thema verkaufsoffene Sonntage anders regeln. Foto: Ronald Rinklef/Archiv
Parallel zum Hallstadter Herbstmarkt fand bislang immer ein verkaufsoffener Sonntag statt. Das wird nun auch in diesem Jahr der Fall sein, doch für die Zukunft muss die Stadt Hallstadt das Thema verkaufsoffene Sonntage anders regeln. Foto: Ronald Rinklef/Archiv

Die Stadt Hallstadt muss eine neue Verordnung für verkaufsoffene Sonntage erlassen. Doch für 2018 bleibt alles beim Alten, zumindest auf Hallstadter Gebiet.

Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth hatte die Katholische Arbeitnehmerbewegung, Diözesanverband Bamberg, und die Dienstleistungsgesellschaft Verdi gegen die Stadt Hallstadt geklagt. Es ging um die Ladenöffnung der Stadt Hallstadt zum Herbstmarkt am 11. November 2018, aber auch um die zugrundeliegende Verordnung aus dem Jahr 1996. Der Klage wurde zwar stattgegeben, das wirkt sich allerdings nicht auf diesen Herbst aus.

Herbstmarkt in Hallstadt: Auch in diesem Jahr gibt es einen verkaufsoffenen Sonntag

"Der Markt 2018 kann stattfinden", teilt die Stadt Hallstadt dazu mit. Allerdings verpflichten die Verwaltungsrichter die Hallstadter auch, ihre Regelungen für verkaufsoffene Sonntage auf den neuesten gesetzlichen Stand zu bringen. Der Stadt steht aber auch noch die Möglichkeit offen, einen Monat nach der schriftlichen Urteilsbegründung Berufung einzulegen.

"Wir haben in Hallstadt ein krasses Missverhältnis", sagt KAB-Diözesan-Geschäftsführer Ralph Korschinsky. "Einer Eventfläche des Herbstmarktes von 2000 Quadratmeter stehen allein am Laubanger 58.000 Quadratmeter Verkaufsfläche gegenüber. Nicht der Herbstmarkt, sondern der verkaufsoffene Sonntag steht hier im Vordergrund. Das geht so nicht." Das Urteil schaffe nun die Grundlage, auch in anderen Kommunen gegen ältere Verordnungen vorzugehen.

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"Wir werden nun doch am 11. November öffnen, das ist enorm wichtig für uns", sagt Werner Bschorr, Geschäftsführender Gesellschafter des Media-Markts Hallstadt. Das gelte auch für das Ertl-Zentrum mit den neuen Erweiterungen. Vor einigen Wochen hatten sich die Händler wegen des offenen Verfahrensausgangs noch "schweren Herzens" für eine Absage des verkaufsoffenen Sonntags entschieden. Doch nun wolle man die Möglichkeit nutzen - wenn auch mit sehr kurzem Vorlauf. Nicht öffnen dürfen hingegen die Geschäfte im Bamberger Teil des Laubangers - ihnen hatte die Regierung von Oberfranken die Teilnahme am Hallstadter verkaufsoffenen Sonntag untersagt.

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