Auf Walsdorfer und Tütschengereuther Flur lauern Gefahren durch grob geschotterte Feldwege.
Einer Reiterin und einer Radlerin wurden die Holperpisten zum Verhängnis: Sie stürzten auf dem groben Schotter, zogen sich Verletzungen zu. Auch andere Freizeitsportler schlagen Alarm. Jeder Schritt werde zum "Rumeiern", berichtet ein Nordic Walker.
Die betroffenen Bürgermeister kennen die Beschwerden. "Die Wege sind momentan in der Reparatur", erklärt der Walsdorfer Gemeindechef Heinrich Faatz (CSU). Nachdem im Bürgerspital viel Holz geschlagen wurde, seien Wege in Mitleidenschaft gezogen worden. Deshalb habe man Schotter aufgebracht. "Der wird noch gewalzt und dann mit feinem Schotter ausgebessert", verspricht Faatz. Bei der aktuellen Trockenheit sei es nicht möglich gewesen, die Bauarbeiten fortzuführen. Verzögerungen wegen des Wetters führt auch Johann Pfister (BI) aus
Bischberg als Erklärung an. "Im Bereich Tütschengereuth läuft derzeit eine große Flurbereinigung." Die Feldwege würden erneuert, neu geschottert, zum Teil auch gepflastert. "Wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind, werden die Wege einwandfrei sein." Pfister verweist besonders auf einen Weg an der Straße zwischen
Walsdorf und Tütschengereuth, der durchgängig asphaltiert ist. "Besser geht es nicht."
Geht es um nicht motorisierten Verkehr, sehen die Verantwortlichen gern über verbindliche Vorschriften, welche die Verkehrsteilnahme sicher gestalten sollen, hinweg und schieben die alleinige Verantwortung den Betroffenen zu.
Vorab: Die Straßenverkehrs-Ordnung gilt überall dort, wo öffentlicher Verkehr tatsächlich stattfindet. Es ist unerheblich, wem die jeweiligen Flächen gehören und ob die Nutzung erlaubt ist oder "nur" geduldet wird.
Laut StVO sind bei Arbeiten im Verkehrsraum die entsprechenden Absicherungen und Anordnungen seitens der ausführenden Unternehmen den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu geben. Diese wiederum haben die Konformität mit rechtlichen Vorgaben zu prüfen und (!!!) die Einhaltung zu kontrollieren.
Geeignete Umleitungen sind bei Bedarf für jede (!!!) betroffene Verkehrsart auszuweisen.
Behörden, welche diese Erfordernisse mißachten, handeln pflichtvergessen und rechtswidrig. Personalmangel, auf den gern verwiesen wird, rechtfertigt keine Vernachlässigung der Verkehrssicherheit.
Leider muß offensichtlich darauf hingewiesen werden, daß auch Fußgänger, Radfahrer, Fuhrwerke und Reiter zum Verkehr zählen. Ein Motor ist zur Erfüllung dieses Kriteriums mitnichten erforderlich.
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Bei derart umfangreichen Wegebaumaßnahmen bliebe dann ja nur die komplette Sperrung der Wege, bis die Bauarbeiten fortgesetzt werden können. Ob das dann im Sinne der Beschwerdeführer ist, ist fraglich. Allgemein lassen sich die Vorkommnisse hier sicherlich zu einem guten Teil auch auf die typisch deutsche Versicherungsmentalität zurückführen, die immer das "Rundum-Sorglos-Paket" haben möchte. Viele Ärgerlichkeiten ließen sich durch ein bisschen gesunden Menschenverstand sicher vermeiden. Aber es soll ja auch Menschen geben, die mit Flipflops ins Gebirge gehen und sich dann wundern.
Bei gutem Willen ließe sich die Komplettsperrung mittels einer provisorischen Zwischenlösung sicher vermeiden. Nichtsdestoweniger ist der rechtzeitig - wo noch die Wahl des Wegs möglich ist - zu erfolgende Hinweis auf die "Baustelle" nebst ordnungsgemäßer Ausweisung einer Alternative (Umleitung) vonnöten.
Im motorisierten Verkehr geht das doch auch - und wenn es unterlassen würde, stände die entsprechende Lobby sofort auf der Matte, um den drohenden Weltuntergang zu beschwören. Wer aber unmotorisiert mobil ist - und da geht es mitnichten immer nur um gemächliches, der Entspannung dienendes Schlendern -, soll alles hinnehmen? Weshalb sind dann die entsprechenden Anweisungen in Straßenverkehrs-Ordnung und zugehöriger Verwaltungsvorschrift festgehalten? Waren deren Autoren bei der Ausarbeitung auch bekifft bzw. volltrunken?