Chefarzt-Prozess in Bamberg: Verteidigung und Staatsanwaltschaft legen Revision ein

1 Min
Merzbach
Merzbach

Das Urteil im Vergewaltigungs-Prozess gegen einen früheren Chefarztes des Klinikums Bamberg wird überprüft. Das Ergebnis ist vollkommen offen.

Vor gut einer Woche hat die 3. Strafkammer am Landgericht Bamberg einen früheren Chefarzt des Klinikums wegen eines "minderschweren Falls des sexuellen Übergriffs" zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro verurteilt. Jetzt steht fest: Verteidigung und Staatsanwalt haben gegen das Urteil Revision eingelegt.

In den nächsten sieben Wochen wird das Urteil jetzt schriftlich angefertigt. Anschließend haben die Parteien einen Monat Zeit, die Revision schriftlich zu begründen. Dann wird das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft - allerdings nur auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin. Neue Tatsachen und Beweise sind ausgeschlossen.

Möglich ist, dass der Fall erneut verhandelt wird. Ebenso kann das Revisionsgericht die Revision wegen Unzulässigkeit verwerfen. In Ausnahmefällen kann es auch eine eigene endgültige Entscheidung treffen. Zum Beispiel, indem es bei Fehlern in der Strafzumessung selbst eine neue Strafe bestimmt.


De Vorwurf

Der 46-jährige Mediziner soll laut Anklage eine Arbeitskollegin im Dezember 2016 gegen ihren Willen zum Oralverkehr gedrängt und zudem geküsst haben. Der frühere Chefarzt hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Die Kammer hatte erklärt, dass sie von der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin überzeugt sei. Dem Vorwurf der Vergewaltigung könne hingegen nicht gefolgt werden.