Der 53. Verhandlungstag im Bamberger "Chefarzt-Prozess" war kurz. Er diente vor allem dazu, die Unterbrechungsfrist zu wahren.
Der 53. Verhandlungstag im sogenannten Chefarzt-Prozess gegen Heinz W. (50) wegen Vergewaltigung und mehr dauerte keine drei Stunden: Die Zweite Strafkammer des Landgerichts hatte weder Zeugen noch Sachverständige geladen, sondern verlas Verschiedenes aus den Akten.
Der heutige Verhandlungstag war, wie es ein Pressesprecher des Oberlandesgericht ausdrückte, "eine Art Notmaßnahme".
Einerseits gibt es einen noch nicht entschiedenen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Mitglieder der Zweiten Strafkammer. Bis darüber entschieden ist, sind die Richter nur bedingt handlungsfähig.
Andererseits musste Vorsitzender Richter Manfred Schmidt am lange anberaumten heutigen Termin festhalten, um die gesetzlich zulässige Unterbrechungsfrist zu wahren.
In der Strafprozessordnung ist genau geregelt, wie lange eine Hauptverhandlung unterbrochen werden darf. Bei Prozessen, die schon an wenigstens zehn Tagen stattgefunden haben, sind es vier Wochen.
Im konkreten Fall fand der letzte Verhandlungstag am 27. April statt. Zwei für Anfang Mai vorgesehene Prozesstage waren wegen einer Erkrankung des Angeklagten ausgefallen. Der nächste Verhandlungstag ist der 7. Juni.
Die Kammer musste jetzt also einmal tagen, wollte sie nicht riskieren, dass der größte Indizienprozess in der Bamberger Justizgeschichte wegen einer Fristverletzung "platzt".
Dass inhaltlich nichts Entscheidendes zu erwarten war, konnte man gestern schon beim Blick auf die gelichteten Reihen der unmittelbar Beteiligten ahnen: Sowohl die beiden auswärtigen Verteidiger von W. als auch zwei der sieben Nebenklägervertreter waren fern geblieben.
Vorsitzender Richter Manfred Schmidt informierte, dass weitere Verhandlungstage bis in den Juli geplant, jedoch noch nicht fest terminiert sind. Der Befangenheitsantrag gegen die Mitglieder der Zweiten Strafkammer sei "dazwischen" gekommen. So lange nicht darüber entschieden ist, liegt auch die weitere Terminierung auf Eis.
Bei dem verlesenen Akteninhalt handelte es sich vorwiegend um Kenndaten von Fotos und Videofilmen, die die Polizei im August 2014 auf Computern und Speichermedien von W. sichergestellt hat. Aus ihnen geht zum Beispiel hervor, wann ein Foto entstanden ist, wann spätere Zugriffe erfolgten, welche Kamera verwendet wurde. Eine Bewertung der Angaben erfolgte noch nicht.
W. soll zwölf Frauen sexuell missbraucht haben. Er soll sie zu Untersuchungen für eine angebliche Studie gewonnen, dann durch ein Medikament widerstandsunfähig gemacht, intim berührt und fotografiert.
Der Angeklagte streitet alles ab. Er hält sich für das Opfer einseitiger und voreingenommener Ermittlungen.
Ich bin kein Jurist, deshalb versteh ich nicht, wieso der Richter nicht diesen -zigten Befangenheitsantrag einfach abschmettert. Beim Prozess in Augsburg wegen Steuerschiebung mit Luxusautos gegen einen Blaublütigen hat das die Richterin sofort entschieden und den Befangenheitsantrag gegen die ganze Kammer abgewehrt. Ist der Bamberger Richter/das Gericht zu lasch ??
Es ist eine Farce. Da profiliert sich ein Egomane noch auf Staatskosten.
Wir sollten eine "Sammlung" veranstalten damit der "Chefarzt" im Knast die Treppen hinunterfällt und der Prozess wegen "Ausfalls" des Angeklagten eingestellt wird.